# Zolltarifnummer 8523.51.90.00.9: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere

> Die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.9 steht für Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85235190009
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8523.51.90.00.9
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
    - 8523.51 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
      - 8523.51.90 andere
        - 8523.51.90.00.9 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0D001, 0E001, 1D001, 1D002, 1D003, 1D101, 1D103, 1D201

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI411/23-1** (DE): Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, sogenannte SSD (Solid-State-Drive), - im Wesentlichen bestehend aus einer mit integrierten Schaltungen (nicht flüchtiger Flashspeicher mit einer Speicherkapazität von 40 GB, Controller) und diskreten, passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem gemeinsamen Gehäuse mit einer elektrischen SATA-Daten- und Stromversorgungsanschlussvorrichtung, fest montiert innerhalb eines weiteren, spezifisch geformten, ca. 190 x 132 x 50 mm großen Metallgehäuses mit bereits an den Anschlussvorrichtungen der SSD angebrachten elektrischen Kabeln, - erkennbar bestimmt zur Montage in einem Bediengerät für Steuerungen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), welches nicht frei programmierbar im Sinne der Anm. 6 A) Kap. 84 ist, zur dortigen Datenaufzeichnung und -wiedergabe, - mit anwendungsspezifischen Aufzeichnungen, - verpackt in einer Pappschachtel. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, mit Aufzeichnung, andere als ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI24979/19-1** (DE): Die "USB Karte" besteht im Wesentlichen aus einer mit einem Flash-Speicher und einem Chipcontroller sowie weiteren passiven diskreten Bauelementen bestückten Leiterplatte mit ausklappbarer USB-Anschlussvorrichtung. Details: - Speicherkapazität: ca. 7,48 GB - Material: Kunststoff mit beidseitigem Werbeaufdruck - Materialstärke / Dicke: ca. 1 bis 2 mm - Form: Kartenform (85 x 54 mm), ähnlich einer Kreditkarte Der Stick enthält Aufzeichnungen in Form von diversen .pdf-Dateien, beispielsweise verschiedenen Katalogen, Produktinformationen u. ä. und ist zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe nach Anschluss an die USB-Schnittstelle unterschiedlicher Geräte bestimmt. Das Erzeugnis wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, mit Aufzeichnung, keine ausschließliche Tonaufzeichnung (Hörbuch)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI11812/18-1** (DE): Sog. WebKey (elektronischer Schlüssel), auch als WEBCARD bezeichnet, bestehend aus einer rechteckigen Karte aus Kunststoff oder Pappe mit integriertem USB-Stecker, in dem ein nichtflüchtiger Halbleiter-Aufzeichnungsträger (EPROM) verbaut ist. Die Speicherkapazität des Aufzeichnungsträgers beträgt 84 Zeichen (URL und Autorun-Funktion). Aufgezeichnete Daten können nachträglich nicht verändert werden (nicht löschbar). Der auf dem Aufzeichnungsträger programmierte Direktzugang zum Internet enthält für Werbungszwecke individuell gestaltete Printprodukte. Die Ware wird in einer Pappverpackung für die Einzelnutzung angeboten. Das Erzeugnis wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, mit Aufzeichnung, keine ausschließliche Tonaufzeichnung (Hörbuch)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI24983/17-1** (DE): Speicherstick, sog. Dongle, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flash-Speicherbaustein und Controller sowie weiteren passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit USB-Anschluss. Auf dem USB-Stick ist eine Simulationssoftware gespeichert. Nach Anschluss an die USB-Schnittstelle bestimmter Geräte ist er als nicht flüchtiger Datenspeicher zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe geeignet. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, mit Aufzeichnung, keine ausschließliche Tonaufzeichnung (Hörbuch)" eingereiht.
- **DE3616/17-1** (DE): Flash-Speicherkarte (CF Card) mit Software, - aus einer mit mehreren integrierten Schaltungen (Flash EEPROMs, Controller) und diskre- ten passiven Bauelementen bestückten Leiterplatte in einem rechteckig geformten Gehäuse mit 50-Pin-Anschlussleiste (Abmessungen 36,4 x 42,8 x 3,3 mm) und einer Speicherkapazität von 64 MB, - wird in einer zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffhülle geliefert, - laut Antragstellerangaben mit Aufzeichnung (Programm/Steuerungsdatei) für die Verwendung mit sog. modularen Hutschienen-Industrie-PCs. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, mit Aufzeichnung, keine ausschließliche Tonaufzeichnung (Hörbuch)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE26567/16-1** (DE): Es handelt sich bei dem USB-Stick "UD Pocket" im Wesentlichen um eine Speichervorrichtung in einem Metallgehäuse mit USB-Anschluss, die auf einer gedruckten Schaltung einen 8 GB-Flashspeicher, einen Controller in Form einer integrierten Schaltung und diskrete passive Bauelemente wie Kondensatoren und Widerstände enthält. Technische Daten lt. Datenblatt, auszugsweise: Betriebssystem IGEL Linux 10 Abmessungen 22,4 x 12,2 x 6 mm Gewicht 3,3 g Speicher 8 GB Schnittstelle USB 3.0, abwärtskompatibel zu USB 2.0 System Chip on Board (COB) Der USB-Stick UD Pocket ("Universal Desktop Pocket") mit Aufzeichnungen (Anwendungsprogramm /Software / Lizenz) dient als Thin Client und ist nach Anschluss an eine USB Schnittstelle bestimmter Geräte als nicht flüchtiger Speicher zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe bestimmt. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, mit Aufzeichnung, keine ausschließliche Tonaufzeichnung (Hörbuch)" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8523

Zu Unterposition 8523 51: 1. Nicht flüchtige Datenfestspeichervorrichtung (Flash-Speicherkarte, auch „flash memory card“ oder „flash electronic storage card“) mit einer Speicherkapazität von 192 MB, bestehend aus einer gedruckten Leiterplatte, auf die aufgebracht sind 1. ein Flash-Speicher („FLASH E2PROM“) als eine integrierte Schaltung, 2. ein Mikrocontroller als eine integrierte Schaltung, 3. eine Anzahl Kondensatoren und Widerstände und 4. ein Anschlussstecker. Die Vorrichtung hat ungefähr die Abmessungen von 85 mm x 54 mm x 4 mm. Sobald die Vorrichtung in ein bestimmtes Gerät eingesetzt ist, wie z.B. Navigations- und Positionierungsgeräte (GPS), Datenerfassungsterminals, tragbare Scanner, medizinische Anzeigevorrichtungen, Tonaufnahmegeräte, Mobiltelefone und Digitalkameras, können Daten auf der Karte gespeichert und von ihr gelesen werden. …

### Pos. 8523

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 869/94 der Kommission vom 18. April 19941)) (RV L 869/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Vorformatierte magnetische Diskette für den Gebrauch in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Unterposition 8523 29 15 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8523, 8523 29 und 8523 29 15. Das bloße Formatieren der Diskette mit Initialisierungsdaten ist noch nicht als Aufzeichnen auf dem Träger selbst im Sinne der Position 8524 anzusehen. Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19942)) (RV 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. …

### Pos. 8523

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018 Warenbeschreibung: „Intelligente Karten (smart cards)" (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben. …

### Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.9?

Die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.9 umfasst Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8523.51.90.00.9?

Der Drittlandszollsatz für 8523.51.90.00.9 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8523.51.90.00.9?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852351. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.9?

8523.51.90.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8523.51.90.00.9 im Zolltarif eingeordnet?

8523.51.90.00.9 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 > 852351 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen > 85235190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8523.51.90.00.9?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8523.51.90.00.9 erfasst, zum Beispiel DEBTI411/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8523.51.90.00.9 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8523.51.90.00.9 gibt es eine indikative Korrelation zu 0D001, 0E001, 1D001, 1D002, 1D003, 1D101, 1D103, 1D201. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8523.51.90.00.9?

Warennummer 8523.51.90.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85235190009 verlinken.
