# Zolltarifnummer 8544.49.93.20: PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung…

> Die Zolltarifnummer 8544.49.93.20 steht für PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, -einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, -einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (±0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (±0,03 mm), -einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und -einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8544499320
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8544.49.93.20
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
    - 8544.49 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere
      - 8544.49.93 andere, andere, für eine Spannung von 80 V oder weniger
        - 8544.49.93.20 PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, -einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, -einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (±0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (±0,03 mm), -einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und -einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C005

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23217/25-1** (DE): Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Flexibles Flachbandkabel (FFC)", in unterschiedlichen Ausführungen, - bestehend jeweils aus mehreren isolierten, nebeneinander liegenden verzinnten Kupferleitern, die durch eine PET-Isolierung zu einem Band verbunden sind, an den beiden Enden jeweils mit freiliegenden Kontaktflächen versehen, - für eine Spannung von 30 V oder 60 V, - für eine Stromstärke von bis zu 1 A, - für eine Wärmebeständigkeit von 80 °C oder 105 °C, - mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von max. 0,1 mm und einer Breite von ca. 0,3 m bis 0,65 mm, - mit einem Abstand zwischen den Leitern von 0,2 mm bis 0,35 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von ca. 0,5 mm bis 1 mm, - zur Verwendung als Verbindungskabel für Leiterplatten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, nicht mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, nicht mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm, für eine Spannung von 80 V oder weniger, PET- oder PVC-isoliertes flexibles Kabel mit einer Spannung von nicht mehr als 250 V, einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, einer Wärmbeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm), einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm" einzureihen.
- **FRBTIFR-BTI-2024-03389** (FR): Câble plat flexible en PET sous forme de nappe au pas d’1mm, tension de 60V, intensité de courant d’1A. Ce câble est à une résistance à la chaleur de 105°. Les fils individuels disposent d’une épaisseur de 0,05 mm et d’une largeur de 0,7 mm. La distance entre les conducteurs est de 0,3 mm.
- **FRBTIFR-BTI-2024-03388** (FR): Câble plat flexible en PET sous forme de nappe au pas d'1mm , tension de 60V, intensité de courant d'1A. Il est résistant à la chaleur (105°C), Les fils individuels disposent d'une épaisseur de 0.05mm et d'une largeur de 0.7mm.
- **CZBTI45/113763/2023-580000-04/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o ploché, ohebné, vícežílové izolované elektrické kabely, bez přípojek. Konce kabelů jsou na spodní straně po celé šířce vyztuženy plastovou fólií; na horní straně kabelů jsou na obou koncích jednotlivé vodiče odizolovány, aby mohlo dojít k vodivému kontaktu při zapojení do konektoru. Kabely se vyrábí ve více variantách, liší se délkou (40 až 165 mm) a počtem jednotlivých vodičů (8 až 60 vodičů). Izolace je zhotovena z polyesteru (PET). Určeno pro napětí do 60 V a proud nižší než 1 A, s teplotní odolností do 105°C. Měděné vodiče mají průřez obdélníku o rozměrech 0,035 mm (tloušťka) x 0,3 mm (šířka). Vzdálenost mezi osami dvou sousedních vodičů je 0,5 mm.
- **DEBTI43876/22-1** (DE): Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Ersatz-Flexkabel", - mit einer Länge von ca. 30 cm, - bestehend aus 15 auf einer Trägerfolie nicht in einem Druckverfahren aufgebrachten Kupferleitern, die durch eine PET-/ PVC-Isolierung zu einem Band verbunden sind, - an beiden Enden jeweils mit freiliegenden Kontaktflächen versehen, - mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,035 mm und einer Breite von 0,3 mm, - mit einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von 0,5 mm, - für eine Spannung von 60 V, - für eine Stromstärke von 0,5 A, - für eine Wärmebeständigkeit von 80 °C, - zur Verwendung in Kameras (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, nicht mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, nicht mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm, für eine Spannung von 80 V oder weniger, mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit einer Spannung von nicht mehr als 60 V, einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, einer Wärmbeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm), einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm" einzureihen.
- **DEBTI43872/22-1** (DE): Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Ersatz-Flexkabel", - mit einer Länge von ca. 200 cm, - bestehend aus 15 auf einer Trägerfolie nicht in einem Druckverfahren aufgebrachten Kupferleitern, die durch eine PET-/ PVC-Isolierung zu einem Band verbunden sind, - an beiden Enden jeweils mit freiliegenden Kontaktflächen versehen, - mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,035 mm und einer Breite von 0,3 mm, - mit einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von 0,5 mm, - für eine Spannung von 60 V, - für eine Stromstärke von 0,5 A, - für eine Wärmebeständigkeit von 80 °C, - zur Verwendung in Kameras (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, nicht mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, nicht mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm, für eine Spannung von 80 V oder weniger, mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit einer Spannung von nicht mehr als 60 V, einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, einer Wärmbeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm), einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm" einzureihen.
- **DEBTI43879/22-1** (DE): Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Ersatz-Flexkabel", - mit einer Länge von ca. 50 cm, - bestehend aus 15 auf einer Trägerfolie nicht in einem Druckverfahren aufgebrachten Kupferleitern, die durch eine PET-/ PVC-Isolierung zu einem Band verbunden sind, - an beiden Enden jeweils mit freiliegenden Kontaktflächen versehen, - mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,035 mm und einer Breite von 0,3 mm, - mit einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von 0,5 mm, - für eine Spannung von 60 V, - für eine Stromstärke von 0,5 A, - für eine Wärmebeständigkeit von 80 °C, - zur Verwendung in Kameras (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, nicht mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, nicht mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm, für eine Spannung von 80 V oder weniger, mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit einer Spannung von nicht mehr als 60 V, einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, einer Wärmbeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm), einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm" einzureihen.
- **DEBTI43871/22-1** (DE): Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Ersatz-Flexkabel", - mit einer Länge von ca. 100 cm, - bestehend aus 15 auf einer Trägerfolie nicht in einem Druckverfahren aufgebrachten Kupferleitern, die durch eine PET-/ PVC-Isolierung zu einem Band verbunden sind, - an beiden Enden jeweils mit freiliegenden Kontaktflächen versehen, - mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,035 mm und einer Breite von 0,3 mm, - mit einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von 0,5 mm, - für eine Spannung von 60 V, - für eine Stromstärke von 0,5 A, - für eine Wärmebeständigkeit von 80 °C, - zur Verwendung in Kameras (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, nicht mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, nicht mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm, für eine Spannung von 80 V oder weniger, mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit einer Spannung von nicht mehr als 60 V, einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, einer Wärmbeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm), einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8544

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören als elektrische Leiter verwendete Drähte, Kabel und andere Leiter (z. B. Schnüre, Bänder, Stäbe aller Art), sofern sie zu elektrotechnischen Zwecken isoliert sind. Sie gehören hierher, gleichgültig, ob sie für Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen oder für Innenleitungen oder Außenleitungen (unterirdisch oder unter Wasser verlegte Leitungen, Freileitungen usw.) verwendet werden. Zu dieser Position gehören sowohl einfache, manchmal sehr dünne, isolierte Drähte als auch komplizierte Kabel mit großem Durchmesser. Hierher gehören auch nichtmetallische Leiter. Die Waren dieser Position bestehen aus folgenden Elementen: A) Einer leitenden Seele, die von einer oder mehreren isolierenden Umhüllungen umgeben ist. …

### Pos. 8544

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …

### Pos. 8544

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …

### Pos. 8544

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8544.49.93.20.0 isoliertes, flexibles Kabel aus PET/PVC mit:, einer Spannung von nicht mehr als 60 V,, einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C,, einzelnen Drähten mit einer Dicke von 0,05 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,65 mm (± 0,03 mm), einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und, einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,08 mm

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8544.49.93.20?

Die Zolltarifnummer 8544.49.93.20 umfasst PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, -einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, -einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (±0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (±0,03 mm), -einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und -einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8544.49.93.20?

Der Drittlandszollsatz für 8544.49.93.20 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8544.49.93.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8544.49.93.20?

8544.49.93.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8544.49.93.20 im Zolltarif eingeordnet?

8544.49.93.20 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen > 854449 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere > 85444993 andere, andere, für eine Spannung von 80 V oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8544.49.93.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8544.49.93.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI23217/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8544.49.93.20 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8544.49.93.20 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C005. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8544.49.93.20?

TARIC-Code 8544.49.93.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8544499320 verlinken.
