# Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, Teile, andere

> Die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87089299000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 8708.92.99.00.0
- Drittlandszollsatz: 3,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
    - 8708.92 andere Teile und anderes Zubehör, Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon
      - 8708.92.99 andere
        - 8708.92.99.00.0 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, Teile, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1976/25-1** (DE): Endrohrset Y-Style, Bull-X Typ 14 Oval versetzt abgeschrägt 2x225x70, Art-Nr.: HGERO70225, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen, Y-förmigen Erzeugnissen, - aus Stahl, - mit einer Länge von ca. 200 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 110 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - werden am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohre), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
- **DEBTI1988/25-1** (DE): Endrohrset, Bull-X Typ 4 Oval 115x82, Art-Nr.: HGERO11582, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen Erzeugnissen, - aus Stahl, - mit einer Länge von ca. 160 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 113 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - werden am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohre), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
- **DEBTI1990/25-1** (DE): Endrohrset, Bull-X Typ 7 Titan, Art-Nr.: HGERTIT101B, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen Erzeugnissen, - aus Stahl mit einer Titanblende, - mit einer Länge von ca. 160 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 103 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - werden am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohre), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
- **DEBTI1970/25-1** (DE): Endrohr, Y-Style, Bull-X Typ 13 versetzt scharf, Art-Nr.: HGERY276S, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen, Y-förmigen Erzeugnisses, - aus Stahl, - mit einer Länge von ca. 240 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 80 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - wird am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohr), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
- **DEBTI1999/25-1** (DE): Endrohrset, Bull-X Typ 6 Carbon, Art-Nr.: HGERCAX114, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen Erzeugnissen, - aus Stahl mit einer sog. Carbonblende, - mit einer Länge von ca. 160 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 120 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - werden am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohre), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
- **DE7173/11-1** (DE): Teil für Auspuffrohre von Kraftfahrzeugen, sog. "Auspuffreparaturadapter für Kraftfahrzeug", Art.-Nr. ARA-F1, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, lt. Antrag bestehend aus zwei an jeder Seite bearbeiteten Rohrstücken, zwei Flachschellen mit je einer Schlossschraube, einem Federring und einer Mutter (M8) sowie einer Klemmschelle mit zwei Schlossschrauben, zwei Federringen und zwei Muttern (M8), - lt. Antragsangaben bestehen die Rohrstücke sowie die Schellen und Schrauben aus verzinktem oder aluminiumbeschichtetem Stahl (unedlem Metall), - die Rohrstücke stellen sich als Rohre und nicht als Rohrverbindungs- bzw. Rohrformstücke dar; - die Rohre sind jeweils lt. Antrag ca. 10 cm lang, 1,5 mm dick und haben einen variablen Durchmesser von mindestens 30 mm, somit keine Rohrverbindungs- bzw. Rohrformstücke, - die Ware dient zur fachgerechten schweißfreien Reparatur von korrodierten Auspuffverbindungen, indem die korrodierten Teile entfernt und durch den Adapter ersetzt werden; lt. Antrag hauptsächlich für Schalldämpferverbindungen die mittels Bördelverfahren miteinander verbunden sind, - wird lt. Antrag vormontiert geliefert, - hinsichtlich der Verwendung sind die Rohre innerhalb der zusammengesetzten Ware charakterbestimmend, - die zusammengesetzte Ware stellt sich als erkennbares Teil zur ausschließlichen Verwendung am Auspuff von Kraftfahrzeugen dar. "Zusammengesetzte Ware aus Teilen von Auspuffrohren für Kraftfahrzeuge (charakterbestimmend), Rohrschellen der Position 7326 und anderen Waren der Position 7318, nicht für die industrielle Montage unter zollamtlicher Überwachung, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8708

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …

### Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

### Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

### Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0?

Die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.92.99.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8708.92.99.00.0 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8708.92.99.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870892. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0?

8708.92.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8708.92.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8708.92.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870892 andere Teile und anderes Zubehör, Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon > 87089299 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.92.99.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.92.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1976/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0?

Warennummer 8708.92.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87089299000 verlinken.
