# Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische…

> Die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 steht für Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84719000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 8471.90 andere
      - 8471.90.00.00.0 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A002a, 3A502, 4A001, 4A005, 5A002, 5A003, 5A004, 9A004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI32684/25-1** (DE): Aufzeichnungs-, Verarbeitungs- und Anzeigegerät, sog. Display für Bohrortungsgeräte in Form einer kombinierten Maschine. Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Prozessor, Speicher, Kommunikationsmodul und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit einer berührungsempfindlichen 8,4‘‘ Flüssigkristallanzeige, einem Lautsprecher, USB-Port und einem verstellbaren Standfuß. Die kombinierte Maschine dient dem Erfassen, Aufzeichnen und Verarbeiten von Daten auf Datenträger in codierter Form (Pos. 8471) der über eine Funkverbindung (Pos. 8517) übertragenen Sensorsignale von Ortungsgeräten für Bohrköpfe (Druck, Position, Ausrichtung, Temperatur; das Ortungsgerät ist nicht Gegenstand der dieser vZTA-Entscheidung), deren Anzeige mittels des Bildschirms (Pos. 8528) sowie zur optischen und akustischen Ausgabe von Warnmeldungen und Warntönen (Pos. 8531). Die kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine liegt in der Aufzeichnung und Verarbeitung der von den Sensoren gelieferten Daten. Die Ware wird als "Maschine zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI32687/25-1** (DE): Aufzeichnungs-, Verarbeitungs- und Anzeigegerät, sog. Display für Bohrortungsgeräte in Form einer kombinierten Maschine. Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Prozessor, Speicher, Kommunikationsmodul und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit einer berührungsempfindlichen 10,4‘‘ Flüssigkristallanzeige, einem Lautsprecher, USB-Port und einem verstellbaren Standfuß. Die kombinierte Maschine dient dem Erfassen, Aufzeichnen und Verarbeiten von Daten auf Datenträger in codierter Form (Pos. 8471) der über eine Funkverbindung (Pos. 8517) übertragenen Sensorsignale von Ortungsgeräten für Bohrköpfe (Druck, Position, Ausrichtung, Temperatur; das Ortungsgerät ist nicht Gegenstand der dieser vZTA-Entscheidung), deren Anzeige mittels des Bildschirms (Pos. 8528) sowie zur optischen und akustischen Ausgabe von Warnmeldungen und Warntönen (Pos. 8531). Die kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine liegt in der Aufzeichnung und Verarbeitung der von den Sensoren gelieferten Daten. Die Ware wird als "Maschine zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI57016/24-1** (DE): Diagnose- und Programmiergerät, sog. Handheld Programmer, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Anleitung, Transporttasche und Programmier-Gerät (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 100 x 189 x 37 mm großen Kunststoffgehäuse mit einem LC-Farbdisplay, Bedienelementen, SD-Speicherkarten-Schacht und Batteriefach sowie USB- und System-Schnittstelle. Es dient insbesondere zum Auslesen und Auswerten von Daten sowie zur Programmierung von Curtis-Fahrzeug-Motorsteuerungen . Die Anzeige erfolgt im Klartext. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Maschine zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI3840/24-1** (DE): Headsetsystem für realitätsnahe Wahrnehmung digitaler Medien, bestehend aus einer zentralen Einheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, Grafik- und Audiokomponenten sowie WLAN- und Bluetooth-Modulen, die in einem brillenförmigen, gepolstertem Gehäuse zur Befestigung vor den Augen des Benutzenden eingebaut ist, zusammen mit Akkumulator, Kameras, Projektoren, Sensoren, USB- und Audioanschlüsse, Status-LED, Bedienungselemente sowie zwei LC-Displays in Kombination mit optischen Linsen. An beiden Seiten sind bewegliche Gehäuseteile, an die Riemen zur Befestigung am Kopf angesetzt sind. - mit 2 sog. Touchcontrollern für Einhandbedienung mit mehreren Bedienelementen, - mit 1 Steckernetzteil und USB-Kabel, - in Form einer Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht, (charakterbestimmendes Headsetsystem im Hinblick auf die Verwendung) Die Ware dient mit ihrer integrierten, nicht frei programmierbaren Datenverarbeitungseinheit zur Darstellung digital erzeugter Bilder und Töne, gemischt mit originalgetreuer Wahrnehmung im gesamten Blickfeld des Benutzers und seiner Interaktion damit. Die Ware wird als "Maschine zum Erfassen und Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI18792/24-1** (DE): Mobiles Zahlungsterminal "CCV Mobile A920 (Smart Mobile)" (Artikel-Nr.: 03197-97), im Wesentlichen bestehend aus einem 175,7 x 78 x 55 mm großen Gehäuse mit Kartenleser, Lautsprecher, Mikrofon, Li-Ionen Akku 5250 mAH, 3,7 V, Farbtouchscreen, Fulltouch Display mit situativ angepassten Tastaturvarianten, 1 An-/Ausschaltknopf, 2x Shortcuts, Thermodrucker und einem Gewicht von 458 g. Weitere technische Daten (auszugsweise): - Prozessoren: Cortex A7 Quad Core 1000 MHz / Cortex M4 Security CPU - Speicher: 2 GB RAM, 8 GB Flash - 1 Micro SD-Kartensteckplatz - Kameras: 0.3 Megapixel Frontkamera, 5 Megapixel Rückkamera zum Lesen von 1D & 2D Codes - Kartenleser: Magnetkartenleser, Chipkartenleser, kontaktloser Kartenleser - Kommunikation: WiFi (2,4 GHz + 5 GHz), Bluetooth 4.0, 4G, 1 Micro-USB/OTG, 1 SIM, 2 SAM - Betriebssystem: PayDroid powered by Android (Start mit Android 7.1.2). Das Gerät dient als Eingabe-Hardware dem Auslesen, Verarbeiten, Verschlüsseln und Weiterleiten von Kartendaten (Bezahlkarteninformationen) für elektronische Zahlungstransaktionen. Es wird zusammen mit nicht charakterbestimmenden Netzteil für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Maschine zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI1198/24-1** (DE): sog. Planungspanel für Raumbuchungen, im Wesentlichen bestehend aus einem nicht frei programmierbarem Computertablet in einem ca. 16,5 x 24,6 x 2,85 cm großen, graufarbenen Gehäuse mit einem 10,1'' großen Bildschirm mit berührungsempfindlicher Oberfläche,ohne Kamera, - mit seitlicher Beleuchtung für die Signalisierung der Raumverfügbarkeit, - mit drahtlos und kabelgebundenen Netzwerkanschluss, - für kabelgebundene Stromversorgung, In Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware aus Tablet und Befestigungsvorrichtungen für die Wandmontage, zusammen mit Bedienungsanleitung und Befestigungsmaterial in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Gerät dient zum Verarbeiten und Darstellen von Daten für Raumbuchungssysteme im Rahmen eines herstellerspezifischen Systems von Hard- und Software. Die Ware wird als "Maschine zum Erfassen und Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI11205/24-1** (DE): Kartenlesegerät, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 105 x 146 x 31,5 mm großen Einbaugehäuse mit 5" Display, digitalen Ein- und Ausgängen sowie RS232-, LAN- und USB-Anschluss. Es ist mit einem Kontaktlos-, einem Chipkarten- und einem Magnetstreifenleser ausgestattet. Das Erzeugnis dient dem Auslesen von Kartendaten (Bezahlkarteninformationen) für elektronische Zahlungstransaktionen an Kassensystemen, jedoch ohne abschließende Bezahlabwicklung durch direkte Verbindung zum Finanzinstitut. Die Ware wird als "Maschine zum Verarbeiten von Daten in codierter Form, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
- **DEBTI23604/23-1** (DE): Kontaktlos-Leser, sog. COR-A20, im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung und einer Antenne in einem 85 x 71 x 12 mm großen Gehäuse mit einem LC-Display und einer Status-LED-Leiste sowie einer RJ 45-Schnittstelle. Das Gerät wird an eine OPM-Registrierkasse angeschlossen und dient dort zum Auslesen von Daten auf kontaktlosen Karten mittels NFC-Technologie. Die Ware wird als "Maschine zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 90: Hierher gehören unter anderem Archivierungssysteme mit optischen Plattenspeichern, die üblicherweise aus Tastaturen, Sichtgeräten, optischen Plattenspeicherlaufwerken, Scannern und Druckern bestehen. Diese Systeme können eine automatische Datenverarbeitungsmaschine als Steuereinheit enthalten oder sie können so konfiguriert sein, dass durch eine automatische Datenverarbeitungsmaschine auf sie zugegriffen werden kann oder dass sie dadurch steuerbar sind. Diese Systeme haben generell folgende Funktionen: - Aufzeichnen des Bildes durch elektronisches Scannen - Archivieren - Wiederauffinden - Anzeigen - Drucken auf Normalpapier.

### Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 90: 1. Flachbett – Tischscanner zur Verwendung in der Grafikindustrie, insbesondere zum Scannen von Farbfilmen. Er besteht aus mehreren tausend ladungsgekoppelten Elementen (Charge Coupled Device – CCD – Element) (in einer Reihe angeordnet, auf einer einzigen integrierten Schaltung – sog. „CCD array“), einer Glasplatte, Linsen, einer Lampe, einem Spiegel und elektrischen Anschlüssen. Licht einer ganz bestimmten Farbe und Stärke, das in jedes CCD – Element fällt, erzeugt in ihm eine entsprechende elektrische Spannung. Diese analoge Spannung wird systematisch über Reihen von Zellen an einen Analog – Digital (A/D) – Wandler übermittelt, der sie in digitale Werte umwandelt. Das zu scannende Original wird auf die Glasplatte gelegt, wo es gleichmäßig von einer Lichtquelle beleuchtet wird. Die gesamte Breite eines Bildes wird gleichzeitig als eine Linie gelesen. …

### Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 umfasst Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8471.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8471.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0?

8471.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8471.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8471.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI32684/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8471.90.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.90.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A002a, 3A502, 4A001, 4A005, 5A002, 5A003, 5A004, 9A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0?

Warennummer 8471.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84719000000 verlinken.
