# Zolltarifnummer 8704.31.10: Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von…

> Die Zolltarifnummer 8704.31.10 steht für Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87043110
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8704.31.10
- Drittlandszollsatz: 3,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
    - 8704.31 andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
      - 8704.31.10 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8704

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Position 8703 nach dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ladefläche zum vorhandenen Radstand des Fahrzeugs. Einreihung als Personenkraftwagen (PKW) (Pos. 8703) A) Fahrzeug mit offener Ladefläche: Beträgt die Ladefläche bis zu 50% des Radstandes überwiegt der Charakter der Personenbeförderung und das KFZ ist in die Position 8703 einzureihen. B) Fahrzeug mit abgedeckter Ladefläche: Ebenfalls als PKW sind Pick-up's einzureihen, die über eine fest montierte, von hinten aufklappbare Abdeckung bzw. Klappe verfügen, sofern die Laderaumhöhe lediglich rd. 50 cm beträgt. In diesem Fall liegt keine gewöhnliche Ladefläche vor, sondern der Laderaum ist mit einem normalen Kofferraum vergleichbar ist. Einreihung als LKW (Pos. …

### Pos. 8704

Zu Unterpositionen 8704 21, 8704 22, 8704 23, 8704 31, 8704 32, 8704.41, 8704.42, 8704.43, 8704.51 und 8704.52: Das zulässige Gesamtgewicht ist das vom Hersteller aufgrund der Bauart angegebene höchste Gesamtgewicht. Dieses Gewicht setzt sich zusammen aus dem Gewicht des Fahrzeugs, der angegebenen Höchstzuladung, des Fahrers und des vollen Treibstofftanks.

### Pos. 8704

Zu Unterposition 8704 31: 1. Zweiradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von 2 254 cm3. Das Fahrzeug hat vier Türen, zwei Vordersitze, eine nicht zusammenklappbare Sitzbank für drei Personen im Fahrgastbereich (Doppelkabine). Der Wagenaufbau des Fahrzeugs besteht aus zwei getrennten Karosserien, eine für den Fahrer – und Fahrgastbereich und eine für den Frachtbereich. Der Frachtbereich ist offen und hat eine herunterlassbare rückwärtige Bordwand, um das Be – und Entladen der Fracht zu erleichtern. Die Gesamtnutzlast (Personen, einschließlich Fahrer, und Fracht) beträgt 1 140 kg. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt 2 450 kg. 2. Vierradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von 2 254 cm3. …

### Pos. 8704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 1992 (ABl. EG Nr. L 44/9) (RV L 396/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 3. Ein Fahrzeug (L 180, B 87, H 100 cm) mit einem 1-Zylinder-4-Takt-Benzinmotor (400 cm3 Hubraum) besteht im Wesentlichen aus einer verstärkten Lademulde für eine Nutzlast von 400 kg mit manueller Kippvorrichtung, Bedienungselementen sowie einem mit Gummiketten versehenen Fahrwerk. Das Eigengewicht beträgt 250 kg, die Höchstgeschwindigkeit 6,8 km/h und die Leistung 5,37 kW. Das Fahrzeug ist mit 3 Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang ausgestattet. Es soll zum Transport bzw. Abkippen von Erde, Sand usw. hauptsächlich auf Baustellen verwendet werden. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8704.31.10.00.0 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8704.31.10?

Die Zolltarifnummer 8704.31.10 umfasst Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8704.31.10?

Der Drittlandszollsatz für 8704.31.10 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8704.31.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870431. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8704.31.10?

8704.31.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8704.31.10 im Zolltarif eingeordnet?

8704.31.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren > 870431 andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8704.31.10?

Zu 8704.31.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8704.31.10?

KN-Code 8704.31.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87043110 verlinken.
