# Zolltarifnummer 8706.00.91: Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für Kraftfahrzeuge der…

> Die Zolltarifnummer 8706.00.91 steht für Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für Kraftfahrzeuge der Position 8703. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87060091
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8706.00.91
- Drittlandszollsatz: 4,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8706 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
    - 8706.00 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
      - 8706.00.91 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für Kraftfahrzeuge der Position 8703

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8706

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmten Fahrgestelle oder die noch nicht mit einer Karosserie versehenden Gerippe für selbsttragende oder nicht selbsttragende Karosserien, mit Antriebsmotor, Kraftübertragungsvorrichtung, Lenkung und Achsen (mit oder ohne Räder) ausgestattet. Es handelt sich demnach hier um Kraftwagen oder Straßenzugmaschinen, die nicht mit Karosserie oder Fahrerhaus ausgerüstet sind. Die Fahrgestelle gehören zu dieser Position, auch wenn sie schon mit Motorhaube, Windschutzscheibe, Windabweiser (windshields), Kotflügeln, Trittbrettern und Armaturenbrett (auch mit Instrumenten) ausgestattet sind. Sie verbleiben auch hier, wenn sie mit Reifen, Vergaser, Batterie oder anderen elektrischen Vorrichtungen ausgestattet sind. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

### Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8706.00.91.00.0 andere, für Kraftfahrzeuge der Position 8703

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8706.00.91?

Die Zolltarifnummer 8706.00.91 umfasst Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für Kraftfahrzeuge der Position 8703. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8706.00.91?

Der Drittlandszollsatz für 8706.00.91 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8706.00.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8706.00.91?

8706.00.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8706.00.91 im Zolltarif eingeordnet?

8706.00.91 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8706 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor > 870600 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8706.00.91?

Zu 8706.00.91 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8706.00.91?

KN-Code 8706.00.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87060091 verlinken.
