# Zolltarifnummer 8708.93.10: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle…

> Die Zolltarifnummer 8708.93.10 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm$3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm$3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87089310
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 8708.93.10
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
    - 8708.93 andere Teile und anderes Zubehör, Schaltkupplungen und Teile davon
      - 8708.93.10 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm$3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm$3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8137/24-1** (DE): Ausrücklager, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus Stahl und Kunststoff bestehend, - - mit einem Durchmesser von ca. 65 mm, - - Bestandteil des Zentralausrückers, welcher die Aufgabe hat, bei der Kupplungsbetätigung die Druckscheibe von der Kupplungsscheibe zu lösen; dies geschieht dadurch, dass der Druckkolben des Nehmerzylinders auf der Führungshülse verschoben wird; das Ausrücklager und der Druckring drücken gegen die Membranfedern der Druckplatte; bewirkt das Verbinden bzw. Trennen von Getriebe und Motor, - - für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, für die industrielle Montage" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
- **DEBTI5763/20-1** (DE): Führungshülse mit Radial-Wellendichtung, sog. Dichtelement, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, hohlzylinderartigen Erzeugnisses aus Stahl, am unteren Ende mit einer mit drei Bohrungen versehenen Befestigungsplatte aus Stahl sowie einem integrierten sog. Radial-Wellendichtring ausgestattet, - wird mit drei Schrauben zentral am Kupplungsgehäuse einer Schaltkupplung eines Personen- kraftwagens montiert, - dient innen zur Aufnahme und zur Abdichtung der Getriebeantriebswelle sowie außen der Führung eines mechanischen oder hydraulischen Kupplungsausrückers, - (lt. Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - insbesondere wegen der über die Dichtungsfunktion hinausgehenden Führungsfunktion für den Ausrücker, keine Ausweisung als Dichtung durch die Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVII, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Ware der Position 3926 bzw. des Kapitels 84. "Teil (Führungshülse mit Radial-Wellendichtung) für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 80 genanntes, Teil einer Schaltkupplung, zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Einreihung in die oben angegebene Unterposition 8708 9310 der Kombinierten Nomenklatur steht einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
- **DEBTI22352/19-1** (DE): Zentralausrückergehäuse, sog. Gehäuse, Teile Nr. KU-LUK-51V1-1080-03, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, ringartigen, abgestuften Hohlerzeugnisses aus (lt. Antrag) Kunststoff, - seitlich mit zwei, jeweils mit Löchern (Durchmesser: ca. 12 mm) versehenen Befestigungsarmen und einem Anschlussstutzen ausgerüstet, - mit einer Höhe von ca. 53 mm und einem Innendurchmesser von ca. 27 mm, - wird als Gehäuseelement eines zentral geführten hydraulischen Ausrückers, in der Kupplungsglocke von Personenkraftwagen verbaut, - dient u. a. der Befestigung des Ausrückers am Kupplungsgehäuse, der Aufnahme der Vorlastfeder sowie der Bildung des Druckraumes für den Druckkolben, - (lt. Antrag) zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Gehäuse) für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 80 genanntes, Teil einer Schaltkupplung, zur industriellen Montage von Kraftfahr- zeugen der Position 8703" "Die Einreihung in die oben angegebene Unterposition 8708 9310 der Kombinierten Nomenklatur steht einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
- **DEBTI11975/19-2** (DE): Belaglamellen, sog. Reiblamellen, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form von spezifisch gefertigten, ringförmigen, beidseitig mit Reibbelägen versehenen, innen- bzw. außenverzahnten Erzeugnissen aus Stahl, - stellen sich als Teile einer Lamellenkupplung von Personenkraftwagen dar; bilden gemeinsam mit Stahllamellen sog. Lamellenpakete von Lamellenkupplungen, - dienen der lösbaren Kraftübertragung (Drehmomentübertragung) von Antriebswellen auf Abtriebswellen, - zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Belaglamellen) für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 80 genannte, Teile einer Schaltkupplung, zur industriellen Montage von Kraftfahr- zeugen der Position 8703" "Die Einreihung in die oben angegebene Unterposition 8708 9310 der Kombinierten Nomenklatur steht einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
- **DEBTI11977/19-2** (DE): Stahllamellen, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form von spezifisch gefertigten, ringförmigen, innen- bzw. außenverzahnten Erzeugnissen aus Stahl, - stellen sich als Teile einer Lamellenkupplung von Personenkraftwagen dar; bilden gemeinsam mit Reiblamellen sog. Lamellenpakete von Lamellenkupplungen, - dienen der lösbaren Kraftübertragung (Drehmomentübertragung) von Antriebswellen auf Abtriebswellen, - zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Stahllamellen) für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 80 genannte, Teile einer Schaltkupplung, zur industriellen Montage von Kraftfahr- zeugen der Position 8703" "Die Einreihung in die oben angegebene Unterposition 8708 9310 der Kombinierten Nomenklatur steht einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 93: 1. Kupplungskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist außer an den Enden, bei denen eines mit einem Schaft und das andere mit einem Anschlagbolzen versehen sind. Es ist auch auf Länge geschnitten und verbindet das Kupplungspedal eines Motorfahrzeugs mit der Kupplung. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 99/2.

### Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

### Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

### Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8708.93.10.00.0 für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.93.10?

Die Zolltarifnummer 8708.93.10 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm$3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm$3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.93.10?

Für 8708.93.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 8708.93.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870893. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.93.10?

8708.93.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8708.93.10 im Zolltarif eingeordnet?

8708.93.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870893 andere Teile und anderes Zubehör, Schaltkupplungen und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.93.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.93.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI8137/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.93.10?

KN-Code 8708.93.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87089310 verlinken.
