# Zolltarifnummer 8714.94.20.99: Bremsen, andere

> Die Zolltarifnummer 8714.94.20.99 steht für Bremsen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8714942099
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8714.94.20.99
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
    - 8714.94 andere, Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
      - 8714.94.20 Bremsen
        - 8714.94.20.99 Bremsen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Antidumping: Türkei - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: China 0 % (PROWEN BIKES S.L., Poligono Industrial La Viñuela, 55 (14900-Lucena) Córdoba, Spain)
- Antidumping: China 0 % (NIKOS MANIATOPOULOS S.A., Kosti Palama & Solonos, EL-26504 Agios Vasileios-Patras)
- Antidumping: China 0 % (Arcade Cycles
41 rue Pierre Allut, Parc Eco 85-2, 85000 La 
Roche-sur-Yon, France)
- Antidumping: China 0 % (Cicli Esperia S.p.a., Viale Enzo Ferrari 8/10/12, IT-30014 Cavarzere (VE))
- Antidumping: China 0 % (Orbea S. Coop Ltd, Poligono Industrial Goitondo s/n, ES- 48269 Mallabia- Bizkaia)
- Antidumping: China 0 % (Van den Berghe N. V., Industriepark Noord 24, BE-9100 Sint- Niklaas)
- Antidumping: China 0 % (Alpina di Montevecchi Manolo & C. S.A.S., Via Archimede 485, IT-47521 Cesena (FO))
- Antidumping: China 0 % (Jan Janssen Fietsen B.V., Voltweg 11, NL- 4631SR Hoogerheide)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **PLBTIWIT-2026-000656** (PL): Hamulec rolkowy z żebrowym systemem chłodzenia, na przednie i tylne koło przeznaczony do roweru silnikowego i bezsilnikowego. Składa się ze stalowego korpusu, mechanizmu wewnętrznego z metalowym bębnem hamulcowym, krzywkami i rolkami dociskającymi powierzchnie cierne do wewnętrznej powierzchni bębna i aluminiowej tarczy radiatora chłodzącego. Korpus osłania mechanizm bębna i rolki przed warunkami zewnętrznymi. Tarcza radiatora ma średnicę ok. 15 cm i charakterystyczny wygląd nadany przez wyprofilowane żebrowe otwory, co ułatwia oddawanie na zewnątrz ciepła z tarcia. Hamulec działa przez dociskanie rolek wewnątrz bębna i wytwarzanie w ten sposób tarcia, co spowolnia obracanie się piasty. Uruchomienie rolek dociskających do powierzchni wewnątrz bębna następuje po naciśnięciu dźwigni hamulca i napięciu stalowej linki (nieobjęte przedmiotową decyzją), co uruchamia mechanizm wewnętrzny poruszający rolki. Produkt pakowany w pudła tekturowe – oddzielnie hamulce na przód i tył, następnie zbiorczo na paletach.
- **DEBTI50543/25-1** (DE): Bremse, sog. Baugruppe Bremse, Foto siehe Anlage, - in der Bauart einer fahrzeugspezifisch gefertigten, hydraulischen Scheibenbremse, - bestehend aus Bremssättel mit Belegen, befüllten Bremsleitungen, einem Ausgleichsbehälter und einem Bremsgriff, - ohne Bremsscheibe (somit unvollständig), - stellt sich als unvollständiges Bremssystem für ein Elektro-Lastenrad (Transportfahrrad mit Elektromotor) dar, - keine Einreihung in die Unterposition 8714 9490 als "Teil einer Bremse", da die Ware im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Bremssystems aufweist und sich somit als unvollständige Bremse im Sinne des Zolltarifs darstellt, - aufgrund der Konzeption (u. a. Gestaltung und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Elektrofahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Position 8711, Bremse, andere als in TARIC-Codes 8714 9420 05 bis 8714 9420 91 genannte"
- **ATBTI2025000247-DEC** (AT): Andere Bremsen für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 in Form einer zusammengesetzten Gabel, die aus Gabelholmen und einem Gabelschaftrohr besteht. Der Gabelholm ist mit einer 4-Kolben-Scheibenbremsvorrichtung und einer Steckachse versehen. Die Bremsvorrichtung ist über eine hydraulische Druckleitung mit der zur Lenkermontage bestimmten Bremshebelvorrichtung verbunden. Kein unvollständiges Fahrrad mit Hilfsmotor, da die Ware keinen vollständigen Rädersatz, keine Kurbelgarnitur (auch kein Motor, -controller oder Akkumulator), oder keinen Lenker mit Lenkervorbau enthält.
- **BEBTIDT.50.010.410** (BE): Een mechanisch bediend schijfremsysteem bestaande uit een afstandsstuk, remklauw, remblokken, remschijf, remhendel, hydraulische remleiding en verschillende schroeven voor bevestiging. Samen vormt het een voorremset of een achterremset ter montage op een elektrische fiets.
- **DEBTI6195/21-1** (DE): Felgenbremsen, sog. Bremskörper, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, sog. Seitenzugbremsen gefertigt, - laut Antrag: - - in der Bauart von Zweigelenkbremsen (Dual-Pivot), - - mit getrennt gelagerten Bremsarmen aus Aluminium, in unterschiedlichen Farben (weiß und schwarz), - - mit Bremsschuhen mit Bremsbelägen, - - aus China versandt, - - ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: D019) nach Artikel 14 a) bis c) der VO (EG) Nr. 88/97 vom 20.01.1997, - werden an der Vorderradgabel bzw. am Rahmen von Fahrrädern montiert, - dienen dazu, die Bewegungsenergie des Fahrrades durch Reibung (Aufdrücken der Bremsbeläge auf die Felgenflanken des Laufrades) in Wärmeenergie umzuwandeln, um so die Abbremsung des Fahrrades zu erzielen, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Bremsen (Felgenbremsen), andere als im TARIC- Code 8714 9420 91 genannte"
- **DEBTI4961/19-1** (DE): Scheibenbremse, sog. Bremsset - Hinterradscheibenbremse, Foto siehe Anlage, - in der Bauart einer mechanisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: -- einem spezifisch gefertigten, mit einer Bremszugführung ausgestatteten Bremssattel aus (lt. ergänzenden Angaben) Aluminium, -- einem beweglichen, mit einer Bremszugklemmung versehenen Bremsarm aus (lt. ergänzenden Angaben) Aluminium, -- zwei mittels eines Splintes und einer Zange befestigten Scheibenbremsbelägen, -- einem Bremssattel-Adapter (Lochabstand: ca. 51 mm) aus (lt. ergänzenden Angaben) Aluminium (dient zur Verschraubung des Bremssattels mit dem Rahmen und rückt den Bremssattel in die passende Position zur Bremsscheibe) und -- einer mit diversen Aussparungen und einer Sechs-Loch-Bremsscheibenaufnahme versehenen Bremsscheibe (Durchmesser ca. 160 mm; Dicke: ca. 2 mm) aus Stahl (wird mittels der bei- liegenden sechs M5 Torx-Schrauben mit der Radnabe verschraubt), - dient dazu die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - kann (lt. ergänzenden Antragsangaben) sowohl an Krafträndern (Elektrorollern), als auch an Fahrrädern bzw. Fahrrädern mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotoren (Pedelecs) angebracht werden, - wird als Teil für Krafträder von der Unterposition 8714 1010 und als Teil für Fahrräder / Pedelecs von der Unterposition 8714 9420 erfasst, - in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in Verbindung mit der Allgemeinen Vorschrift 6 wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8714 1010 / 8714 9420) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition 8714 9420 zugewiesen, - laut ergänzenden Angaben: -- aus der VR China versandt, -- ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 a) bis c) VO (EG) Nr. 88/97, - aufgrund der Konzeption und der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an Fahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Position 8712, Bremsen (Scheibenbremse), mit Ursprung in China oder aus China versandt, jedoch keine Ware des TARIC-Codes 8714 9420 91"
- **DEBTI4962/19-1** (DE): Scheibenbremse, sog. Bremsset - Vorderradscheibenbremse, Foto siehe Anlage, - in der Bauart einer mechanisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: -- einem spezifisch gefertigten, mit einer Bremszugführung ausgestatteten Bremssattel aus (lt. ergänzenden Angaben) Aluminium, -- einem beweglichen, mit einer Bremszugklemmung versehenen Bremsarm aus (lt. ergänzenden Angaben) Aluminium, -- zwei mittels eines Splintes und einer Zange befestigten Scheibenbremsbelägen, -- einem Bremssattel-Adapter (Lochabstand: ca. 51 mm) aus (lt. ergänzenden Angaben) Aluminium (dient zur Verschraubung des Bremssattels mit der Vorderradgabel und rückt den Bremssattel in die passende Position zur Bremsscheibe) und -- einer mit diversen Aussparungen und einer Sechs-Loch-Bremsscheibenaufnahme versehenen Bremsscheibe (Durchmesser ca. 160 mm; Dicke: ca. 2 mm) aus Stahl (wird mittels der bei- liegenden sechs M5 Torx-Schrauben mit der Radnabe verschraubt), - dient dazu die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - kann (lt. ergänzenden Antragsangaben) sowohl an Krafträdern (Elektrorollern), als auch an Fahrrädern bzw. Fahrrädern mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotoren (Pedelecs) angebracht werden, - wird als Teil für Krafträder von der Unterposition 8714 1010 und als Teil für Fahrräder / Pedelecs von der Unterposition 8714 9420 erfasst, - in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in Verbindung mit der Allgemeinen Vorschrift 6 wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8714 1010 / 8714 9420) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition 8714 9420 zugewiesen, - laut ergänzenden Angaben: -- aus der VR China versandt, -- ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 a) bis c) VO (EG) Nr. 88/97, - aufgrund der Konzeption und der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an Fahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Position 8712, Bremsen (Scheibenbremse), mit Ursprung in China oder aus China versandt, jedoch keine Ware des TARIC-Codes 8714 9420 91"
- **NLRTD-2015-0300** (NL): Een zogenoemde rollerbrake, zijnde een rem voor een fiets, bestaande uit -volgens opgave- onder andere de volgende onderdelen: - een volledig gesloten behuizing, voorzien van een merknaam en een typeaanduiding; - een koelschijf; - een kamwiel; - een remschoen; - rollen; - een hefboom. Tijdens het remmen wordt de hefboom ingedrukt. Vervolgens verdraaid het kamwiel en drukt deze de rollen tegen de remschoen aan. De remschoen drukt weer tegen de remmantel aan en de remwerking is tot stand gekomen. Nadat de remhandel wordt losgelaten, worden de rollen door een veer weer teruggedrukt. De rem is bestemd om op een naaf gemonteerd te worden.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 94 20: Hier gehören z. B. Bremsnaben. Diese Art von Bremsen sind in die Nabe integriert. Bremsnaben sind im Allgemeinen Naben mit Rücktritt, die beim Zurücktreten eine Bremswirkung ausüben. Bei Trommelbremsnaben wird jedoch die Bremswirkung über Kabelzug oder Gestänge von Hand ausgeübt. …

### Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

### Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8714.94.20.99.0 andere Bremsen, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.94.20.99?

Die Zolltarifnummer 8714.94.20.99 umfasst Bremsen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.94.20.99?

Der Drittlandszollsatz für 8714.94.20.99 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8714.94.20.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871494. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.94.20.99?

8714.94.20.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8714.94.20.99 im Zolltarif eingeordnet?

8714.94.20.99 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871494 andere, Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon > 87149420 Bremsen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.94.20.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.94.20.99 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000656. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Gilt für 8714.94.20.99 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 8714.94.20.99 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.94.20.99?

TARIC-Code 8714.94.20.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8714942099 verlinken.
