# Zolltarifnummer 8709.11.90.00.0: Kraftkarren, andere

> Die Zolltarifnummer 8709.11.90.00.0 steht für Kraftkarren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87091190000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8709.11.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon
    - 8709.11 Kraftkarren, Elektrokarren
      - 8709.11.90 andere
        - 8709.11.90.00.0 Kraftkarren, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE9882/15-1** (DE): Elektrokraftkarren, - batteriebetriebener, elektrischer Zugkraftkarren, - in den Abmessungen (L x B x H): 1255 mm x 520 mm x 1070 mm, - weder zur Personenbeförderung noch zur Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen verwendbar. "Zugkraftkarren (Elektrokarren),von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"
- **DE17798/13-1** (DE): Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, - in Form eines vierrädrigen Schleppers, - lt. Antrag im Wesentlichen bestehend aus - - einem Fahrgestell mit niedriger Standplattform (Gesamtlänge ca. 1260 mm, Breite ca. 810 mm), - - einer Lenk- und Bedieneinrichtung, - - einem elektrischen Fahrmotor (24 V) und - - einer Anhängerkupplung, - lt. Antrag - - mit einem Eigengewicht von 1066 kg, - - mit einer Höchstgeschwindigkeit je nach Bauart von max. 12,5 km/h, - - mit einem Wenderadius von 1160 mm, - - mit einer Zugkraft für Anhänger bis 5000 kg. - kann auch in Fabriken, Lagerhäusern zum Kurzstreckentransport von Waren verwendet werden, "Zugkraftkarren (Elektrokarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"
- **DE17761/09-1** (DE): Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art, in Form eines Elektrokarrens, nicht besonders zum Transport von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt. Es handelt sich um ein selbstfahrendes, vierrädriges Fahrzeug, angetrieben durch einen akkumulatorbetriebenen Elektromotor, das mittels einer ca. 1,27 m hohen Deichsel, mit im Griff integrierter Bedienvorrichtung, von einer zu Fuß gehenden Person gelenkt wird. Das Fahrzeug ist mit einer individuellen Kupplungs- bzw. Anhängevorrichtung versehen und gestattet ein Ziehen von Anhängelasten (lt. Antragsteller zum Ziehen von Anhängern bis 1000 kg). Es ist für den Einsatz in Geschäften, Supermärkten, Fabriken, Lagerhallen u. dgl. bestimmt. Zur Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen ist das Fahrzeug nicht geeignet. Technische Daten (auszugsweise) - Eigengewicht: 190 kg - Wendekreis: 0,57 m - max. Fahrgeschwindigkeit: 6 km/h - max. Zugkraft: 600 kg - Antrieb: 24 V Fahrmotor (Drehstromtechnik) Bilder der Ware befinden sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
- **DE10586/09-1** (DE): Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art, in Form eines Elektrokarrens, nicht besonders zum Transport von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt. Es handelt sich um ein selbstfahrendes Fahrzeug (ca. 4,9 m lang und ca. 2,0 m breit) mit 8 speziellen, omnidirektionalen Rädern bzw. Rollen (auch als Allseitenräder bezeichnet) und einem Wendekreis, der ungefähr der Länge des Fahrzeugs entspricht. Die Räder werden jeweils durch einen Elektromotor mit integrierter Magnetbremse angetrieben. Das Transportsystem wiegt ca. 5.500 kg und wird mit einem Bedienhandgerät über Funk gesteuert. Es verfügt über eine hydraulich anhebbare Plattform mit einer zulässigen Belastung (Traglast) bis zu 18 Tonnen und einer Fahrgeschwindigkeit von max. 0,5 m/s. Das Fahrzeug ist nicht zur Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen geeignet.
- **DEB/2859/07-1** (DE): Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, in Form eines Elektroschleppers mit einem 24 V Fahrmotor. Der vierrädrige Schlepper, der auch in Lagerhallen und Fabrikanlagen eingesetzt werden kann, besteht im Wesentlichen aus einem Fahrgestell mit niedriger Standplattform (Gesamtlänge ca. 1260 mm, Breite ca. 810 mm), einer Lenk- und Bedieneinrichtung, Elektromotor und Anhängerkupplung. Bei einem Eigengewicht von 1066 kg erreicht der Schlepper je nach Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von max. 12,5 km/h und kann Anhänger bis zu 5000 kg ziehen. Er verfügt über einen Wenderadius von 1160 mm. Die Verwendung des Zugkraftkarrens in Lagerhäusern oder Fabriken ist für die Einreihung ohne Belang.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8709

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören selbstfahrende Fahrzeuge von der ausschließlich in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von verschiedenartigen Ladungen (Gütern oder Containern) verwendeten Art oder wie sie auf Bahnhöfen zum Ziehen kleiner Anhänger verwendet werden. Von diesen Fahrzeugen gibt es viele verschiedene Typen unterschiedlicher Größe. Sie werden entweder durch einen von Akkumulatoren gespeisten Elektromotor, durch einen Kolbenverbrennungsmotor oder einen anderen Motor angetrieben. Waren dieser Position unterscheiden sich in der Regel von Fahrzeugen der Pos. …

### Pos. 8709

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. September 2005 C-495/03 Auszug: Ausgangsverfahren und Vorlagefragen Am 1. März 1999 meldete die Firma … als „Magnum ET120 Terminal Tractors“ bezeichnete Kraftfahrzeuge zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. In dieser Anmeldung waren diese Fahrzeuge in die Tarifposition 8709 der KN eingereiht. Nach einer Überprüfung gelangten die niederländischen Zollbehörden jedoch zu der Auffassung, dass diese Fahrzeuge unter die Unterposition 8701 20 10 der KN fielen. Zur Begründung der Klage, die die Firma Intermodal beim Gerechtshof te Amsterdam gegen diesen Bescheid erhoben hat, hat sie insbesondere eine am 14. Mai 1996 von den finnischen Zollbehörden erteilte verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegt. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

### Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8709.11.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 8709.11.90.00.0 umfasst Kraftkarren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8709.11.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8709.11.90.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8709.11.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870911. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8709.11.90.00.0?

8709.11.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8709.11.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8709.11.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon > 870911 Kraftkarren, Elektrokarren > 87091190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8709.11.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8709.11.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE9882/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8709.11.90.00.0?

Warennummer 8709.11.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87091190000 verlinken.
