# Zolltarifnummer 8714.93.00.90.0: Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze, andere

> Die Zolltarifnummer 8714.93.00.90.0 steht für Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87149300900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8714.93.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
    - 8714.93 Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
      - 8714.93.00 andere, Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
        - 8714.93.00.90 andere
          - 8714.93.00.90.0 Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI13249/22-1** (DE): Hinterrad-CVP-Schaltungsnabe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form einer spezifisch gefertigten, mit integriertem Freilaufsystem ausgerüsteten Nabe, - - mit einer Gesamtachsbreite von ca. 183 mm, einem Speichenflanschdurchmesser von ca. 125 mm und einem Gewicht von ca. 2 450 g, - - zum Einhängen von 36 Speichen, - - mit zwei mit jeweils 18 Löchern versehenen Nabenflanschen ausgestattet, - - mit einem genuteten Freilaufkörper zur formschlüssigen Aufnahme eines Ritzels mit einer 6-Loch Aufnahmevorrichtung für eine Bremsscheibe, - - mit einer gezahnten Aufnahmevorrichtung für sog. Center Lock Scheibenbremsen, - wird mit den Speichen verbunden und bildet das Radzentrum des hinteren Laufrades von Fahrrädern, - dreht sich um eine fest eingespannte Achse und sorgt für einen Leichtlauf des Laufrades, - aufgrund der Konzeption und Abmessungen (u. a. Einbaulänge) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Hinterradnabe) für Fahrräder der Position 8712, keine Bremsnabe"
- **DEBTI39750/18-1** (DE): Fahrradnabe (Singlespeed - Fixie Nabe), Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - mit einem Gehäuse aus Aluminium, einer Achse aus Metall und einem Industrielager, - mit den Abmessungen (L x B x H): ca. 17 cm x ca. 7 cm x ca. 7 cm, - wird durch Verschraubung mit der Fahrradfelge verbunden und dient als Radzentrum am hinteren Laufrad von Fahrrädern, - mit einem festen Ritzel auf der einen Seite und einem Schraubgewinde auf der anderen Seite, - das Schraubgewinde dient dem Aufschrauben eines Freilaufritzels (nicht Gegenstand der vZTA), - aufgrund der Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern bestimmt. "Teil (Fahrradnabe) für Fahrräder der Position 8712, keine Bremsnabe"
- **DE6279/11-1** (DE): Siebenteilige Warenzusammenstellung, sog. "Antriebseinheit f. Fahrräder + Batterien", Artikel EZK1001A, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Elektroantrieb für Fahrrad), - bestehend aus: - - einer Radnabe (charakterbestimmend) mit integriertem Elektromotor, - - einem Akkumulator (Batterie), - - einer Batteriehalterung, - - einem Ladegerät für die Batterie, - - einer Kontrolleinheit mit Batteriestandsanzeige zur Montage am Lenker, - - einem sog. Tretsensor, - - einem Magnet für den Tretsensor, - im Hinblick auf den Wert bestimmt der Akkumulator den Charakter der Ware, die Radnabe mit Elektromotor ist hinsichtlich der Verwendung charakterbestimmend; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (8506 / 8714) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Teil für Fahrrad (Vorderradnabe)"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

### Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

### Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.93.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 8714.93.00.90.0 umfasst Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.93.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8714.93.00.90.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8714.93.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871493. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.93.00.90.0?

8714.93.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8714.93.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8714.93.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871493 Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze > 87149300 andere, Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze > 8714930090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.93.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.93.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13249/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.93.00.90.0?

Warennummer 8714.93.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87149300900 verlinken.
