# Zolltarifnummer 8712.00.30.20: Zweiräder mit Kugellager, versandt aus Kambodscha, Pakistan oder den Philippinen

> Die Zolltarifnummer 8712.00.30.20 steht für Zweiräder mit Kugellager, versandt aus Kambodscha, Pakistan oder den Philippinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8712003020
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8712.00.30.20
- Drittlandszollsatz: 14 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8712 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
    - 8712.00 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
      - 8712.00.30 Zweiräder mit Kugellager
        - 8712.00.30.20 Zweiräder mit Kugellager, versandt aus Kambodscha, Pakistan oder den Philippinen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 14 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Antidumping: Türkei - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES 48,5 % (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: Pakistan 48,5 % (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):19.200 % ; A (01):48.500 % (Zhejiang Baoguilai Vehicle Co. Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):0.000 % ; A (01):48.500 % (Oyama Technology (Nantong) Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):0.000 % ; A (01):48.500 % (Ideal (Dongguan) Bike Co., Ltd)
- Antidumping: China 48,5 % (Other)
- Antidumping: China NIHIL (Giant (China) Co. Ltd.)
- Antidumping: China 48,5 % (Universal Cycle Corporation (Guang Zhou))
- Antidumping: Kambodscha Cond:  A cert: D-008 (01):0.000 % ; A (01):48.500 % (A and J (Cambodia) Co., Ltd, Special Economic Zone Tai Seng Bavet, Sangkar Bavet, Krong Baver, Ket Svay Rieng, KH)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI56446/18-1** (DE): Fahrrad, sog. komplettes Fahrrad ohne Akku und Motor, Foto siehe Anlage, laut Antrag im Wesentlichen bestehend aus: - einem Rahmen aus zusammengeschweißten, rohrartigen Elementen aus Aluminium, - einer Starrgabel, - einem Lenker, - zwei Laufrädern mit Bereifung, - einem Sattel mit Sattelstütze, - einer Kettenschaltung, - einem Tretlager, - einer Kurbelgarnitur und Pedalen, - Scheibenbremsen an Vorder- und Hinterrad, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Kugellager, - - Versand aus Kambodscha, - stellt sich (laut Antrag) im maßgebenden Zeitpunkt als vollständiges, fahrtüchtiges Fahrrad dar (ohne Elektromotor, Akkumulator, Bedienelement, Speedsensor und Magnet). "Zweirad ohne Motor, mit Kugellager, anderes als vom TARIC-Code 8712 0030 10 erfasstes"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8712

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Zu dieser Position zählen auch unvollständige Fahrräder, die die wesentlichen Eigenschaften vollständiger Fahrräder aufweisen (Allgemeine Vorschrift 2 a) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). Ein unvollständiges Fahrrad, zusammengebaut oder nicht, ist in Position 8712 einzureihen, sofern es aus einem Rahmen, einer Gabel und mindestens zwei der nachstehend genannten Bauteile besteht: - ein Satz Räder; - Kurbelgarnitur (siehe Erläuterungen zur Unterposition 8714 96 30); - Steuersystem (einschließlich Lenker und Lenkerschaft/-vorbau); - Bremssystem. entfallen bis

### Pos. 8712

Zu Unterposition 8712 00: 1. Zusammenstellung von Fahrradteilen, noch nicht zusammengesetzt, für ein bestimmtes Fahrradmodell, jedoch nicht alle Teile umfassend, die zum Zusammenbauen eines fertigen Fahrrades erforderlich sind, mit folgenden Bauteilen: - Rahmen; - Gabel; - Lenkstange - Bremshebel; - Vorbau (Verbindung zwischen Lenker und Gabelschaftrohr) - Lenkergriff - komplette Kurbelgarnitur - Schalter/Schalthebel - Bremsmechanismus / Bremsen; - Tretlagergehäuse/Innenlagergehäuse; - Sattel; - Sattelstütze; - Kettenrad. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 2 a). 2. …

### Pos. 8712

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1130/2012 der Kommission vom 26. November 2012 (ABl. EU Nr. L 331/19) (RV L 1130/12) Ein Fahrrad mit drei Rädern, einem Rahmen, einem Sitz, zwei Fußstützen und zwei Handgriffen. Die Handgriffe werden zum Lenken und als handbetriebene Pedale verwendet, da sie direkt mit der Kurbelgarnitur und der Kettenschaltung verbunden sind. Der Sitz besteht aus einer flachen Plattform mit einem erhöhten Abschnitt als Stütze für Rücken und Kopf des Fahrers. Siehe Abbildung. Unterposition 8712 00 70 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8712 00 und 8712 00 70. …

### Pos. 8712

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Siehe auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz vom 5. Juli 2005, Az.: 6 K 2319/03 Z. Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8712.00.30.20.0 versandt aus Kambodscha, Pakistan oder den Philippinen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8712.00.30.20?

Die Zolltarifnummer 8712.00.30.20 umfasst Zweiräder mit Kugellager, versandt aus Kambodscha, Pakistan oder den Philippinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8712.00.30.20?

Der Drittlandszollsatz für 8712.00.30.20 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8712.00.30.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8712.00.30.20?

8712.00.30.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8712.00.30.20 im Zolltarif eingeordnet?

8712.00.30.20 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8712 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor > 871200 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor > 87120030 Zweiräder mit Kugellager. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8712.00.30.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8712.00.30.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI56446/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Gilt für 8712.00.30.20 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 8712.00.30.20 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, Pakistan, China, Kambodscha. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8712.00.30.20?

TARIC-Code 8712.00.30.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8712003020 verlinken.
