# Zolltarifnummer 8504.90.17.00.0: Teile, von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, andere

> Die Zolltarifnummer 8504.90.17.00.0 steht für Teile, von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85049017000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8504.90.17.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8504 Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen
    - 8504.90 Teile
      - 8504.90.17 andere
        - 8504.90.17.00.0 Teile, von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI13993/25-1** (DE): Teil einer Selbstinduktionsspule, sog. "Wickelkörper", - in Form eines spezifisch geformten Kunststoffrahmens (Abmessungen [L x B x H]: 73,2 mm x 16,1 mm x 7,4 mm) mit Aussparungen, - erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Selbstinduktionsspulen bestimmt. Die Ware wird als "Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, anderes als Ferritkern sowie Stahl-Elektrobleche und -kerne" eingereiht.
- **DEBTI50278/24-1** (DE): Teil eines Transformators, in zwei unterschiedlichen Ausführungen mit verschiedenen Abmessungen, - bestehend jeweils aus einem rechteckigen Gehäuse mit Kühlrippen und Lochbohrungen, - zur Verwendung als Gehäuse zur Aufnahme eines Transformators bzw. von zwei Transformatoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich von Transformatoren, kein Ferritkern, kein Stahl-Elektroblech und -kern" einzureihen.
- **DEBTI6465/22-1** (DE): Radiator, sog. Kühler für Transformatoren, in unterschiedlichen Ausführungen und Abmessungen, im Wesentlichen bestehend aus - mehreren parallel angeordneten Gliedern mit Kühlkanälen, die mit unterschiedlichen Kühlflüssigkeiten gefüllt sein können, mit verschiedenartigen Flanschen, mit Entlüftungs-, Einlass-, Auslass- und Befestigungsvorrichtung, - - mit quadratischen Flanschen, Gliedern ungleicher oder gleicher Länge oder Gliedern gleicher Länge und mit einem Anteil von Gliedern mit reduzierter Breite oder Flansche mit heruntergezogenem unteren Sammelrohr, - - mit ovalen Flanschen und Gliedern gleicher Länge (tangentialer Radiator) oder - - mit quadratischen Flanschen und Gliedern gleicher Länge (tangentialer Radiator). Nach Montage der Ware auf einem Öltransformator dient diese der Kühlung des durchströmenden Isolieröls und verhindert ein Überhitzen des Transformators. Sie stellt sich als erkennbares Teil eines Transformators dar. Die Ware ist somit als "Teil von Transformatoren, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8504 9011 00 und 8504 9013 00 erfasst" einzureihen.
- **DEBTI12570/22-1** (DE): Teil für einen sog. gasisolierten dreiphasigen Stromwandler, - in Form eines Torus aus Aluminium, mit vier Bohrungen, - mit einem Außendurchmesser von ca. 290 mm und einem Innendurchmesser von ca. 150 mm, - erkennbar zur Verwendung als elektromagnetische Abschirmung von Messwandlern (Transformatoren) bestimmt. Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, nicht von den Codenummern 8504 9011 00 0 bis 8504 9013 00 0 erfasst" einzureihen.
- **DEBTI16323/21-1** (DE): Gehäuse aus Kunststoff für eine Drosselspule, - in Form eines speziell geformten, mit einem Metallhaltestift versehenen Körpers aus Kunststoff (Abmessungen: ca. 7,5 x 5,0 x 3,0 cm), - mit Kennzeichnung des Herstellernamens und der Bauteilnummer, - erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich als Gehäuse zur Aufnahme einer Drosselspule bestimmt. Die Ware ist als "Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, kein Ferritkern, kein Stahl-Elektroblech und -kern" einzureihen.
- **DEBTI15049/21-1** (DE): Halterrahmen für Drosselspulen, - in Form eines ca. 88,0 x 56,5 x 29,0 mm großen, speziell geformten, mit Bohrungen und Aussparungen versehenen Gehäuses aus Kunststoff, mit Kennzeichnung der Bauteilnummer, - erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich als Gehäuse zur Aufnahme von zwei Drosselspulen bestimmt. Die Ware ist als „Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, kein Ferritkern, kein Stahl-Elektroblech und –kern“ einzureihen.
- **DEBTI15053/21-1** (DE): Sog. Deckel für Drosselspulen, - in Form eines ca. 147,4 x 36,9 x 1,86 mm großen, speziell geformten, mit Abstufungen und Bohrungen versehenen Gehäusedeckels aus Kunststoff, mit Beschriftung der Bauteilnummer und des Nestkennzeichens, - erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich als Gehäusedeckel zur Aufnahme von zwei Drosselspulen bestimmt. Die Ware ist als „Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, kein Ferritkern, kein Stahl-Elektroblech und –kern“ einzureihen.
- **DEBTI16608/21-1** (DE): Gehäuse aus Kunststoff für eine Drosselspule, - in Form eines ca. 26,8 x 22,9 x 12,6 mm großen Gehäuses aus Kunststoff, mit Kennzeichnung der Material- und Artikelnummer, mit speziell geformten Außenwölbungen, mit vier Anschlusspins ausgestattet, - erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich als Gehäuse zur Aufnahme von Drosselspulen einer spezifischen Baureihe bestimmt. Die Ware ist als „Teil von Selbstinduktionsspulen, kein Ferritkern, kein Stahl-Elektroblech und –kern“ einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8504

Zu Unterposition 8504 90: 1. Weich-Ferritteile, die als Transformatorenteile erkennbar sind. Siehe auch Avise 6909 19/1 und Kapitel 85/1.

### Pos. 8504

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1076/2010 der Kommission vom 22. November 2010 (ABl. EU Nr. L 308/3) (RV L 1076/10): Eine Ware (sog. Gleichtaktdrossel) mit Abmessungen etwa 3 × 3 × 2 cm (einschließlich Bodenplatte), bestehend aus zwei Spulen mit Wicklungen aus isoliertem Kupferdraht um einen ringförmigen Ferritkern, im Verhältnis 1:1. Der Gegentaktstrom (Signal), der die Spulen gegensinnig durchfließt, erzeugt gleiche und entgegen gesetzte Magnetfelder, die einander aufheben. Dadurch entsteht innerhalb der Ware eine Nullimpedanz des Gegentaktstromes, der unverändert durchfließen kann. Der Gleichtaktstrom (Störung), der die Spulen gleichsinnig durchfließt, erzeugt gleiche und gleichphasige Magnetfelder, die sich addieren. Dadurch entsteht innerhalb der Ware eine hohe Impedanz für Gleichtaktstrom, der sie gedrosselt durchfließt. …

### Pos. 8504

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 5. September 2019 in der Rechtssache C-559/18 Tenor: Die Unterposition 8504 40 30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …

### Pos. 8504

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. September 2013, Rechtssache 4 K 138/12 Einreihung eines sog. „Multi-Modul-Systems, Modell UPS 1000iZ“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein sog. „Multi-Modul-System, Modell UPS 1000iZ“ ist als Stromrichter in die Position 8504 einzureihen. Warenbeschreibung: Bei dem sog. „Multi-Modul-System, Modell UPS 1000iZ“, handelt es sich um eine Stromerzeugungsanlage (1.981 x 6.502 x 865 mm, H/B/T - Gewicht 9,52 kg) für die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bei Netzausfällen. Das System kann bei einem Netzausfall die Leistung von 4 x 250 kVA (1000 kVA) bis zu 15 Sekunden bereitstellen. Es besteht im Wesentlichen aus einem Anschluss- und Systemschrank (Steuerung) und vier sog. MMU-Einheiten incl. Schwungmassespeicher (Energiespeicher). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8504.90.17.00.0?

Die Zolltarifnummer 8504.90.17.00.0 umfasst Teile, von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8504.90.17.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8504.90.17.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8504.90.17.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 850490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8504.90.17.00.0?

8504.90.17.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8504.90.17.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8504.90.17.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8504 Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen > 850490 Teile > 85049017 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8504.90.17.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8504.90.17.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13993/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8504.90.17.00.0?

Warennummer 8504.90.17.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85049017000 verlinken.
