# Zolltarifnummer 8528.72.30: Fernsehempfangsgeräte, mit eingebauter Bildröhre

> Die Zolltarifnummer 8528.72.30 steht für Fernsehempfangsgeräte, mit eingebauter Bildröhre. Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85287230
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8528.72.30
- Drittlandszollsatz: 14 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
    - 8528.72 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät, andere, für mehrfarbiges Bild
      - 8528.72.30 Fernsehempfangsgeräte, mit eingebauter Bildröhre

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 14 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8528

Zu Unterpositionen 8528 72 30: Hierher gehören Geräte, die im gleichen Gehäuse die Funktionen eines Tuners und eines Monitors miteinander verbinden und bei denen gegebenenfalls bestimmte Teile zwei gemeinsame Funktionen haben. In diese Gruppe gehören im Allgemeinen Fernsehempfangsgeräte zur Verwendung im Haus. Unter der Diagonale des Bildschirms ist der in gerader Linie gemessene aktive Teil der Bildröhre zu verstehen.

### Pos. 8528

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 20. April 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Eine gedruckte Leiterplatte, die für den Einbau in einen Videorekorder bestimmt ist und u. a. aus einem Tunerblock und einem Zwischenfrequenzblock besteht, die zusammen ein Videosignal isolieren und modulieren, das weiter durch zusätzliche Vorgänge konvertiert werden muss, ehe es vom Videokopf direkt verwendet werden kann. Unterposition 8528 71 19 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 71 und 8528 71 19. …

### Pos. 8528

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zu Satelliten - Receivern siehe auch das EuGH – Urteil vom 5. April 2001 C-201/99. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-376/07 *) ): Einreihung von Farbmonitoren in die Kombinierte Nomenklatur 1. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471 60 90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. …

### Pos. 8528

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts München vom 21. Januar 2004 - Az.: 3 K 2631/03 - über die Einreihung eines als „NEC LCD 3000“ bezeichneten LCD-Monitors: Das Gerät „NEC LCD 3000“ ist als Ausgabeeinheit sowohl für automatische Datenverarbeitungs-(ADV-)Maschinen als auch für DVD-Player und HDTV-Laser-Disk-Player geeignet und ausgestattet und in die Unterpositionen 8528 21 90 90 (KN) einzureihen. Es ist nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art. Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 21. September 2004, Az.: IV 10/02 Aus den Gründen: Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Tarifierung eines Video-Sender-Sets. Im Rahmen einer bei der Klägerin im Oktober 2000 durchgeführten Außenprüfung stellte das Hauptzollamt für Prüfungen A fest, dass die Klägerin sog. Video-Sender-Sets eingeführt hatte. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8528.72.30.00.0 andere, mit eingebauter Bildröhre

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8528.72.30?

Die Zolltarifnummer 8528.72.30 umfasst Fernsehempfangsgeräte, mit eingebauter Bildröhre. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8528.72.30?

Der Drittlandszollsatz für 8528.72.30 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8528.72.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852872. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8528.72.30?

8528.72.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8528.72.30 im Zolltarif eingeordnet?

8528.72.30 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät > 852872 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät, andere, für mehrfarbiges Bild. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8528.72.30?

Zu 8528.72.30 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8528.72.30?

KN-Code 8528.72.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85287230 verlinken.
