# Zolltarifnummer 8517.14.00.00.0: Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare…

> Die Zolltarifnummer 8517.14.00.00.0 steht für Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke, andere Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85171400000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8517.14.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8517 Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528
    - 8517.14 andere Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke
      - 8517.14.00.00.0 Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke, andere Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A501, 3A502, 5A001b, 5A002, 5A003, 5A004, 5A001, 5A002

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI28425/25-1** (DE): Großtastenmobiltelefon (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Sende-/Empfangsmodul für die GSM-Frequenzbänder 900 und 1800 MHz, Prozessor, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera, Radiotuner und LED-Taschenlampe in einem Gehäuse (Abmessungen: 5,2 x 10,0 x 2,3 cm) mit Display, Akkumulator, SIM- und Micro-SD-Kartenschacht, Tastatur, Notruftaste und Mikro-USB- und Klinken-Schnittstelle, - zum Senden und Empfangen von Informationen über das GSM-Mobilfunknetz (Telefongespräche, automatischer Notruf) - kennzeichnende Haupttätigkeit - zum Empfangen von Rundfunkprogrammen und zur Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von Einzelbildern und Videos sowie zur nachrangigen Verwendung als Taschenlampe, - zusammen mit Beipack (Ladestation, Ladekabel, Netzadapter, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Großtastenmobiltelefon bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Fernsprechapparat, Telefon für zellulare Netzwerke, Kombination aus Mobiltelefon -kennzeichnende Haupttätigkeit- Rundfunkempfangsgerät und Kamera, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmender Taschenlampe, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
- **DEBTI16595/23-1** (DE): Mobiltelefon (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Funksende- und -empfangsmodul für GSM-, HSPA- und LTE- Frequenzbänder, Prozessor, Speicher, Lautsprecher, Mikrofon, Bluetooth- Funkmodul und Signalelektronik in einem Gehäuse (Abmessungen: 124,7 x 51 x 13,7 mm) mit 2,4 Zoll Display, Akkumulator, doppeltem SIM-Karten- einschub, Micro SD-Kartenschacht, USB- und Audioanschluss sowie Be- dienelementen, - zum Senden und Empfangen von Informationen über das GSM-, HSPA- und LTE- Mobilfunknetz (u.a. Telefongespräche, SMS, MMS) - kennzeich- nende Haupttätigkeit- zum Rundfunkempfang, zur Wiedergabe von Musik sowie zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Signalen im Blue- tooth-Standard. "Fernsprechapparat, anderes Telefon für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke, Kombination aus Telefon für zellulare Netzwerke - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Rundfunkempfangsgerät, Musikwiedergabegerät und Kommunikationsapparat."

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8517

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1)), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Batteriebetriebenes Modem, in einem Gehäuse mit den Abmessungen von 10,2 x 6,1 x 2,5 cm, mit vier LED-Statusanzeigen für Anrufablauf, Geschwindigkeit, Trägerfrequenz und Batterieerschöpfung ausgestattet. Außerdem besitzt es einen Datenkonnektor, einen Telefonanschluss, einen Akustikkoppleranschluss und eine standardisierte Telefonminiaturbuchse. Das Gerät dient zur asynchronen Datenübertragung zwischen automatischen Datenverarbeitungsgeräten über Telefonleitungen im Vollduplex- und Akustikkopplerbetrieb mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 300 bzw. …

### Pos. 8517

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 20. Oktober 2022 in der Rechtssache C-542/21 Tenor Die Unterposition 8517 70 11 (1) der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 geänderten Fassung – in der Fassung, die dieser Anhang durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …

### Pos. 8517

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Finanzgerichts Hamburg vom 12. Juni 2013, Rechtssache 4 K 52/12, 4 K 115/12, 4 K 76/12 und 4 K 71/12 Einreihung von sog. „Handscannern“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Sog. „Handscanner“ sind als Rundfunkempfangsgeräte in die Position 8527 einzureihen. Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob ein sog. „Handscanner“ als Rundfunkempfänger in die Position 8527 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen ist. Die Klägerin beantragte eine Einreihung in die UPos. 8527 19 00. … Der Beklagte erließ eine verbindliche Zolltarif­auskunft (vZTA) mit der die Ware - unter Berücksichtigung der AV 3 b), nach der eine Warenzusammenstellung so wie der Bestandteil eingereiht wird, der ihr den wesentlichen Charakter verleiht - im Hinblick auf den Handscanner in die UPos. 8517 69 39 90 eingereiht wurde. …

### Pos. 8517

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Akkumulatoren für Mobiltelefone siehe Avise zu Unterposition 8507 30 und 8507 80. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (52. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Februar 2011) zur Einreihung eines unvollständigen Telefons für zellulare Netzwerke: Eine elektronische Ware mit Abmessungen von etwa 9 x 5 x 1,5 cm, bestehend aus: - eine Leiterplatte, - einem Farbmonitor mit Flüssigkristallanzeige (LCD) mit einer Diagonale des Bildschirms von etwa 5 cm (2 Zoll) und, - einer 2 Megapixel Digitalkamera mit digitalem Zoom. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8517.14.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8517.14.00.00.0 umfasst Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke, andere Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8517.14.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8517.14.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8517.14.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 851714. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8517.14.00.00.0?

8517.14.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8517.14.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8517.14.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8517 Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528 > 851714 andere Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8517.14.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8517.14.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28425/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8517.14.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8517.14.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 3A502, 5A001b, 5A002, 5A003, 5A004, 5A001, 5A002. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8517.14.00.00.0?

Warennummer 8517.14.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85171400000 verlinken.
