# Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere

> Die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 steht für Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85235200009
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8523.52.00.00.9
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
    - 8523.52 "intelligente Karten (smart cards)"
      - 8523.52.00 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, intelligente Karten (smart cards)
        - 8523.52.00.00.9 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A501, 5A002, 5A003, 5A004, 5A002, 5A003, 5A004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI9596/25-1** (DE): Smart-Card in Form eines Schlüsselanhängers, - im Wesentlichen bestehend aus einem scheibenförmigen, ca. 41 x 41 x 5 mm großen Grundkorpus aus Bambus mit einem eingebrachtem, elektronischen Etikett und an dem Grundkorpus befestigter Metallkette mit einem Schlüsselring aus Metall, - das eingebrachte elektronische Etikett beinhaltet eine als Mikroplättchen (Chip) eingelassene elektronische integrierte Schaltung mit Datenspeicher und NFC-Funktionalität (Near-Field-Communication) und eine Antenne, jedoch keine weiteren aktiven oder passiven Bauelemente, - zum kontaktlosen Datenaustausch mittels Near-Field-Communication in verschiedenen Anwendungsbereichen, - nicht die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches (Hörbuch) beinhaltend. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, intelligente Karte (smart card), andere als ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI39765/24-1** (DE): Smart-Card, sogenanntes "Mobilfunk Starterset", - im Wesentlichen bestehend aus einer rechteckigen Kunststoffkarte mit mehreren Sollbruchstellen zum Herausbrechen einer SIM-Karte entweder im "KlassikSIM"-, "MicroSIM"- oder "NanoSIM"-Format, - die SIM-Karte besteht aus einer in Form eines Mikroplättchens (Chip) in die Kunststoffkarte eingelassenen elektronischen integrierten Schaltung und dient als Aufzeichnungsträger im Bereich der Telekommunikation nach dem Einsatz der SIM-Karte in entsprechende Endgeräte, - in Form einer Warenzusammenstellung gemeinsam mit einer nicht charakterbestimmenden Aktivierungsanleitung gemeinsam in einer aufklappbaren, bunt bedruckten Verkaufsverpackung zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, intelligente Karte (smart card), andere als ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI19071/23-1** (DE): Halbleiter-Aufzeichnungsträger, sog. Transponder, im Wesentlichen bestehend aus einem runden Tag mit einer elektronischen integrierten Schaltung und einer Antenne, ohne weitere aktive oder passive Bauelemente. Das Erzeugnis arbeitet in einem Frequenzbereich von 13,56 MHz und dient zum kontaktlosen Austausch von Daten mittels Near Field Communication Technologie. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, Intelligente Karte (smart card), andere als von der Codenummer 8523 5200 00 1 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI25708/21-1** (DE): 3 Stück Anhänger, verbunden mit einem orangen textilen Band, in einem Faltumschlag aus Pappe als Verpackung. Das Erzeugnis dient als passiver Informationsträger (keine aktive Energiequelle) zum kontaktlosen Datenaustausch per NFC-Technologie (Near Field Communication). Der Datenaustausch erfolgt mittels der NFC-Karten ("coach tags") zum Datenaufzeichnungsgerät des Sporttreibenden (Armbandgerät, nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Jede Karte -- ist mit einer elektronisch intergrierten Schaltung in Form eines nichtflüchtigen Speichers und einer Antenne bestückt, -- hat ein Format von ca. 30 x 50 x 1,2 mm, -- ist an der Oberseite mit einer schmalen Öffnung von 3 x 20 mm durchbrochen und -- ist auf beiden Seiten mit Buchstaben und Symbolen (u.a. QR-Code) bedruckt. Auf den NFC-Karten sind laut Antragsteller Daten gespeichert. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, "intelligente Karte (smart card)", mit Aufzeichnung, andere als von der Codenummer 8523 52 0001 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Produktabbildung
- **DEBTI42520/18-1** (DE): Chip zur Diebstahlsicherung "Fujitsu RFID Tag WT-A533", im Wesentlichen bestehend aus einem wasserfesten Wäscheetikett aus Silikon (55 x 10 x 1,6 mm) mit eingeklebtem RFID-Inlay, bestehend aus einer Antennenspule und einer integrierten Schaltung (Mircrochip). Der passive RFID-TAG nach Standardprotokoll GEN2, ohne weitere aktive oder passive Bauelemente, ist als Informationsträger mit aufgezeichnetem Identifikationscode zur Verwendung als Identifikationsmedium (Diebstahlsicherung im Bereich Textilien, Frequenzbereich ca. 865 bis 928 MHz) bestimmt. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, Intelligente Karte (smart card), keine Ware der Codenummer 8523 5200 00 1" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI19270/17-1** (DE): Halbleiter-Aufzeichnungsträger, sog. RFID-TAG, im Wesentlichen bestehend aus einer elektronischen integrierten Schaltung und einer Antenne in einem 36 x 13 x 3 mm großen Kunststoffgehäuse. Das Erzeugnis dient als passiver, kontaktloser Überträger von Informationen in einem RFID-Identifikationssystem. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, Intelligente Karte (smart card), keine Ware der Codenummer 8523 5200 00 1" eingereiht.
- **DE12240/17-1** (DE): Karte mit Kontakt-Chip, - in Form einer Kunststoffkarte mit den Abmessungen 85 x 54 x 0,5 mm, beidseitig mit Text bedruckt, mit einer eingelassenen monolithischen integrierten Schaltung (EEPROM-Speicherchip), - zur Verwendung als Halbleiterspeicher. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, keine nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, Intelligente Karte ("smart card"), keine Ware der Codenummer 8523 5200 00 1" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE3885/17-1** (DE): Halbleiter-Aufzeichnungsträger, sog. NFC-Münze, im Wesentlichen bestehend aus einer elektronischen integrierten Schaltung und einer Antenne in einer runden, ca. 3 x 0,1 cm (D x H) großen Kunststoffscheibe. Das Erzeugnis dient zum kontaktlosen Austausch von Daten mittels Near Field Communication Technologie. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, Intelligente Karte (smart card), nicht von der Codenummer 8523 5200 00 1 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8523

Zu Unterpositionen 8523 52 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 8523 des HS, Buchstabe C Ziffer 2. Hierher gehören auch kapazitive kontaktlose Karten oder Etiketten. Sie bestehen im Allgemeinen aus einer Spule, die durch das Signal eines Lesegeräts aktiviert wird und zum Versorgen einer Mikroschaltung, eines Kodegenerators, der auf ein Signal der Spule Daten abgibt, und einer Signalübertragungsantenne eine Spannung erzeugt.

### Pos. 8523

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 869/94 der Kommission vom 18. April 19941)) (RV L 869/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Vorformatierte magnetische Diskette für den Gebrauch in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Unterposition 8523 29 15 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8523, 8523 29 und 8523 29 15. Das bloße Formatieren der Diskette mit Initialisierungsdaten ist noch nicht als Aufzeichnen auf dem Träger selbst im Sinne der Position 8524 anzusehen. Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19942)) (RV 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. …

### Pos. 8523

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018 Warenbeschreibung: „Intelligente Karten (smart cards)" (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben. …

### Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9?

Die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 umfasst Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8523.52.00.00.9?

Der Drittlandszollsatz für 8523.52.00.00.9 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8523.52.00.00.9?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852352. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9?

8523.52.00.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8523.52.00.00.9 im Zolltarif eingeordnet?

8523.52.00.00.9 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 > 852352 "intelligente Karten (smart cards)" > 85235200 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, intelligente Karten (smart cards). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8523.52.00.00.9?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8523.52.00.00.9 erfasst, zum Beispiel DEBTI9596/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8523.52.00.00.9 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8523.52.00.00.9 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A002, 5A003, 5A004, 5A002, 5A003, 5A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9?

Warennummer 8523.52.00.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85235200009 verlinken.
