# Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0: Teile und Zubehör, andere

> Die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84734080000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8473.40.80.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt
    - 8473.40 Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472
      - 8473.40.80 andere
        - 8473.40.80.00.0 Teile und Zubehör, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE5318/16-1** (DE): Die Bedienfeldelektronik ist für die Banknotenzähl- und Sortiersysteme Cineo C6040, C6030 und C6020 bestimmt. Sie besteht aus einem LC Display mit darunter verbauten vier Eingabetasten, auf der Rückseite befinden sich aktive und passive Bauelemente auf einer gedruckten Schaltung mit vier USB-Anschlüssen (sie dienen als HUB). Das Bedienfeld dient nach seinem Einbau in die jeweiligen Systeme zur Anzeige von Statusinformationen sowie zur Eingabe von Kommandos. Die Ware wird als "anderes Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE8076/12-1** (DE): Bei der sog. "Schutzabdeckung rechts" handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus ca. 2 mm starkem Stahlblech mit zwei Befestigungsbohrungen. Das zum Einbau in einen Bankautomaten bestimmte Blech erfüllt im Bereich des Bedienfeldes den Berührungsschutz bei Reparatur- oder Montagearbeiten. Das Erzeugnis wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE23465/12-1** (DE): Bei der sog. Doppelabzugseinheit mit MDMS (mechanischer Dickenmessstation) handelt es sich um ein funktionsspezifisches Bauteil mit Zahnradbahnen und weiteren mechanischen Vorrichtungen, sowie diversen Anschlüssen für die Steuerungselektronik. Die Abzugseinheit ist dazu bestimmt, Banknoten einzeln aus den Geldkassetten innerhalb eines Bankautomaten zu ziehen und diese zum Sammeltransport (weiteres Bauteil, nicht Gegenstand dieser vZTA) zu transportieren. Die mechanische Dickenmessstation überprüft die Dicke der Banknoten. Sollten einmal 2 Noten übereinander liegen, meldet die Station dies an das System. Die Abzugseinheit wird über ein Modul von der Elektronik des Bankautomatens gesteuert und mit Strom versorgt. Die Doppelabzugseinheit mit mechanischer Dickenmessstation ist Bestandteil einer komplexen Geldausgabevorrichtung und wird in Bankautomaten (UPos. (KN) 8472 9030) eingesetzt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen und Apparate der Position 8472 bestimmt, nicht von der UPos. (KN) 8473 4011 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE22397/12-1** (DE): Bei dem sog. Sammeltransport handelt es sich um ein funktionsspezifisches Bauteil mit Zahnradbahnen und weiteren mechanischen Vorrichtungen sowie diversen Anschlüssen für die Steuerungselektronik, dass für den Transport von Banknoten innerhalb eines Bankautomaten (Modell ProCash Linie) bestimmt ist. Der Sammeltransport ist Bestandteil einer komplexen Geldausgabevorrichtung (Cash Media Dispenser / CMD V4) und wird in Bankautomaten (UPos. KN 8472 9030) eingesetzt. Das Erzeugnis wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen und Apparate der Position 8472 bestimmt, nicht von der UPos. (KN) 8473 4011 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE8516/11-1** (DE): Bei dem Bausatz "LED Tubus mit Lightbox" handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem speziell geformten, zweiteiligen Metallrahmen, vier Dichtrahmen bzw. Verkleidungen/Blenden aus Stahlblech (Seitenteile), einer Kunststoffblende einschließlich LED-Leuchten zur Verwendung als Werbefläche sowie Befestigungsmaterial (Montagewinkel). Der Tubus bzw. Rahmen ist zum Einbau in einen Wanddurchbruch bestimmt und dient als Verkleidung dem Zugang zu dem Bedienfeld eines Bankautomaten. Der obere Teil des Rahmens ist für die Aufnahme des LED-Einsatzes vorgesehen. Die nach technischer Zeichnung gefertigten und spezifisch geformten Bestandteile des "Tubus" stellen sich als erkennbares Zubehör für Bankautomaten der Pos. 8472 dar. Das Erzeugnis ist als "Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate der Position 8472 bestimmt, nicht von der UPos. (KN) 8473 4011 erfasst" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **DEM/774/08-1** (DE): Tastaturmatte (Betätigungsmatte), - aus einer rechteckigen, profilierten Silikonmatte mit spezifischen Aussparungen, - zum Betätigen der Kontaktpunkte einer darunterliegenden Schaltfolie (nicht Gegenstand dieser Tarifauskunft), mit gerätespezifischer Schutzeigenschaft (z. B. gegen Eindringen von Schmutz, Wasser usw.), - erkennbar ausschließlich zum Einbau in einen Bankautomaten bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8472 bestimmt, keine zusammen- gesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe) - Tastaturmatte für Bankautomat"
- **DEM/725/08-1** (DE): Tastaturmatte (Betätigungsmatte), - aus Silikonkautschuk mit mehreren erhabenen Tasten, auf der Unterseite mit nichtleitenden Kontaktpunkten und spezifischen Öffnungen versehen, - zum Betätigen der Kontaktpunkte einer darunterliegenden Schaltfolie (nicht Gegenstand dieser Tarifauskunft), mit gerätespezifischer Schutzeigenschaft (z. B. gegen Eindringen von Schmutz, Wasser usw.), - erkennbar ausschließlich zum Einbau in einen Bankautomaten bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8472 bestimmt, keine zusammen- gesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe) - Tastaturmatte für Bankautomat"
- **DEM/724/08-1** (DE): Tastaturmatte (Betätigungsmatte), - aus Silikonkautschuk mit mehreren erhabenen Tasten, auf der Unterseite mit nichtleitenden Kontaktpunkten und spezifischen Öffnungen versehen, - zum Betätigen der Kontaktpunkte einer darunterliegenden Schaltfolie (nicht Gegenstand dieser Tarifauskunft), mit gerätespezifischer Schutzeigenschaft (z. B. gegen Eindringen von Schmutz, Wasser usw.), - erkennbar ausschließlich zum Einbau in einen Bankautomaten bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8472 bestimmt, keine zusammen- gesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe) - Tastaturmatte für Bankautomat"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8473

Zu Unterposition 8473 40 80: Die hierher gehörenden Adressplatten sind Platten, die in Adressiermaschinen verwendet werden und die die zu vervielfältigenden Adressen enthalten, und zwar eingeprägt, mit Schreibmaschinenschrift geschrieben oder ausgestanzt. Somit handelt es sich entweder um Metallplatten, Kunststoffplatten oder kleine gerahmte Platten (Karten, Schablonen) aus Pappe usw. Hierher gehören auch noch nicht geprägte, noch nicht beschriebene oder noch nicht ausgestanzte Adressplatten, sofern sie als Adressplatten für Adressiermaschinen erkennbar sind. Jedoch gehören Waren dieser Art aus Papier oder Pappe, d. h. kleine Schablonen, die in Papprahmen gefasst sind und dadurch in die Adressiermaschinen eingeführt werden können, zu Position 4816.

### Pos. 8473

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58

### Pos. 8473

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …

### Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0?

Die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8473.40.80.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8473.40.80.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8473.40.80.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0?

8473.40.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8473.40.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8473.40.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt > 847340 Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472 > 84734080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8473.40.80.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8473.40.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DE5318/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0?

Warennummer 8473.40.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84734080000 verlinken.
