# Zolltarifnummer 8714.99.30.00: Gepäckträger

> Die Zolltarifnummer 8714.99.30.00 steht für Gepäckträger. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8714993000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8714.99.30.00
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
    - 8714.99 andere, andere
      - 8714.99.30 Gepäckträger
        - 8714.99.30.00 Gepäckträger

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-08421** (FR): Porte-bagages constitué en aluminium, destiné à être installé sur un vélo pour permettre le transport d’une planche de surf. Il se présente sous la forme de deux tubes en forme de U, équipés d’un dispositif de fixation à une extrémité, permettant de les fixer au cadre du vélo, et d’un mousqueton qui se clipse à l’autre extrémité qui permet de fixer la planche sur les tubes. Les tubes sont dotés d’une protection en mousse EVA. Le porte-bagages est présenté avec 6 vis de fixation, une clé de serrage et une notice de montage.
- **CZ36-0111-2013** (CZ): Nosič zavazadel jízdních kol, vyrobený z lakované oceli. Jedná se o příslušenství k trekingovému kolu, slouží pro přepravu zavazadel při jízdě na kole. Připevňuje se k zadní části rámu jízdního kola a je vybaven pružinovým držákem zavazadel. Rozměry: 13 x 44 x 40 cm.
- **FR-PRO-2011-008356** (FR): PORTE BAGAGES METALLIQUE POUR VELO.
- **DE15827/11-1** (DE): Zubehör für Fahrrad, sog. Fahrradgepäckträger, Artikel-Nr. 46.319, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware aus einem Gepäckträger (charakterbestimmend) mit integrierter Luftpumpe dar, - Gepäckträger bestehend aus einer länglichen, stabilen Kunststoffplatte mit Aussparungen und abgerundeten Ecken, einem von oben zu öffnenden Fach für die Luftpumpe auf der Unterseite, einem Spanngurt aus elastischem Spinnstoff zur Fixierung von Gepäck und einer Klemmvorrichtung zur Befestigung am Sattelrohr, - die Pumpe stellt sich als Handluftpumpe in Form einer Kolbenpumpe dar, - lt. Antrag für sog. Mountainbike-Fahrräder, - erkennbares Teil zur ausschließlichen Verwendung an Fahrrädern. "Zubehör für Fahrräder der Position 8712, Gepäckträger (charakterbestimmend) und einer Luftpumpe"
- **CZ13-0411-2006** (CZ): Nosič zavazadel jízdních kol vyrobený z lakované oceli. Jedná se o příslušenství k trekingovému kolu, slouží pro přepravu zavazadel při jízdě na kole. Připevňuje se k zadní části rámu jízdního kola a je vybaven pružinovým držákem zavazadel. Rozměry: 13 x 44 x 40 cm.
- **CZ07-0261-2006** (CZ): Kovový nosič pro jízdní kola, který se připevňuje za sedlovou tyč. Je určen k převozu zavazadel a je vybaven kovovým pružinovým držákem zavazadel.
- **DEB/1186/04-1** (DE): Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Fahrzeug der Position 8712 bestimmt, in Form eines Gepäckträgers für Fahrräder, sog. MTB-Gepäckträger (Artikel-Nr. 61278), im Wesentlichen bestehend aus einer länglichen, sehr stabilen, schwarzen Kunststoffplatte (35 x 12 x 2,5 cm) mit abgerundeten Ecken und Längsrillen auf der Oberfläche. An der Unterseite befindet sich eine Metallkonstruktion zur Befestigung des Gepäcksträgers an der Sattelstange eines Fahrrades. Mit Hilfe des auf der Oberseite festgesteckten, gelben, verstellbaren Gummibandes kann Gepäck auf dem Träger fixiert werden.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

### Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

### Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8714.99.30.00.0 Gepäckträger

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.99.30.00?

Die Zolltarifnummer 8714.99.30.00 umfasst Gepäckträger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.99.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 8714.99.30.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8714.99.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.99.30.00?

8714.99.30.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8714.99.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

8714.99.30.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871499 andere, andere > 87149930 Gepäckträger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.99.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.99.30.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08421. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.99.30.00?

TARIC-Code 8714.99.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8714993000 verlinken.
