# Zolltarifnummer 8519.81.00.10: Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, für zivile…

> Die Zolltarifnummer 8519.81.00.10 steht für Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, für zivile Luftfahrzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8519810010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8519.81.00.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8519 Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
    - 8519.81 magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
      - 8519.81.00 andere Geräte, magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
        - 8519.81.00.10 Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, für zivile Luftfahrzeuge

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 8A002r

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8519

Zu Unterposition 8519 81: Zu dieser Unterposition gehören Geräte, die einen oder mehrere der folgenden Aufzeichnungsträger verwenden: magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger.

### Pos. 8519

Zu Unterposition 8519 81: 1. Gerät, bestehend aus einem CD-Laufwerk mit einem MP3-Decoder zum Lesen von Dateien im MP3-Format. Das Gerät wird zusammen mit einer Fernbedienung und Anschlusskabeln gestellt, um in ein Kraftfahrzeug eingebaut zu werden. Es wird an das Autoradio angeschlossen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbares, batteriebetriebenes Gerät, das aus einem Gehäuse besteht, welches einen Flash-Speicher, einen Mikroprozessor in Form einer integrierten Schaltung („chip“), ein elektro­nisches System mit Tonfrequenzverstärker, einen LCD-Schirm und Steuerknöpfe umfasst. Der Mikroprozessor ist so programmiert, dass er das MP3-Dateiformat verwendet. …

### Pos. 8519

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1488/1999 der Kommission vom 7. Juli 19991 (1)) (RV L 1488/99), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Tragbares, batteriebetriebenes Kassettenabspielgerät, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung, mit analogem Abnehmersystem, in Zylinderform wie eine Getränkedose, und einem über Kabel anschließbaren Stereo - Leichtkopfhörer. Das Gerät hat eine Länge von ca. 100 mm und einen Durchmesser von ca. 70 mm. Es verfügt über verschiedene Bedientasten, einen Lautstärkeregler, eine Trageschlaufe und einen Gürtelclip. Unterposition 8519 81 25 (3) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zum Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN - Codes 8519, 8519 81 und 8519 81 25 (3). …

### Pos. 8519

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 in der Rechtssache C-193/10: Einreihung eines MP3/Media-Players Der EuGH hat über folgende Ware entschieden: RN 7 Nach den Feststellungen des vorlegenden Gerichts handelt es sich bei den im Ausgangsverfahren betroffenen Waren um eine in einem Verkaufskarton verpackte Warenzusammenstellung, die aus folgenden Teilen besteht: ¾ ein auf der Verkaufsverpackung als MP3/Media-Player bezeichnetes Gerät in einem Gehäuse von 90 mm Länge, 40 mm Breite und 8 mm Höhe. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8519.81.00.10.0 für zivile Luftfahrzeuge

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8519.81.00.10?

Die Zolltarifnummer 8519.81.00.10 umfasst Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, für zivile Luftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8519.81.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 8519.81.00.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8519.81.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 851981. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8519.81.00.10?

8519.81.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8519.81.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

8519.81.00.10 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8519 Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte > 851981 magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend > 85198100 andere Geräte, magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8519.81.00.10?

Zu 8519.81.00.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8519.81.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8519.81.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 8A002r. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8519.81.00.10?

TARIC-Code 8519.81.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8519810010 verlinken.
