# Zolltarifnummer 8708.91.99.90.0: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere

> Die Zolltarifnummer 8708.91.99.90.0 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87089199900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 8708.91.99.90.0
- Drittlandszollsatz: 3,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
    - 8708.91 andere Teile und anderes Zubehör, Kühler und Teile davon
      - 8708.91.99 andere, Teile, andere
        - 8708.91.99.90 andere
          - 8708.91.99.90.0 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI40365/18-1** (DE): Kühlwasserrohr, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten Leitungen, - im Wesentlichen bestehend aus drei nebeneinander angeordneten, gebogenen Stahlrohren mit vier sog. Stutzen, die über eine Halterung miteinander verbunden sind, - an je einem Rohrende befindet sich laut Antrag ein Schlauchstück aus Weichkautschuk (EPDM), das mit je zwei sog. Federbandschellen zur Befestigung versehen ist, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - wird im Motorraum von Kraftfahrzeugen innerhalb des Motorkühlsystems über weitere Rohrabschnitte zwischen Motorkühler und Saugrohr (beides nicht Gegenstand der vZTA) von flüssigkeitsgekühlten Verbrennungsmotoren verbaut, - - dient im Kühlmittelkreislauf der Weiterleitung der Kühlflüssigkeit (Gemisch aus Kühlmittelzusatz und destilliertem Wasser), - - nicht für die industrielle Montage, - keine Einreihung in die Unterposition 8708 99, da sich die Ware als Teil des Motorkühlsystems darstellt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Anschlüsse) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, Teil eines Kühlers (Kühlwasserrohr), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
- **DE14040/13-1** (DE): Teil eines Kühlers eines Kraftfahrzeugs, sog. Heizwasserleitung, Foto siehe Anlage, - nach technischer Zeichnung gefertigte, spezifisch den Einbauverhältnissen angepasste und durch Klammern und Schlauchstücke miteinander verbundene Aluminium-Rohre, - mit einer Gesamtlänge von ca. 150 cm und einem Rohrdurchmesser von jeweils ca. 8 mm, - dient laut Antrag im Kühlmittelkreislauf von Kraftfahrzeugen als Zulaufrohr für den Transport des erwärmten Kühlmittels vom Motor zum Kühler im Armaturenbrett; die Kühlung erfolgt durch die Abgabe der Wärme an die Luft des Fahrgastraums, der dadurch geheizt wird, - kein Teil einer Klimaanlage, somit keine Ware der Position 8415, - erkennbar zur ausschließlichen Verwendung im Kühlsystem von Kraftfahrzeugen bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Teil eines Kühlers (Heizwasserleitung), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8708

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …

### Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

### Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

### Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.91.99.90.0?

Die Zolltarifnummer 8708.91.99.90.0 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.91.99.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8708.91.99.90.0 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8708.91.99.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870891. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.91.99.90.0?

8708.91.99.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8708.91.99.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8708.91.99.90.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870891 andere Teile und anderes Zubehör, Kühler und Teile davon > 87089199 andere, Teile, andere > 8708919990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.91.99.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.91.99.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI40365/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.91.99.90.0?

Warennummer 8708.91.99.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87089199900 verlinken.
