# Zolltarifnummer 8471.49.00.00.0: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische…

> Die Zolltarifnummer 8471.49.00.00.0 steht für Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere, als System gestellt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84714900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8471.49.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 8471.49 andere, als System gestellt
      - 8471.49.00.00.0 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere, als System gestellt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A004, 4A005, 4A101, 4A102

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23184/17-1** (DE): Automatisches Datenverarbeitungssystem aus Laptop, Webcam, Lesegerät und Fingerprintsensor. Der Laptop besteht im Wesentlichen aus einer mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Ein- und Ausgabe- sowie Controllbausteinen bestückten Hauptplatine und Festspeicher in einem Gehäuse mit einem LC-Display, einer Tastatur sowie diversen Anschlüssen. Das System dient zur Prüfung von Personaldokumenten und Identitäten. Es verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Bestandteile sind gemeinsam in einem für den dauerhaften Gebrauch geeigneten und zur Aufnahme des Systems speziell hergerichteten Koffer für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 30 bis 8471 41 erfasst, als System gestellt eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 49: 1. „Personal computer“, kombiniert aus drei einzelnen Einheiten, bestehend aus einem 14“ (35 cm) - Farbfernsehempfänger (Display) mit einer digitalen Verarbeitungseinheit, einer Tastatur (Eingabeeinheit) und einer Infrarotfernbedienung. Die erste Einheit umfasst einen Prozessor (80486DX2), einen Speicher (4 MB RAM), ein Diskettenlaufwerk (1,44 MB), eine Festplatte (350 MB), ein CD - ROM - Laufwerk, einen Farbfernsehempfängerbildschirm - im PC - Modus nicht mit Interlace-Verfahren, im TV-Modus mit Interlace-Verfahren - und Stereolautsprechern. Die verschiedenen Funktionen (PC, Fernsehen, Klangbereich) werden entweder mittels eines Trackballs, der in die Tastatur eingebaut ist, der Tastatur selbst oder der Infrarotfernbedienung ausgewählt. Das System gibt auch Audio - und Software -CDs wieder und zeichnet digitale Audiodateien auf.

### Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.49.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8471.49.00.00.0 umfasst Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere, als System gestellt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.49.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8471.49.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8471.49.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847149. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.49.00.00.0?

8471.49.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8471.49.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8471.49.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847149 andere, als System gestellt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.49.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.49.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI23184/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8471.49.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.49.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A004, 4A005, 4A101, 4A102. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.49.00.00.0?

Warennummer 8471.49.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84714900000 verlinken.
