# Zolltarifnummer 8708.99: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere Teile und…

> Die Zolltarifnummer 8708.99 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere Teile und anderes Zubehör, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/870899
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-24
- Zolltarifnummer: 8708.99
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
    - 8708.99 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere Teile und anderes Zubehör, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE3880/15-1** (DE): Gegengewicht, sog. "Ballastgewicht aus Gusseisen 1.400 Kg", Foto siehe Anlage, - nahezu kastenförmig geformtes Erzeugnis aus laut Antrag Gusseisen, - mit den Abmessungen von laut Antrag 793 mm x 666 mm x 887 mm (L x B x H), - mit einem Gewicht von laut Antrag 1400 kg, - auf der Oberseite mit einer Abschleppkupplung ausgestattet, - seitlich mit einer speziellen Vorrichtung für die Dreipunktaufnahme versehen, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - wird das Gewicht ausschließlich an Ackerschleppern (Traktoren) mittels einer sog. Dreipunktaufnahme an der Front- bzw. Heckhydraulilk montiert, - - fungiert es als Gegengewicht für diverse Anbaugeräte, um die Kippsicherheit des Ackerschleppers zu gewährleisten, - - können mit der Abschleppkupplung (Bolzenkupplung) festgefahrene oder defekte Traktoren, die mit dem Ballastgewicht ausgestattet sind, aus dem Feld/Verkehrsraum gezogen werden, - - wird das Gewicht optional angeboten, - stellt sich insbesondere aufgrund der Abschleppkupplung als erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung in Kraftfahrzeugen der Unterposition 8701 90 dar, somit keine Ware der Position 7325. "Zubehör für Kraftfahrzeuge (Ballastgewicht), anderes als in Unterposition 8708 10 bis 8708 95 genanntes"
- **DE3881/15-1** (DE): Gegengewicht, sog. "Ballastgewicht aus Gusseisen 1.000 Kg", Foto siehe Anlage, - nahezu kastenförmig geformtes Erzeugnis aus laut Antrag Gusseisen, - mit den Abmessungen von laut Antrag 793 mm x 666 mm x 887 mm (L x B x H), - mit einem Gewicht von laut Antrag 1000 kg, - auf der Oberseite mit einer Abschleppkupplung ausgestattet, - seitlich mit einer speziellen Vorrichtung für die Dreipunktaufnahme versehen, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - wird das Gewicht ausschließlich an Ackerschleppern (Traktoren) mittels einer sog. Dreipunktaufnahme an der Front- bzw. Heckhydraulilk montiert, - - fungiert es als Gegengewicht für diverse Anbaugeräte, um die Kippsicherheit des Ackerschleppers zu gewährleisten, - - können mit der Abschleppkupplung (Bolzenkupplung) festgefahrene oder defekte Traktoren, die mit dem Ballastgewicht ausgestattet sind, aus dem Feld/Verkehrsraum gezogen werden, - - wird das Gewicht optional angeboten, - stellt sich insbesondere aufgrund der Abschleppkupplung als erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung in Kraftfahrzeugen der Unterposition 8701 90 dar, somit keine Ware der Position 7325. "Zubehör für Kraftfahrzeuge (Ballastgewicht), anderes als in Unterposition 8708 10 bis 8708 95 genanntes"
- **GBBTI504596541** (GB): BACK UP REINFORCEMENT RING IS A FLAT PIECE OF STEEL THAT FITS IN THE NECK OF THE CLEAN AIR DUCT OF AN AIR FILTER ASSEMBLY FOR A PASSENGER VEHICLE. ITS PURPOSE IS TO SUPPORT THE NECK OF THE PLASTIC DUCT TO PREVENT THE NECK FROM DEFORMING.
- **ES-2014-000808-0590/14** (ES): Manufactura de plástico, denominada tobera, con unas aproximadas de 15 cm de largo y 14 de ancho. Dispone de varios mecanismos que permiten la entrada de aire por la parte posterior y su distribución por la parte delantera. Está diseñada para su instalación en los salpicaderos de los vehículos para la entrada del aire y su distribución en la zona destinada a las personas.
- **DE14322/17-1** (DE): Hilfsrahmenelement, sog. Achskomponeten für die Hinterachse von Elektroautos, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigen, länglichen, mit diversen Aussparungen versehenen Stanzteils aus hochfestem Stahl, - wird als Bestandteil des hinteren Hilfsrahmens (Fahrschemel) in Personenkraftwagen mit selbstragender Karosserie verbaut, - dient u. a. zur Abstützung von Kräften aus dem Fahrbetrieb, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Hilfsrahmenelement) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genanntes"
- **DE14321/17-1** (DE): Hilfsrahmenelement, sog. Achskomponeten für die Hinterachse von Elektroautos, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigen, länglichen, mit diversen Aussparungen versehenen Stanzteils aus hochfestem Stahl, - wird als Bestandteil des hinteren Hilfsrahmens (Fahrschemel) in Personenkraftwagen mit selbstragender Karosserie verbaut, - dient u. a. zur Abstützung von Kräften aus dem Fahrbetrieb, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Hilfsrahmenelement) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genanntes"
- **DE10803/17-1** (DE): Hilfsrahmenelement, sog. Achskomponeten für die Hinterachse von Elektroautos, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigen, länglichen, mit Bohrungen versehenen Stanzteils aus hochfestem Stahl, - wird als Bestandteil des hinteren Hilfsrahmens (Fahrschemel) in Personenkraftwagen mit selbstragender Karosserie verbaut, - dient u. a. zur Abstützung von Kräften aus dem Fahrbetrieb, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Hilfsrahmenelement) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genanntes"
- **DE14325/17-1** (DE): Hilfsrahmenelement, sog. Achskomponeten für die Hinterachse von Elektroautos, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigen, mit diversen Aussparungen versehenen Stanzteils aus hochfestem Stahl, - wird als Bestandteil des hinteren Hilfsrahmens (Fahrschemel) in Personenkraftwagen mit selbstragender Karosserie verbaut, - dient u. a. zur Abstützung von Kräften aus dem Fahrbetrieb, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Hilfsrahmenelement) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genanntes"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 99: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gleiskettenfahrwerke von Fahrzeugen der Pos. 8701 bis 8705 bestimmt. Siehe auch Avise 8431 49/1, 8487 90/4 und 8710 00/1. 2. Gaszugkabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich, auch auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht ist. Das Gaszugkabel verbindet das Gaspedal mit dem Kraftstoffregelungssystem. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 93/1. 3. Vorderteil eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, abgetrennt von einem Fahrzeug einer nicht bekannten Marke. Dieses Teil besteht aus einem Motor, einer Gangschaltung, einer Motorhaube, zwei Vordertüren, einem Armaturenbrett, einer Windschutzscheibe und einem Teil des Fahrgestells. 4. …

### Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

### Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

### Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8708.99.10 für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
- 8708.99.93 andere, aus Stahl, gesenkgeschmiedet
- 8708.99.97 andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.99?

Die Zolltarifnummer 8708.99 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere Teile und anderes Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.99?

Für 8708.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 8708.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.99?

8708.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8708.99 im Zolltarif eingeordnet?

8708.99 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.99 erfasst, zum Beispiel DE3880/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.99?

HS-Unterposition 8708.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/870899 verlinken.
