# Zolltarifnummer 8714.93: Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze

> Die Zolltarifnummer 8714.93 steht für Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/871493
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8714.93
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
    - 8714.93 Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEB/995/06-1** (DE): Erkennbares Teil für Fahrräder der Position 8712, in Form einer zusammengesetzten Ware, so genannter Nabendynamo. Die Ware besteht aus einem Nabenkörper mit einer Achslänge von ca. 150 mm und einem integriertem Dynamo mit einer Leistung von 3 W. Die Fahrradnabe (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung) ist vollständig gebohrt und mit einem externen, zweipoligen Stromanschluss ausgestattet. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden Produktbezeichnung: i-LIGHT K388
- **DEB/113/05-1** (DE): Erkennbares Teil für Fahrräder der Position 8712, in Form einer zusammengesetzten Ware, sogenannter Nabendynamo. Die Ware besteht aus einem Nabenkörper für ein Vorderrad mit einer Einbaubreite von ca. 100 mm und einer Achslänge von ca. 150 mm, wobei die Achse in Form einer Schnellspannachse noch nicht eingebaut ist und einem integriertem Dynamo mit einer Leistung von 3,4 W. Die Fahrradnabe (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung) ist vollständig gebohrt und mit einem externen, zweipoligem Stromanschluss ausgestattet.
- **DEB/112/05-1** (DE): Erkennbares Teil für Fahrräder der Position 8712, in Form einer zusammengesetzten Ware, sogenannter Nabendynamo. Die Ware besteht aus einem Nabenkörper für ein Hinterrad mit einer Einbaubreite von ca. 135 mm und einer Achslänge von ca. 185 mm, mit einer Verzahnung für Rollenbremsen und einem integriertem Dynamo. Die Fahrradnabe (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung) ist vollständig gebohrt und mit einem externen Stromanschluss (2 Kabel) ausgestattet. Sie ist teilweise noch nicht zusammengebaut, aber mit dem notwendigen Anschlussmaterial (Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Abdeckungen) versehen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8714

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör von der für Krafträder (einschließlich Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen, Fahrräder ohne Motor, Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte verwendeten Art, vorausgesetzt, dass die Teile und das Zubehör beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein. 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: 1) Karosserien (Aufbauten) und Teile davon, für Lastendreiräder, Beiwagen, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte (Verdecke, Türen, Böden usw.). 2) Fahrgestelle und Rahmen sowie Teile davon. …

### Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

### Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8714.93.00 andere, Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.93?

Die Zolltarifnummer 8714.93 umfasst Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.93?

Der Drittlandszollsatz für 8714.93 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8714.93?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871493. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.93?

8714.93 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8714.93 im Zolltarif eingeordnet?

8714.93 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.93?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.93 erfasst, zum Beispiel DEB/995/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.93?

HS-Unterposition 8714.93 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/871493 verlinken.
