# Zolltarifnummer 8483.30.32.90.0: Lagergehäuse, andere

> Die Zolltarifnummer 8483.30.32.90.0 steht für Lagergehäuse, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84833032900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8483.30.32.90.0
- Drittlandszollsatz: 5,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
    - 8483.30 Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager; Gleitlager und Lagerschalen
      - 8483.30.32 Lagergehäuse, für Wälzlager aller Art
        - 8483.30.32.90 andere
          - 8483.30.32.90.0 Lagergehäuse, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI39623/24-1** (DE): Lagergehäuse für ein Wälzlager, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd zylinderförmigen Erzeugnis aus unedlem Metall; mit verschiedenen Abstufungen, einer mittig angeordneten kreisrunden Öffnung und vier symmetrisch angeordneten Bohrungen mit Innengewinden, - dient nach dem Aufsetzen auf eine Welle als Gehäuse zur Aufnahme eines Kugellagers in einem Gebläse eines Wasserstoffpfads einer Brennstoffzelle (alle nicht Gegenstand der vZTA). "Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager, für Wälzlager aller Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge oder Turbolader"
- **DEBTI2256/23-1** (DE): Sog. Lagergehäuse, Abbildung siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch nach Werkszeichnung gefertigtem Gehäuse aus Gusseisen mit diversen Aufnahmen und Aussparungen - für die Aufnahme eines Wälzlagers zur Verwendung in einem Verdichter einer Gasturbine als Gehäuseteil bestimmt "Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager, für Wälzlager aller Art, nicht von den Codenummern 8483 3032 10 0 bis 8483 3032 30 0 erfasst"
- **DEBTI5409/23-1** (DE): Schleifkörperbuchse, in unterschiedlichen Längen, Abbildung siehe Anlage, - bestehend aus einem zylinderförmigen, speziell nach Zeichnung gefertigten Hohlkörper aus Metall, - zur Aufnahme von Kugellagern in einem Schleifkörper an einem Schienenschleiffahrzeug bestimmt. "Lagergehäuse ohne eingebautes Wälzlager, für Wälzlager aller Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge und von der in Turboladern verwendeten Art"
- **DEBTI7614/20-1** (DE): Es handelt sich um ein quadratisches Erzeugnis (Kantenlänge 81 mm) aus unedlem Metall, das mittig mit einer zylindrischen Aussparung (Innendurchmesser 69,6 mm) sowie vier Aussparungen zur Befestigung versehen ist. Das Erzeugnis wird in einem Servomotor verbaut und dient an der Welle des Motors als Lagergehäuse für ein Rillenkugellager. Die Ware ist als "Lagergehäuse für Wälzlager aller Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht für Turbolader" einzureihen. Anlage: 1 Ablichtung
- **DEBTI11146/17-1** (DE): Flansch, flanschartiges Lagergehäuse aus Metall mit Boden, mit einem Durchmesser von ca. 160 mm und einer Höhe von ca. 62 mm. Die Ware wird mit zwei Wälzlagern versehen und dient der Lagerung einer Antriebswelle einer Trennereinheit in einem elektrischen Messwandler. Das Erzeugnis ist als "Lagergehäuse ohne eingebautes Wälzlager, für Wälzlager aller Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.
- **DE17425/16-1** (DE): Bei der sog. Schleifkörperbuchse handelt es sich um einen zylinderförmigen, speziell nach Zeichnung gefertigten Hohlkörper aus Metall (siehe Abbildung), laut Antragstellerangaben zur Aufnahme von Kugellagern in einem Schleifkörper an einem Schienenschleiffahrzeug bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Lagergehäuse ohne eingebautes Wälzlager, für Wälzlager aller Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge - Schleifkörperbuchse" einzureihen.
- **DE19435/12-1** (DE): Lagergehäuse, sog. "Flanschlager F206", aus grau lackiertem Metallguss, mit quadratischer Grundfläche (Länge und Breite ca. 108 mm) und vier Eckbohrungen (Durchmesser: je 12 mm) im 83-mm-Abstand, Bauhöhe ca. 30 mm, mit radialem Schmiernippel mit Kunststoffkappe, mit umlaufender Schmiernut in der inneren Mantelfläche, nach Einsatz eines Wälzlagers (nicht Gegenstand der vZTA) und Montage des Flansches zur Lagerung einer rotierenden Welle in Maschinen und Geräten unterschiedlicher Industriezweige. Die Ware ist als "Lagergehäuse für Wälzlager, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.
- **DE20325/10-1** (DE): Flansch, flanschartiges Lagergehäuse aus Metall mit Boden, mit einem Durchmesser von ca. 160 mm und einer Höhe von ca. 62 mm. Die Ware wird mit zwei Wälzlagern versehen und dient der Lagerung einer Antriebswelle einer Trennereinheit in einem elektrischen Messwandler. Das Erzeugnis ist als "Lagergehäuse für Wälzlager aller Art, ohne eingebautes Wälzlager, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8483

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören hauptsächlich mechanische Vorrichtungen, die zur Kraftübertragung dienen, 1. entweder von einer Antriebsmaschine auf eine oder mehrere Arbeitsmaschinen oder 2. von einem Maschinenteil auf einen anderen innerhalb derselben Maschine. A) Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln Die Vorrichtungen dieser Gruppe übertragen in der Regel die Antriebskraft als Drehbewegung. Nach ihrer Arbeitsweise und Form unterscheidet man: 1) Antriebswellen. Sie werden unmittelbar vom Motor angetrieben. 2) Abtriebswellen. Sie erhalten die Bewegung von der Antriebswelle über ein Getriebe, eine Riemenscheibe mit Treibriemen oder auf andere Weise und übertragen sie auf Maschinen oder andere Abtriebswellen. 3) Gelenkwellen. Sie bestehen aus zwei oder mehr Wellenteilen, die durch Kugelgelenke, Kreuzgelenke usw. …

### Pos. 8483

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1452/2007 der Kommission vom 7. Dezember 2007 (ABL EU Nr. L 325, Seite 66) (RV L1452/2007): 1. Ein Kugeldrehkranz, bestehend aus zwei konzentrischen Schmiedestahlringen, von denen einer mit einer Verzahnung versehen ist. Die Ringe sind drehbar, da sie durch Reihen von Stahlkugellagern getrennt sind. Durch die Verzahnung entsteht eine Drehmomentübertragung. Die Ware ist zum Einbau in einen Bagger bestimmt. Unterposition 8483 90 89 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a zum Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8483, 8483 90 und 8483 90 89. …

### Pos. 8483

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 250. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. Dezember 2023: Warenbeschreibung: Antriebsrad einer Raupen-Erdbewegungsmaschine Es handelt sich um eine Ware in Form eines Zahnrads aus Stahl, das so ausgelegt ist, dass es in eine Raupenkette greift, um als Antriebsrad einer Erdbewegungsmaschine zu dienen. Das Antriebsrad stellt das Bewegungselement der Raupenkette dar. Das Kettenrad ist über ringförmig angebrachte Bolzen mit der Antriebswelle verbunden. …

### Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8483.30.32.90.0?

Die Zolltarifnummer 8483.30.32.90.0 umfasst Lagergehäuse, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8483.30.32.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8483.30.32.90.0 beträgt 5,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8483.30.32.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 848330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8483.30.32.90.0?

8483.30.32.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8483.30.32.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8483.30.32.90.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) > 848330 Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager; Gleitlager und Lagerschalen > 84833032 Lagergehäuse, für Wälzlager aller Art > 8483303290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8483.30.32.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8483.30.32.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39623/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8483.30.32.90.0?

Warennummer 8483.30.32.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84833032900 verlinken.
