# Zolltarifnummer 8703.10.11.00: Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor

> Die Zolltarifnummer 8703.10.11.00 steht für Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8703101100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8703.10.11.00
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
    - 8703.10 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
      - 8703.10.11 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor
        - 8703.10.11.00 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FI231/301/11** (FI): Tuote on telamatolla varustettu moottorireki. Reki on kaksiosainen, vetävässä etuosassa on moottori ja pieni istuin/kuormatila, takaosa on pulkka, jossa kuljettaja seisoo. Reki on tarkoitettu kulkemaan lumessa ja jäällä.
- **CZ05-0376-2006** (CZ): Jedná se o sněžné pásové vozidlo pro dopravu osob a materiálu v horských oblastech v zimních měsících. Základní technická charakteristika: motor Gaz 560 (licence STEYR), vznětový přeplňovaný čtyřválec, přímý vstřik – systém čerpadlo tryska. Obsah motoru 2200 ccm, výkon 81 kW, 250 Nm. Podvozek: ocelové pásy s gumovou styčnou plochou o šířce 500 mm, nezávisle zavěšená kola odpružená torzní tyčí. Kabina: vytápěná pro dvě až šest osob. Max. rychlost 65 km/h. Pohotovostní hmotnost 3600 kg, užitečná hmotnost 600 kg. Rozměry vozidla: 4500 X 2000 X 2500 mm /délka x šířka x výška/.
- **DEB/913/05-1** (DE): Motorschlitten mit Kolbenverbrennungsmotor und einem Hubraum von 43 ccm für den Transport von einer Person bestimmt. Der Schlitten besteht im Wesentlichen aus einem breiten Rahmen mit Fußrasten, an dem ein Lenkervorbau (ähnlich einem Fahrradlenker mit Gabel) mit Kufe, ein Sattel, ein Gas-Verbrennungsmotor mit aufgesetztem Tank von 1,25 l und ein hinterer Antrieb in Raupenform angebracht sind. Er ist zusammenklappbar, hat ein Gewicht von 60 kg und eine maximale Beladung von 100 kg bei einer maximalen Geschwindigkeit von 26 km/h. Der Motorschlitten dient zur Beförderung von einer Person durch Schneelandschaften.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8703

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Position 8703 nach dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ladefläche zum vorhandenen Radstand des Fahrzeugs. Einreihung als Personenkraftwagen (PKW) (Pos. 8703) A) Fahrzeug mit offener Ladefläche: Beträgt die Ladefläche bis zu 50% des Radstandes überwiegt der Charakter der Personenbeförderung und das KFZ ist in die Position 8703 einzureihen. B) Fahrzeug mit abgedeckter Ladefläche: Ebenfalls als PKW sind Pick-up's einzureihen, die über eine fest montierte, von hinten aufklappbare Abdeckung bzw. Klappe verfügen, sofern die Laderaumhöhe lediglich rd. 50 cm beträgt. In diesem Fall liegt keine gewöhnliche Ladefläche vor, sondern der Laderaum ist mit einem normalen Kofferraum vergleichbar ist. Einreihung als LKW (Pos. …

### Pos. 8703

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS), Position 8703, Ziffer 2 c, beschrieben sind. Da die oben in Klammern aufgeführten Ausstattungsmerkmale aus den Erläuterungen zum Harmonisierten System keine abschließende Liste darstellen, entsprechen die betreffenden Fahrzeuge der Definition von „Campingkraftwagen/Wohnmobile“ gemäß den HS-Erläuterungen. Fahrzeuge, die lediglich über Schlafmöglichkeiten verfügen, gelten nicht als „Wohnmobile“ im Sinne der KN-Codes 8703 32 11 und 8703 33 11 (vgl. HS-Erläuterungen zu Position 8703, Ziffer 2 c. Sie sind daher unter den KN-Codes 8703 32 19 bzw. 8703 33 19 „andere“ einzureihen. 1) (weniger als 50 % des Achsabstandes.)

### Pos. 8703

Zu Unterposition 8703 10: 1. Drei- oder vierrädrige Fahrzeuge, von batteriebetriebenen Elektromotoren angetrieben (150 W Dauer- und 1700 W Höchstleistung), mit einer waagerechten Plattform, die ihre vor- und rückwärtigen Abschnitte verbindet, kleinen Rädern (290 mm im Durchmesser), drehbarem, regelbarem Sitz mit klappbaren Armlehnen am rückwärtigen Teil und Handgriffen an einer Lenksäule. Die Lenksäule kann nach vorne bewegt werden und ist mit einem Steuerpult mit einem Zündschalter, vier Geschwindigkeitswahlknöpfen, und Gas-, Brems- und Rückwärtsganghebeln ausgestattet. Der Motor wird per Schlüssel gestartet. Nachdem die gewünschte Geschwindigkeit ausgewählt wurde, beschleunigt das Fahrzeug, wenn der Gashebel gedrückt, und automatisch gebremst, wenn der Hebel freigegeben wird. Das Fahrzeug wird rückwärts bewegt, wenn der gegenteilige Geschwindigkeitshebel gedrückt wird. …

### Pos. 8703

Zu Position 8703 gehören auch leichte Dreiradkraftfahrzeuge einfacher Bauart, wie z. B. solche mit einem Kraftradmotor und Kraftradrädern, die sich durch ihre mechanische Einrichtung (eine Kraftwagenlenkvorrichtung) als Kraftwagen kennzeichnen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 8703, zweiter Absatz). Da das Fahrzeug mit einer Kraftwagenlenkvorrichtung ein Merkmal von Kraftwagen der Position 8703 aufweist, ist eine Einreihung in Position 8711 ausgeschlossen. Das Fahrzeug ist daher als ein neues, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmtes Kraftfahrzeug in den KN-Code 8703 21 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1034/2014 der Kommission vom 25. September 2014 (ABl. EU Nr. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8703.10.11.00.0 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8703.10.11.00?

Die Zolltarifnummer 8703.10.11.00 umfasst Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8703.10.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 8703.10.11.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8703.10.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8703.10.11.00?

8703.10.11.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8703.10.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

8703.10.11.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen > 870310 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge > 87031011 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8703.10.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8703.10.11.00 erfasst, zum Beispiel FI231/301/11. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8703.10.11.00?

TARIC-Code 8703.10.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8703101100 verlinken.
