# Zolltarifnummer 8544.70.00: Kabel aus optischen Fasern

> Die Zolltarifnummer 8544.70.00 steht für Kabel aus optischen Fasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85447000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8544.70.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
    - 8544.70 Kabel aus optischen Fasern
      - 8544.70.00 Kabel aus optischen Fasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A501, 5A001c, 5A003, 8A002a, 5A001, 5A002, 5A003, 5A004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI2544/26-1** (DE): Kabel aus optischen Fasern, in neun unterschiedlichen Ausführungen Bei den Antragswaren handelt es sich um optische Kabel in verschiedenen Längen von ca. 3 m - 50 m, bestehend jeweils aus zwei Glasfaserkernen aus Multimode-Fasern (Fasertyp: OM3, Faserbezeichnung: G.651.1, Durchmesser: 50 µm) mit einem Cladding (Durchmesser: 125 µm) und einem doppellagigen Primärcoating, in einem gemeinsamen Kabelmantel (Durchmesser: 6 , 5 mm), zur Übertragung von optischen Signalen. Die Erzeugnisse sind an den beiden Enden jeweils mit einem Duplex-LC/ST-Stecker ausgestattet. Die Waren sind als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel" einzureihen.
- **PLBTIWIT-2026-000376** (PL): Kabel optyczny służący do dwukierunkowej transmisji sygnałów audio. Składa się z pojedynczego włókna światłowodowego pokrytego izolacją z tworzywa sztucznego oraz zewnętrzną osłoną. Wyposażony jest na obu końcach w złącza Toslink (męskie/męskie), pozwalające na podłączenie np. odtwarzacza Blu-Ray, CD czy konsoli do wzmacniacza. Kabel charakteryzuje się odpornością na zakłócenia elektromagnetyczne, brakiem różnic potencjałów oraz małą tłumiennością. Pozwala na bezstratne przesyłanie dźwięku, bez zniekształceń. Występuje w dwóch wariantach długości: 1,5 m i 0,75 m. Opakowanie: pudełko z nadrukiem. Wymiary z opakowaniem [cm]: 15 x 6,5 x 2.
- **BEBTIDT.50.021.244** (BE): Een zogenaamde actieve optischevezelkabel, bestaande uit twee QSFP (Quad Small Form-factor Pluggable) zendontvangermodules optisch verbonden met een multimodus optischevezelkabel. De zendontvangers zetten een elektrisch invoersignaal om in een optisch signaal dat kan worden doorgegeven via de optische kabel, en weer terug naar het elektrische signaal voor uitvoer. De kabels bevatten twee vezels aan de binnenkant, één voor elke richting. De connectoren bevatten elk 4 elektrische aansluitingen, die overeenkomen met de 4 kanalen in de multimodus optischevezelkabel.
- **DEBTI31582/25-1** (DE): Kabel aus optischen Fasern, - mit einer Länge von ca. 25 m, - bestehend aus 12 einzeln umhüllten Singlemode-Fasern (Faserbezeichnung: OS2; Fasertyp: G.657.A1), jeweils aus einem Glasfaserkern (Durchmesser: 9 µm) mit einem Cladding (Durchmesser: 125 µm) sowie einem doppellagigen Coating, umgeben von einer Gelfüllung, einer Bündelader und einem wasserblockierenden Element, in einem gemeinsamen Außenmantel, - an einem Ende mit einer Spleißbox aus Kunststoff (Abmessungen [B x H x T]: ca. 163 mm x 242 mm x 46 mm) mit 6 Duplex Kupplungen (mit 12 LC/UPC Simplex Steckern) ausgestattet, am anderen Ende mit offenen Faserenden, - zur Übertragung von optischen Signalen. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Monomode-Fasern, mit einem Schutzmantel, mit Anschlussstücken versehen" einzureihen.
- **DEBTI28035/25-1** (DE): Kabel aus optischen Fasern, in Form einer kombinierten Maschine, in acht unterschiedlichen Ausführungen, - in verschiedenen Längen von ca. 3 m - 100 m, - bestehend jeweils aus einem optischen Kabel aus einer einzeln umhüllten Multimode-Glasfaser (Fasertyp: G.651.1) zur Übertragung von optischen Signalen, - in Kombination mit einer optoelektronischen Sendeeinheit in einem QSFP-Stecker und einer optoelektronischen Empfängereinheit in einem QSFP-Stecker zum Konvertieren und Senden bzw. zum Empfangen und Konvertieren von elektrischen sowie optischen Signalen, - zur Verwendung in der Netzwerktechnik. Das optische Kabel stellt die kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine dar. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Multimode-Fasern, mit einem Schutzmantel, mit Anschlussstücken versehen" einzureihen.
- **DEBTI25988/25-1** (DE): Kabel aus optischen Fasern, sog. "LWL Patchkabel", in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - mit einer Länge von ca. 1 m bzw. ca. 5 m, - bestehend jeweils aus einer Monomode-Faser (Faserbezeichnung: OS2; Fasertyp: G.652.D), aus einem Glasfaserkern (Durchmesser: 9 µm) mit einem Cladding (Durchmesser: 125 µm) und einem doppellagigen Coating in einem gemeinsamen Außenmantel (LSZH), - an beiden Enden jeweils mit einem SC/PC Simplex Stecker versehen, - zur Übertragung von optischen Signalen. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Monomode-Fasern, mit einem Schutzmantel; Kabel, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen sind" einzureihen.
- **DEBTI14364/24-2** (DE): Kabel aus optischen Fasern, sog. "Aktives optisches HDMI-2.0-Kabel", in Form einer kombinierten Maschine, - mit einer Länge von ca. 5 m, - bestehend aus einem optischen Kabel aus einzeln umhüllten Multimode-Fasern (50/125 µm) zur Übertragung von optischen Signalen sowie einem sog. "7C Kupferkabel" aus isolierten, elektrischen Leitern zur Daten- und Stromübertragung, in einem gemeinsamen PVC-Außenmantel (sog. "Hybridkabel"), - in Kombination mit einer optoelektronischen Sendeeinheit in einem HDMI-A-Stecker und einer optoelektronischen Empfängereinheit in einem HDMI-A-Stecker zum Konvertieren und Senden bzw. zum Empfangen und Konvertieren von Audio- und Videosignalen, - zur Verwendung in der Unterhaltungselektronik wie z.B. DVD-Player, PC und Spielekonsolen, - auf einer Trommel aufgemacht. Das Hybridkabel stellt die kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine dar. Die Waren sind als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen" einzureihen.
- **DEBTI35647/24-1** (DE): Kabel aus optischen Fasern, sog. "100Gb/s QSFP28 MMF Active Optical Cable", in Form einer kombinierten Maschine, in 12 unterschiedlichen Ausführungen, - in verschiedenen Längen von ca. 1 m - 100 m, - bestehend jeweils aus einem optischen Kabel aus vier einzeln umhüllten Multimode-Fasern in einem gemeinsamen Außenmantel zur Übertragung von optischen Signalen, - in Kombination mit einer optoelektronischen Sendeeinheit in einem QSFP-Steckverbinder und einer optoelektronischen Empfängereinheit in einem QSFP-Steckverbinder zum Konvertieren und Senden bzw. zum Empfangen und Konvertieren von elektrischen und optischen Signalen für die drahtgebundene Datenübertragung, - zur Verwendung in der Netzwerktechnik. Das optische Kabel stellt die kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine dar. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8544

Zu Unterposition 8544 70 00: Hierher gehören auch optische Faserkabel, z. B. für die Telekommunikation, aus einer oder mehreren optischen Fasern der Position 9001, die einzeln mit einer zweifachen Acrylat-Polymer-Beschichtung umgeben sind. Die Beschichtung besteht aus einer inneren Lage aus weichem und einer äußeren Lage aus hartem Acrylat, letztere kann zur Kennzeichnung der Fasern gefärbt oder in verschiedenen Farben überzogen sein. Die optischen Fasern sind einzeln mit der zweifachen Beschichtung umgeben; sie stellen für sich gesehen noch keine optischen Faserkabel der Position 8544 dar, solange sie nicht mit einem Schutzmantel versehen sind. Die zweifache Beschichtung der einzelnen optischen Fasern bietet Schutz und stabilisiert die Struktur, indem sie die einzelnen Fasern beispielsweise gegen Bruch und Abrieb schützt. …

### Pos. 8544

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …

### Pos. 8544

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …

### Pos. 8544

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8544.70.00.10 Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern; ausgenommen Kabel, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen sind, und Kabel aus optischen Fasern mit Kunststoffisolierung für den Untersee-Einsatz, die einen Kupfer- oder Aluminiumleiter enthalten und in denen die Fasern in einem oder mehreren Metallmodulen liegen
- 8544.70.00.91 Kabel von mindestens 500 m Länge, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen sind, ausgenommen Kabel mit Kunststoffisolierung für den Untersee-Einsatz, die einen Kupfer- oder Aluminiumleiter enthalten und in denen die Fasern in einem oder mehreren Metallmodulen enthalten sind
- 8544.70.00.99 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8544.70.00?

Die Zolltarifnummer 8544.70.00 umfasst Kabel aus optischen Fasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8544.70.00?

Der Drittlandszollsatz für 8544.70.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8544.70.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854470. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8544.70.00?

8544.70.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8544.70.00 im Zolltarif eingeordnet?

8544.70.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen > 854470 Kabel aus optischen Fasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8544.70.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8544.70.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2544/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8544.70.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8544.70.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A001c, 5A003, 8A002a, 5A001, 5A002, 5A003, 5A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8544.70.00?

KN-Code 8544.70.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/85447000 verlinken.
