# Zolltarifnummer 8471.70: Speichereinheiten

> Die Zolltarifnummer 8471.70 steht für Speichereinheiten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/847170
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8471.70
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 8471.70 Speichereinheiten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE9325/13-1** (DE): Festplattenlaufwerk sog. Netzwerklaufwerk, in Form einer kombinierten Maschine aus Speichereinheit (Hauptfunktion) und Kommunikationsapparat, im Wesentlichen bestehend aus Magnetplatte und magnetischen Schreib-/Leseköpfen mit einer Speicherkapazität von 500 oder 1000 GB in einem Gehäuse mit USB- und Ethernetschnittstelle. Das Laufwerk dient zur Datenaufzeichnung nach Integration in ein Netzwerk. Es ist an die Zentraleinheit eines automatischen Datenverarbeitungssystems anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE9045/09-2** (DE): Internes DVD-Laufwerk - aus Laserabtast- und Laserschreibsystem, Antriebsmotor, Medienschublade, IDE/ATAPI- Interface, Status-LED und Bedienelementen in einem Einbaugehäuse (Abmessungen: 128 x 12,7 x129 mm, Abbildung siehe Anlage), - zum Aufzeichnen auf und Lesen von DVD- und CD-Platten unterschiedlicher Formate nach Einbau in eine automatische Datenverarbeitungsmaschine, - unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an- schließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, nicht von den Unterpositionen 8471 5000 bis 8471 6070 erfasst, Speichereinheit - DVD-Laufwerk."
- **DE9045/09-1** (DE): Internes DVD-Laufwerk - aus Laserabtast- und Laserschreibsystem, Antriebsmotor, Medienschublade, S-ATA-Inter- face, Status-LED und Bedienelementen in einem Einbaugehäuse (Abmessungen: 148 x 42 x 170 mm, Abbildung siehe Anlage), - zum Aufzeichnen auf und Lesen von DVD- und CD-Platten unterschiedlicher Formate nach Einbau in eine automatische Datenverarbeitungsmaschine, - unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an- schließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, nicht von den Unterpositionen 8471 50 und 8471 60 erfasst, Speichereinheit - DVD-Laufwerk."
- **AT2004/000247** (AT): DVD-Laufwerk bestehend aus einem DVD Laser-Lesegerät, einer Speichereinheit und einem Anschluss für den Signalausgang zur Datenverarbeitungseinheit eines Telematiksystems, in einem Einbaugehäuse (Abmessungen ca. 180x170x53 mm) aus Metall. Das Laufwerk wird in Fahrzeuge der Pos. 8703 eingebaut. Die Funktion des DVD-Laufwerk besteht im optischen „Lesen“ von auf Navigations-DVDs gespeicherten Daten und anschließendem Senden dieser Signale an die Telematik-Datenverarbeitungseinheit. Das Laufwerk hat keine Datenverarbeitungssoftware. Es kann daher keine Daten aufzeichnen und verarbeiten. Es ist nicht fähig DVD Videos abzuspielen oder Videobilder auf Monitoren zu reproduzieren.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 70 30: Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 84. (entfallen) bis

### Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 70: 1. CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt sind. Sie sind mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler und einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet. 2. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 6 B) und 6 C) zu Kapitel 84) und 6.

### Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8471.70.20 Zentralspeichereinheiten
- 8471.70.30 optisch, einschließlich magneto-optisch
- 8471.70.50 Festplattenspeichereinheiten
- 8471.70.70 andere
- 8471.70.80 Bandspeichereinheiten
- 8471.70.98 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.70?

Die Zolltarifnummer 8471.70 umfasst Speichereinheiten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.70?

Der Drittlandszollsatz für 8471.70 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8471.70?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847170. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.70?

8471.70 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8471.70 im Zolltarif eingeordnet?

8471.70 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.70?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.70 erfasst, zum Beispiel DE9325/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.70?

HS-Unterposition 8471.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/847170 verlinken.
