# Zolltarifnummer 8705.90.80.00.0: Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, andere

> Die Zolltarifnummer 8705.90.80.00.0 steht für Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87059080000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8705.90.80.00.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
    - 8705.90 andere
      - 8705.90.80 andere
        - 8705.90.80.00.0 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 9A115b, 9A115b

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI3423/25-1** (DE): Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, sog. Straßenkehrwagen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - vierrädrig, - - mit Kraftwagenfahrgestellen, - - mit geschlossenen Fahrerkabinen für ein bzw. zwei Personen, - - mit Dieselmotoren, - - mit einer Leistung von 18,9 kW bis 95 kW, - - mit einer Knicklenkung zwischen Vorder- und Hinterwagen bzw. Allradlenkung, - - in verschiedenen Ausführungen und Abmessungen, - - - multifunktionale Geräteträger: - - - - mit einem Wechsel- (u. a. Schnellwechsel-) system zum Anbringen weiterer Arbeits- geräte zur Intensivreinigung, zur Schneebeseitigung (Winterkehrmaschine, Schnee- pflug, Schneefräse) oder Grünflächenpflege (Mäher) verwendbar, - - - - hinten mit bzw. ohne Universalbehälter zur Kehrgutaufnahme, - - - Kehr- bzw. Saugkehrmaschinen: - - - - vorne mit einer Kehrsaugeinrichtung mit Rotations-Tellerbesen, hydraulisch einstell- und steuerbar sowie einem Wechselsystem versehen, - - - - hinten mit einem Kehrgutbehälter, - aufgrund der Verwendung und des Aufbaus nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt. "Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, andere als in den Unterpositionen 8705 1000 bis 8705 9030 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8705

Zu Unterposition 8705 90: 1. Kraftfahrzeug auf einem Fahrgestell mit festen Längsschienen und vier rohrförmigen Querträgern aus Stahl. Die Ware ist mit zwei zu bremsenden Achsen, die jeweils mit Luftreifen versehen sind, versenkbaren Drehgestellen und Differentialen, einem Diesel betriebenen Antriebsmotor, einem hydrostatischen Automatikgetriebe mit Kraftüber­tragung mittels Kardanwellen vom Motor auf beide Achsen und drei Bremssystemen ausgestattet. Das Fahrzeug hat ein Führerhaus mit Steuerelementen, eine Schienenschweißeinheit und einen Doppelausleger auf einem rotierenden Revolverkopf um Elektroschweißoperationen ausführen zu können und verfügt über einen Generator. Die maximale Fahrgeschwindigkeit auf Gleisen beträgt 47 km / h, diejenige auf Fahrbahnen 32 km / h). Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 4 (a) zu Abschnitt XVII).

### Pos. 8705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 2000 1)) (RV L 738/00), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 3. Ein Fahrzeug, mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet, die mit einer Arbeitsplattform versehen ist. Das Fahrzeug besteht aus einem Lastkraftwagenfahrgestell mit einem Führerhaus für einen Fahrer und Fahrgäste. Es wird von einem Dieselmotor angetrieben und ist für den unabhängigen Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet. Die Hebevorrichtung ist fest auf dem Fahrzeug angebracht. Sie besteht aus einem Teleskopausleger für senkrechte Bewegungen, der drehbar ist. Sie hat eine Arbeitsplattform mit den Abmessungen 0,60 m × 1,20 m und eine Sicherheitsreling. …

### Pos. 8705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018, Az.:RS C-445/17 Übersetzung aus der englischen Fassung des Urteils Aus den Gründen: Tatbestand: Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob Leichenwagen als Fahrzeuge zur Beförderung von Personen in Position 8703, als Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren in Position 8704 oder als Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken unter Position 8705 einzureihen sind. Der Kläger behauptet, dass Leichenwagen in die Position 8704 einzureihen seien, da sie die Merkmale, die in den Erläuterungen für Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren erfüllen, während die italienische Regierung und die Kommission die Ansicht vertreten, dass die Waren der Position 8703 zuzuordnen sind. …

### Pos. 8705

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu dieser Position gehören Fahrzeuge (Abschleppwagen) bestehend aus einem Lastkraftwagenfahrgestell, mit hebbarer Ladepritsche und Seilwinde zum Abschleppen von Pannenfahrzeugen, die z.B. nachfolgendes Aussehen haben (Ergebnis der Arbeitsgruppe Kraftfahrzeuge vom 7. bis 9. März 2005). Zu dieser Position gehören Straßenkehrwagen (Straßenkehrmaschinen) unabhängig davon, ob sie zur Reinigung von Straßen oder Gehwegen bestimmt sind, die nachfolgendes Aussehen haben können. Maßgeblich ist gemäß ErlKN Pos. 8705 (HS) Rz. 34.0, dass Arbeitsmaschine und Kraftwagenfahrgestell keine maschinelle Einheit bilden und das Fahrgestell noch für andere Zwecke verwendet werden kann (z.B. als Schneeräumfahrzeug).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8705.90.80.00.0?

Die Zolltarifnummer 8705.90.80.00.0 umfasst Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8705.90.80.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8705.90.80.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8705.90.80.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8705.90.80.00.0?

8705.90.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8705.90.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8705.90.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) > 870590 andere > 87059080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8705.90.80.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8705.90.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3423/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8705.90.80.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8705.90.80.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A115b, 9A115b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8705.90.80.00.0?

Warennummer 8705.90.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87059080000 verlinken.
