# Zolltarifnummer 8471.50.00.00: Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49)…

> Die Zolltarifnummer 8471.50.00.00 steht für Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8471500000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8471.50.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 8471.50 Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
      - 8471.50.00.00 Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A004, 4A005, 4A101, 4A102

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5110/26-1** (DE): Datenverarbeitungseinheit, in Form einer funktionellen Einheit aus Netzteil und Zentraleinheit. Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer gedruckten Schaltung mit Prozessor, Speicher, WLAN- und Bluetooth-Modul sowie Sound- und Grafikbausteinen in einem 179 x 36 , 5 x 182 , 9 mm großen Gehäuse mit Ethernet-, Audio-, HDMI-, DisplayPort- und USB-Schnittstellen. Das Erzeugnis verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **CZBTI43/258530/2026-300000-ZI/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o výkonné zařízení pro hraní videoher dodávané s ovladačem. Zařízení – herní počítač, je primárně určené pro fungování s danou platformou a přehrávání videoher z její knihovny. Ovládání zařízení pomocí přiloženého videoherního ovladače s výstupem na Displayport / HDMI. K zařízení lze připojit klávesnici, myš, VR set, externí úložiště, další hardware a po nainstalování jiného operačního systému může plnit funkci PC. Zařízení je plug’n’play a kromě připojení s platformou není vyžadováno žádné další nastavení pro inicializaci zařízení. Technická specifikace: Procesor: 6jádrový AMD Zen 4 / 12 vláken; Operační paměť: 16 GB DDR5; SSD úložiště: 2 TB NVMe; Grafika: AMD RDNA3, 28 CU 8 GB GDDR6 VRAM; Systém: vlastní herní systém s možností instalovat jiný. Zboží je předkládáno společně zabaleno v krabici v balení pro drobný prodej.
- **CZBTI48/258533/2026-300000-ZI/01** (CZ): Dle poskytnutých údajů a předložené dokumentace se jedná o herní počítač s vlastním softwarem. Zařízení obsahuje centrální procesorovou jednotku, grafickou kartu, RAM a pevný SSD disk. Vstupy/Výstupy: USB A, USB-C, Ethernet, DisplayPort, HDMI. Rozměry: 156 × 152 × 162 mm.
- **ITBTIIT922104-2024-BTI0601** (IT): Unità web server. Secondo le informazioni fornite, l’unità Web Server è una componente hardware di un sistema informatico costituita da un apparecchio elettronico dedicato all’elaborazione dati. Questo dispositivo integra al suo interno processore centrale, memoria e interfacce di comunicazione e svolge la funzione di server informatico. Sul Web Server è installato software specifico che gestisce la trasmissione bidirezionale dei dati tra l’interfaccia grafica (ad esempio un’applicazione su telefono) e i PLC (controllori logici programmabili) che regolano il funzionamento degli impianti. Il web server contiene il software grafico per garantire l'interazione tra uomo e macchine/impianti. Ad esempio, il Web Server riceve i dati dall’app utente, li elabora e li trasmette ai PLC (programmabile logic controller) e, viceversa, riceve i dati dai PLC per inviarli all’app. L'unità presenta: - ingressi Ethernet (4); - ingresso alimentazione 12 V - Tasto reset; - Ingresso Wan.
- **DEBTI8072/25-1** (DE): Computerplatine, im Wesentlichen bestehend aus einer 84 x 55 mm großen, mit Prozessor, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung, die mit diversen Schnittstellen (USB, Ethernet, SATA, UART u.a.) ausgestattet ist. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.
- **DEBTI8071/25-1** (DE): Computerplatine, im Wesentlichen bestehend aus einer 95 x 95 mm großen, mit Prozessor, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung, die mit diversen Schnittstellen (USB, Ethernet, SATA, UART u.a.) ausgestattet ist. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.
- **DEBTI8121/25-1** (DE): Computerplatine, sog. Single Board Computer, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Prozessor, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung, die mit diversen Schnittstellen (USB, Ethernet, SATA, VGA u.a.) ausgestattet ist. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.
- **IEBTIIENEN004-2025-BTI153** (IE): A DESKTOP AUTOMATIC DATA PROCESSING MACHINE WHICH INCORPORATES A PROCESSOR, A GRAPHICS CARD, A STORAGE UNIT AND A MEMORY MODULE INSIDE A SINGLE ENCLOSURE. THE DEVICE ALLOWS USERS TO WRITE AND EXECUTE PROGRAMS, BROWSE THE INTERNET, COMPOSE EMAILS AND PERFORM AN ARRAY OF OTHER TASKS. ADDITIONAL FEATURES INCLUDE A BUILT IN SPEAKER, 3.5 MM HEADPHONE JACK, DISPLAY PORT, HDMI PORT, USB PORTS, THUNDERBOLT PORTS, ETHERNET PORT & BLUETOOTH 5.3. IT INCORPORATES A CONFIGURABLE M4 MAX/M3 ULTRA CHIP PROCESSOR, CONFIGURABLE MEMORY AND STORAGE. IT MEASURES 9.5 X 19.70 X 19.70 CENTIMETRES AND WEIGHS 2.74 KG (M4 MAX) AND 3.64 KG (M3 ULTRA). IT IS AVAILABLE TO ORDER IN MULTIPLE CONFIGURATIONS TO SUIT THE CUSTOMERS REQUIREMENTS.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

### Pos. 8471

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Mechanik/Verschiedenes (455. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. Juli 2008): DVD-Laufwerke und DVD-Player DVD-Laufwerke von der ausschließlich oder hauptsächlich in Verbindung mit einer automa­tischen Datenverarbeitungsmaschine verwendeten Art, sind in die Position 8471 in Anwen­dung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen­klatur und Anmerkung 5 (C) zu Kapitel 84 einzureihen. DVD-Player, die entwickelt wurden, um für die Videowiedergabe auf Fernsehgeräten oder Monitoren verwendet zu werden, sind in die Position 8521 in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8471.50.00.00.0 Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.50.00.00?

Die Zolltarifnummer 8471.50.00.00 umfasst Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.50.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8471.50.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8471.50.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847150. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.50.00.00?

8471.50.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8471.50.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8471.50.00.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847150 Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.50.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.50.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5110/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8471.50.00.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.50.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A004, 4A005, 4A101, 4A102. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.50.00.00?

TARIC-Code 8471.50.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8471500000 verlinken.
