# Zolltarifnummer 8545.11.00.15: Graphitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,5…

> Die Zolltarifnummer 8545.11.00.15 steht für Graphitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr, aber weniger als 1,65 g/cm³ und einem elektrischen Widerstand von 6,0 μΩm oder weniger, oder mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Widerstand von mehr als 6,0 μΩm, aber nicht aber mehr als 7,0 μΩm. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8545110015
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8545.11.00.15
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  - 8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall
    - 8545.11 von der für Öfen verwendeten Art
      - 8545.11.00 Elektroden, von der für Öfen verwendeten Art
        - 8545.11.00.15 Graphitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr, aber weniger als 1,65 g/cm³ und einem elektrischen Widerstand von 6,0 μΩm oder weniger, oder mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Widerstand von mehr als 6,0 μΩm, aber nicht aber mehr als 7,0 μΩm

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Antidumping: Türkei - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):33.800 % ; A (01):74.900 % (Liaoning Dantan New Materials Co., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):36.100 % ; A (01):74.900 % (Fangda group composed of four producers: Fangda Carbon New Material Co., Ltd; Fushun Carbon Co., Ltd; Chengdu Rongguang Carbon Co., Ltd; Hefei Carbon Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):51.700 % ; A (01):74.900 % (Nantong Yangzi Carbon Group composed of three producers:
Nantong Yangzi Carbon Co., Ltd.;
Nantong Jiangdong Carbon Co. Ltd.;
Wulanchabu Xufeng Carbon Technology Co. Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):33.800 % ; A (01):74.900 % (ANSHAN CARBON CO., LTD)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):33.800 % ; A (01):74.900 % (ASAHI FINE CARBON DALIAN CO., LTD)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):33.800 % ; A (01):74.900 % (DALIAN JINGYI CARBON CO., LTD)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):33.800 % ; A (01):74.900 % (DATONG YU LIN DE GRAPHITE NEW MATERIAL CO., LTD)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):33.800 % ; A (01):74.900 % (DECHANG SHIDA CARBON CO., LTD)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8545

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall, die durch ihre Form, ihre Abmessungen oder in anderer Weise erkennen lassen, dass sie eigens zu elektrotechnischen Zwecken hergestellt wurden. In der Regel werden diese Waren durch Strangpressen oder Formen (gewöhnlich unter Druck) und Glühen aus einer Masse hergestellt, die außer dem Grundstoff (z. B. Naturkohle, Ruß, Retortenkohle, Koks, natürlicher oder künstlicher Grafit) und den notwendigen Bindemitteln (Pech, Teer und dergleichen) noch verschiedene andere Stoffe, z. B. Metallpulver, enthalten kann. Manchmal sind die Waren dieser Position mit einem durch Elektrolyse oder Zerstäuben aufgetragenen Überzug, insbesondere aus Kupfer, versehen, um z. B. die Leitfähigkeit zu erhöhen oder eine zu rasche Abnutzung zu verhindern. …

### Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

### Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8545.11.00.15.0 Graphitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr, aber weniger als 1,65 g/cm³ und einem elektrischen Widerstand von 6,0 μΩm oder weniger, oder mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Widerstand von mehr als 6,0 μΩm, aber nicht aber mehr als 7,0 μΩm

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8545.11.00.15?

Die Zolltarifnummer 8545.11.00.15 umfasst Graphitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr, aber weniger als 1,65 g/cm³ und einem elektrischen Widerstand von 6,0 μΩm oder weniger, oder mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Widerstand von mehr als 6,0 μΩm, aber nicht aber mehr als 7,0 μΩm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8545.11.00.15?

Der Drittlandszollsatz für 8545.11.00.15 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8545.11.00.15?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854511. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8545.11.00.15?

8545.11.00.15 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8545.11.00.15 im Zolltarif eingeordnet?

8545.11.00.15 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall > 854511 von der für Öfen verwendeten Art > 85451100 Elektroden, von der für Öfen verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8545.11.00.15?

Zu 8545.11.00.15 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Gilt für 8545.11.00.15 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 8545.11.00.15 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8545.11.00.15?

TARIC-Code 8545.11.00.15 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8545110015 verlinken.
