# Zolltarifnummer 8518.50.00.10: Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, für zivile Luftfahrzeuge

> Die Zolltarifnummer 8518.50.00.10 steht für Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, für zivile Luftfahrzeuge. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8518500010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8518.50.00.10
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8518 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
    - 8518.50 elektrische Tonverstärkereinrichtungen
      - 8518.50.00 elektrische Tonverstärkereinrichtungen
        - 8518.50.00.10 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, für zivile Luftfahrzeuge

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8518

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören gesondert gestellte drahtlose Mikrofone, Kopfhörer, Ohrhörer und Lautsprecher, auch kombiniert. In diese Position gehören nicht: 1. gesondert gestellte schnurlose Hörer für Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik (siehe die Erläuterungen zu Unterposition 8517 62 des HS); 2. gesondert gestellte schnurlose Headsets (Kombination von Kopfhörer und Mikrophon) mit Wählfunktion (siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8517 62 00). (entfallen) bis

### Pos. 8518

Zu Unterposition 8518 50: 1. Sprechübungsgeräte für Taube, im Wesentlichen bestehend aus zwei Mikrofonen (das eine für den Ausbilder, das andere für dem Übenden bestimmt), ferner aus einem Tonfrequenzverstärker und aus einem Kopfhörer mit zwei je für sich regulierbaren Hörern, damit die unterschiedliche Hörfähigkeit zwischen dem rechten und linken Ohr des Übenden ausgeglichen werden kann.

### Pos. 8518

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 1995 (RV L 1165/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. Miniaturisierter elektro-akustischer Empfänger (Hörer) in einem Gehäuse mit den äußeren Abmessungen von höchstens 7 x 7 x 5 mm. Der Empfänger besteht aus einem Magneten, einer Spule und einer Membrane zum Empfang elektrischer Signale, die die Membrane in Schwingungen versetzen und so hörbare Töne erzeugen kann. Der Empfänger kann zusammen mit einem Verstärker als Hörgerät verwendet werden. …

### Pos. 8518

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Ein Set von Zubehör für Videospielkonsolen der Position 9504 aufgemacht in einer Einzelverkaufsverpackung bestehend aus: - einer Schutzhülle aus Kunststoff zur Aufnahme einer Videospielkonsole (siehe Bild 1; Anmerkung BMF: Etui ähnliche Ware), - Stifte (Touchpens) aus Kunststoff, die nach den Informationen auf der Verpackung dazu bestimmt sind mit der Videospielkonsole mit einem Touchscreen verwendet zu werden (siehe Bild 2), - Kopfhörer (siehe Bild 3), - einem Stromrichter zur Verwendung in einem Auto (Autoadapter) mit einem speziellen Anschluss für die Videospielkonsole (siehe Bild 4), - einer Tasche aus Spinnstoffen (siehe Bild 5 …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8518.50.00.10.0 für zivile Luftfahrzeuge

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8518.50.00.10?

Die Zolltarifnummer 8518.50.00.10 umfasst Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, für zivile Luftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8518.50.00.10?

Für 8518.50.00.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 8518.50.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 851850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8518.50.00.10?

8518.50.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8518.50.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

8518.50.00.10 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8518 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen > 851850 elektrische Tonverstärkereinrichtungen > 85185000 elektrische Tonverstärkereinrichtungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8518.50.00.10?

Zu 8518.50.00.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8518.50.00.10?

TARIC-Code 8518.50.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8518500010 verlinken.
