# Zolltarifnummer 8523.59.90.00: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere

> Die Zolltarifnummer 8523.59.90.00 steht für Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8523599000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8523.59.90.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
    - 8523.59 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere
      - 8523.59.90 andere
        - 8523.59.90.00 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0D001, 0E001, 1D001, 1D002, 1D003, 1D101, 1D103, 1D201

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-07607** (FR): Tag RFID (ou étiquette RFID), destiné à être intégré dans des produits portables de type porte-clés ou bracelet. Ce tag RFID prend la forme d’une plaque flexible (de dimensions 13,5x17 ou 10x28 mm) en polyimide comportant, incrustés dans la masse, une antenne en cuivre, deux condensateurs et une puce électronique. Selon les informations complémentaires fournies, cette puce électronique intègre un microcontrôleur avec système d'exploitation et des mémoires ROM (13 ko), RAM (288 ko) et EPROM (environ 400 ko). Il permet de produire (par induction), à partir du signal radio émis par un lecteur de carte, l'énergie nécessaire pour alimenter la puce électronique et ainsi activer les opérations bancaires (applications pour le paiement installées sur la puce).
- **DEBTI44837/25-1** (DE): Bei der als Plättchen für Programmierleiste Pro bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set aus insgesamt 25 gleichartigen Plättchen aus Kunststoff, jeweils mit den Abmessungen 3 , 1 x 3 , 1 x 0 , 4 cm mit verschiedenen, aufgedruckten Motiven (8 x Sound, 13 x RGB, 4 x Scheinwerfer). Die Erzeugnisse bestehen im Inneren jeweils aus einer gedruckten Schaltung, welche mit einem Microcontroller, mehreren Widerständen und Kondensatoren bestückt ist und rückseitig eine Antenne aufweist. Auf den Plättchen ist jeweils ein bestimmter Steuerbefehl gespeichert, welcher mittels RFID-Technologie durch eine Programmierleiste ausgelesen wird und durch die ein angeschlossener Roboter gesteuert werden kann (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Waren sind zusammen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht von den Unterpositionen (HS) 8523 51 bis 8523 52 erfasst, mit Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI44836/25-1** (DE): Bei der als Plättchen für Programmierleiste, Standardpaket, bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set aus insgesamt 25 gleichartigen Plättchen aus Kunststoff, jeweils mit den Abmessungen 3 , 1 x 3 , 1 x 0 , 4 cm mit verschiedenen, aufgedruckten Motiven (8 x Vorwärts, 8 x Rückwärts, 4 x Abbiegen links (90°), 4 x Abbiegen rechts (90°) und 1 x Pause). Die Erzeugnisse bestehen im Inneren jeweils aus einer gedruckten Schaltung, welche mit einem Microcontroller, mehreren Widerständen und Kondensatoren bestückt ist und rückseitig eine Antenne aufweist. Auf den Plättchen ist jeweils ein bestimmter Steuerbefehl gespeichert, welcher mittels RFID-Technologie durch eine Programmierleiste ausgelesen wird und durch die ein angeschlossener Roboter gesteuert werden kann (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Waren sind zusammen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht von den Unterpositionen (HS) 8523 51 bis 8523 52 erfasst, mit Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI44864/25-1** (DE): Bei der als Plättchen für Programmierleiste Pro, Erweiterungsset, bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set aus insgesamt 25 gleichartigen Plättchen aus Kunststoff, jeweils mit den Abmessungen 3 , 1 x 3 , 1 x 0 , 4 cm mit verschiedenen, aufgedruckten Motiven (4 x Abbiegen links (45°), 4 x Abbiegen rechts (45°), 3 x offene Plättchen „Wiederholen“, 12 x „Wiederholen“, 2 x Pause). Die Erzeugnisse bestehen im Inneren jeweils aus einer gedruckten Schaltung, welche mit einem Microcontroller, mehreren Widerständen und Kondensatoren bestückt ist und rückseitig eine Antenne aufweist. Auf den Plättchen ist jeweils ein bestimmter Steuerbefehl gespeichert, welcher mittels RFID-Technologie durch eine Programmierleiste ausgelesen wird und durch die ein angeschlossener Roboter gesteuert werden kann (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Waren sind zusammen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht von den Unterpositionen (HS) 8523 51 bis 8523 52 erfasst, mit Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **FRBTIFR-BTI-2023-00924** (FR): Module de Paiement pour carte bancaire avec fonction dynamique d’affichage du code de sécurité. Ce module sans batterie permet grâce à un contrôleur dédié de générer et d'afficher un nouveau code de sécurité lors de chaque opération de paiement. Composition : - Module - Puce EMV - Écran e-link
- **DEBTI22642/22-1** (DE): Elektronikchip, in Form einer ca. 11 x 15 mm großen, gedruckten Schaltung, die mit einer integrierten Schaltung bestückt und auf der Unterseite mit Kontaktflächen versehen ist. Der Chip enthält gespeicherte Informationen und ist zum Einbau in spezielle Tonerkartuschengehäuse bestimmt. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, anderer als in den Codenummern 8523 5110 00 0 bis 8523 5990 00 1 genannt" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **FRBTIFR-BTI-2021-09416** (FR): Carte bancaire à vocalisation, sous la forme d’une carte de paiement possédant un émetteur "Bluetooth" permettant la communication sécurisée avec un appareil extérieur (généralement un téléphone mobile). Lors d’un paiement à contact, la carte bancaire transmet à l’appareil externe les informations affichées sur le terminal de paiement (montant de la transaction, devise, résultat de la transaction) qui sont alors à disposition de l’appareil externe qui peut à son tour les afficher ou les vocaliser, système conçu pour faciliter les opérations de paiement aux personnes déficientes visuelles en augmentant leur autonomie, et améliorant l’expérience utilisateur de personnes désirant plus d’information sur leurs paiements. Elle possède les mêmes dimensions ISO (taille, épaisseur) qu'une carte bancaire standard, incorpore des composants électroniques permettant une communication vers un appareil externe soit une puce bancaire, un microcontrôleur permettant la communication Bluetooth, une antenne intégrée pour discuter en "sans contact" avec un terminal de paiement, ainsi qu’une antenne dédiée au protocole Bluetooth, et n'embarque pas de batterie. Elle est fabriquée de la même façon qu'une carte bancaire. Différentes couches de plastique et de composants sont assemblées par lamination - ou laminage, avec pour ce produit une couche supplémentaire insérée dans le corps de la carte comportant les composants électroniques nécessaires à la communication Bluetooth.
- **DEBTI34173/20-1** (DE): Sog. Chip für Tintenpatrone, in Form einer ca. 7 x 7 mm großen, gedruckten Schaltung, die mit einem Speicherchip in einer Vergussmasse und weiteren Bauelementen (u.a. mit einer LED) bestückt sowie auf der Unterseite mit Kontaktflächen bzw. Leiterbahnen versehen ist. Der Speicherchip enthält Informationen über die eingesetzte Tintenpatrone und ist zum Einbau in spezielle Tintenbehältnisse bestimmt. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere als in den Unterpositionen (HS) 8523 51 und 8523 52 genannt, mit Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8523

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören verschiedene Arten von Aufzeichnungsträgern, mit oder ohne Aufzeichnung (z. B. Zahlenangaben, Text, Bilder, Video oder andere grafische Daten; Software). Diese Aufzeichnungsträger werden im Allgemeinen in Aufzeichnungs- oder Lesegeräte eingesetzt und können zwischen diesen Geräten ausgetauscht werden. Aufzeichnungsträger dieser Position können mit Aufzeichnung, ohne Aufzeichnung oder mit voraufgezeichneten Informationen und mit Speicherplatz für weitere Informationen gestellt werden. Hierher gehören auch Aufzeichnungsträger, die als Vorlage bei der Vervielfältigung von Aufzeichnungsträgern verwendet werden (z.B. Matrizen, Masterplatten (master discs), Mutterplatten (mother discs), Stamper (Stamper Discs)). Geräte zur Aufzeichnung oder zum Lesen von Datenträgern gehören jedoch nicht zu dieser Position. …

### Pos. 8523

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 869/94 der Kommission vom 18. April 19941)) (RV L 869/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Vorformatierte magnetische Diskette für den Gebrauch in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Unterposition 8523 29 15 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8523, 8523 29 und 8523 29 15. Das bloße Formatieren der Diskette mit Initialisierungsdaten ist noch nicht als Aufzeichnen auf dem Träger selbst im Sinne der Position 8524 anzusehen. Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19942)) (RV 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. …

### Pos. 8523

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018 Warenbeschreibung: „Intelligente Karten (smart cards)" (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben. …

### Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8523.59.90.00.1 ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes der jeweils geltenden Fassung bestehen.
- 8523.59.90.00.9 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8523.59.90.00?

Die Zolltarifnummer 8523.59.90.00 umfasst Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8523.59.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 8523.59.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8523.59.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852359. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8523.59.90.00?

8523.59.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8523.59.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

8523.59.90.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 > 852359 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere > 85235990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8523.59.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8523.59.90.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07607. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8523.59.90.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8523.59.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 0D001, 0E001, 1D001, 1D002, 1D003, 1D101, 1D103, 1D201. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8523.59.90.00?

TARIC-Code 8523.59.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8523599000 verlinken.
