# Zolltarifnummer 8526: Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte

> Die Zolltarifnummer 8526 steht für Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8526
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8526
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8526

Zu Unterposition 8526 91: 1. Entfernungsmessgeräte (DME), die dazu bestimmt sind, als Teil eines Funknavigationssystems für Flugzeuge verwendet zu werden, und die es während des Fluges ermöglichen, die Entfernung zwischen Flugzeug und einem Bodenfunkfeuer auf funktechnischem und nicht auf optischem oder optoelektronischem Wege zu ermitteln.

### Pos. 8526

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 687/2002 der Kommission vom 22. April 20021) (RV L 678/02), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Ein tragbares Satellitennavigationsgerät (Handheld-GPS) (mit den Abmessungen H x B x T = 8 x 17,3 x 6,5 cm), mit einer 16-Farben-LCD-Anzeige (mit einer Diagonale des Bildschirms von ca. 10,4 cm) und mehreren Kontrollknöpfen. Das Gerät verfügt über einen Empfänger mit 12 parallelen Kanälen, mit dessen Hilfe eine Position ohne Unterbrechung verfolgt und 12 Satelliten zur Berechnung und Aktualisierung der Positionen verwendet werden können. Außerdem verfügt es über eine abnehmbare Antenne und wird entweder mit Batterien oder einem 10-bis-35V-Gleichstromadapter betrieben. …

### Pos. 8526

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 2. Mai 2019 in der Rechtssache C-268/18 (Onlineshop) Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Multifunktionsgerät von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, das wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende im selben Gehäuse als Hauptfunktion einen Monitor für die Funknavigation durch vorinstallierte GPS-Navigationsanwendungen mit, als Nebenfunktionen, einem Rundfunksendegerät, einem Audio- und Videowiedergabegerät und einem Bildschirm kombiniert, dessen Diagonale ungefähr 5 Zoll (12,7 …

### Pos. 8526

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.04.2017 Az.:RS 1 K 1238/14 und 1239/14 Zolltarifliche Einreihung von PDA’s (Personal Digital Assistants) mit integrierter GPS-Antenne Die streitgegenständlichen PDA’s mit GPS-Antenne sind in die Codenummer 8526 91 90 90 0 (1) einzureihen. Tatbestand: Es handelt sich um Taschencomputer. Die Geräte verfügen neben den üblichen Funktionen eines Taschencomputers angesichts ihrer Ausstattung mit GPS-Antennen zusätzlich über die Einsatzmöglichkeit als GPS-gestützte Navigationsgeräte. Die letztgenannte Verwendung erfordert allerdings den Einsatz einer zusätzlichen Speicherkarte mit Drittherstellersoftware, die nicht Bestandteil der streitgegenständlichen Einfuhren war. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8526.10 Radargeräte
- 8526.91 andere, Funknavigationsgeräte
- 8526.92 Funkfernsteuergeräte

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8526?

Die Zolltarifnummer 8526 umfasst Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8526?

Für 8526 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 8526?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 8526. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8526?

8526 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8526 im Zolltarif eingeordnet?

8526 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8526?

Zu 8526 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8526?

Position 8526 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8526 verlinken.
