# Zolltarifnummer 8714.10.50.00: Schaltkupplungen und Teile davon

> Die Zolltarifnummer 8714.10.50.00 steht für Schaltkupplungen und Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8714105000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8714.10.50.00
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
    - 8714.10 für Krafträder (einschließlich Mopeds)
      - 8714.10.50 Schaltkupplungen und Teile davon
        - 8714.10.50.00 Schaltkupplungen und Teile davon

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ATBTI2019000697-DEC** (AT): Es handelt sich um einen maßhaltig nach Werkszeichnung gefertigten Kupplungsdeckel aus eloxiertem Aluminium (Material AlZn5.5MgCu). Die spezifisch geformte schalenförmige Ware (Höhe ca. 40mm, größter Durchmesser ca. 173mm), die mit am Rand befindlichen Befestigungslaschen, umlaufender Dichtungsnut, einer zylinderförmigen Durchführung mit Innengewinde, sowie lasergraviertem Herstellernamen außen und Teilenummer an der flachen Innenseite versehen ist, wird am Motorrad seitlich am Kupplungsgehäuse angebracht und schützt die Kupplung vor Verunreinigungen und anderen äußeren Einflüssen und erlaubt die einfache Wartung der Kupplung. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung laut Anlage)
- **NLBTI2019-0931** (NL): Een koppeling van motorrijwielen met -volgens opgave- de volgende kenmerken en technische eigenschappen: - ontworpen als deel van een motorrijwiel, om te dienen als krachtoverbrenging tussen de motor en de aandrijflijn; - vervaardigd van onedel metaal; - met tandwielen; - met veermechanismen; - met een koppelingsplaat; - in het midden voorzien van een rond gat voor het bevestigen van een as.
- **DE1963/14-1** (DE): Teil für ein Kraftrad, sog. Ausrückergehäuse aus Stahl, Foto siehe Anlage, - spezifisch geformtes Gehäuse aus (lt. Antrag) Stahlguss, - mit den Abmessungen von ca. 123 mm x 27 mm x 36 mm, - dient der Aufnahme des Ausrückhebels eines Kraftrades (der Ausrückhebel bildet gemeinsam mit dem Ausrücklager den Ausrücker und dient dem Trennen der Kupplung beim Anfahren und beim Einlegen der Gänge), - erkennbares Teil zur ausschließlichen Verwendung an einem Kraftrad. "Teil für ein Kraftrad der Position 8711, Teil einer Schaltkupplung (Ausrückergehäuse)"
- **AT2016/000285** (AT): Es handelt sich um eine speziell nach Werkszeichnung gefertigte Belaglamelle für eine Motorradkupplung, bestehend aus einem ca. 11,5 mm breiten, ca. 2,3 mm dicken Metallring (Aluminium) mit einem Durchmesser von ca. 13,3 cm, welcher in regelmäßigen Abständen ca. 6 mm hohe, verdickte Flügel besitzt (drei sind mit halbkreisförmigen Ausnehmungen versehen) und an dem auf beiden Seiten in regelmäßigen Abständen ca. 9 x 4,9 x 0,3 mm große bräunliche Quader (Reibungsbelag, auf der Grundlage von anderen mineralischen Stoffen und Zellstoff, in Verbindung mit anderen Stoffen) aufgeklebt sind. (Abbildung siehe Anlage)
- **AT2016/000284** (AT): Es handelt sich um eine speziell nach Werkszeichnung gefertigte Belaglamelle für eine Motorradkupplung, bestehend aus einem ca. 11,5 mm breiten, ca. 2,4 mm dicken Metallring mit einem Durchmesser von ca. 14,9 cm, welcher in regelmäßigen Abständen ca. 6 mm hohe, verdickte Flügel besitzt und an dem auf beiden Seiten in regelmäßigen Abständen ca. 9 x 5 x 0,3 mm große bräunliche Quader (Reibungsbelag, auf der Grundlage von Zellstofffasern) aufgeklebt sind. (Abbildung siehe Anlage)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8714

Zu Unterposition 8714 10: 1. Kühler aus Aluminium (359 mm x 181 mm) für ein Kraftrad. Er kühlt den Motor des Kraft­rades mittels Verwendung eines Kühlmittels und Abgabe von Überschusswärme an die Umgebungsluft. Das Kühlmittel wird im Kühlmittelkreislauf wieder zu dem Motor zurückgeführt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 2 zu Unterposition 8431 49. 03.0 04.0

### Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

### Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8714.10.50.00.0 Schaltkupplungen und Teile davon

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.10.50.00?

Die Zolltarifnummer 8714.10.50.00 umfasst Schaltkupplungen und Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.10.50.00?

Der Drittlandszollsatz für 8714.10.50.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8714.10.50.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.10.50.00?

8714.10.50.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8714.10.50.00 im Zolltarif eingeordnet?

8714.10.50.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871410 für Krafträder (einschließlich Mopeds) > 87141050 Schaltkupplungen und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.10.50.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.10.50.00 erfasst, zum Beispiel ATBTI2019000697-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.10.50.00?

TARIC-Code 8714.10.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8714105000 verlinken.
