# Zolltarifnummer 8714.99.90: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere; Teile

> Die Zolltarifnummer 8714.99.90 steht für Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere; Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87149990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8714.99.90
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
    - 8714.99 andere, andere
      - 8714.99.90 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere; Teile

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4073/26-1** (DE): Speichenschutzscheiben, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Kunststoff (Polycarbonat), - - in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - laut Antrag mit: - - einem Innenmaß von 50/60 mm, - - drei Befestigungszapfen, - - einem Außendurchmesser von 155 mm und einer Kapazität von 26 bis 30 Zähnen bzw. einem Außendurchmesser von 170 mm und einer Kapazität bis 36 Zähnen, - werden am Hinterrad von Fahrrädern montiert und dienen dazu, die Speichen vor der Kette zu schützen, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712 (Speichenschutzscheiben)"
- **DEBTI20226/26-1** (DE): Schnellspanner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - einer Gesamtlänge von ca. 180 mm, - - einer Spannachse aus unedlem Metall, - - einem Schnellspannhebel an einem Ende, - - einem Kopf am anderen Ende, der auf die Spannachse geschraubt wird, - - zwei Distanzfedern und einer Kunststoffplatte ausgerüstet, - wird in die Hinterachse eines Fahrrades gesteckt, - dient der Nabenklemmung (erzeugt die zur Halterung des Laufrades nötige Klemmkraft) und der Befestigung eines Anhängers, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder (Schnellspanner)"
- **DEBTI43086/25-1** (DE): Warenzusammenstellung, sog. universelle Adapter-Steckachse, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Montage eines Gepäckträgers), - bestehend aus: - - einer Adapter-Steckachse: - - - aus Aluminium, - - - mit einer Länge von 183 mm, - - - mit einem M6-Innengewinde an beiden Enden und auf einer Seite mit einem Außengewinde (M12 x 1.0), - - vier Schrauben, - - vier Spacern (Abstandhalter), - - fünf Unterlegscheiben, - wird am Hinterrad eines Fahrrades zur Montage eines Gepäckträgers angebracht und ersetzt die Originalachse, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmt die Adapter-Steckachse den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt, daher keine Ware des Abschnitt XV. "Teil für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712 (Adapter-Steckachse)"
- **DEBTI43080/25-1** (DE): Befestigungselement für Sitzstreben, sog. Adapter-Set, Foto siehe Anlage, - in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Befestigungsvorrichtungen, zwei Kunststoffschläuchen, vier Metallbänder sowie vier Schrauben und Unterlegscheiben, - in einer Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Gepäckträgermontage), - Befestigungsvorrichtungen für die Sitzstreben (charakterbestimmend): - - zwei nahezu rechteckige Erzeugnisse aus Kunststoff, - - mit einem nahezu pilzförmigen Stift/Steg versehen, - - mit den Abmessungen von ca. 4 , 3 cm x 1 , 7 cm x 3 , 7 cm (L x B x H), - zwei Kunststoffschläuche mit einer Länge von ca. 21 , 9 cm, - vier ca. 1 , 9 cm lange Metallbänder, - vier kleine Montageschrauben sowie vier rechteckige Unterlegscheiben aus unedlem Metall, - wird an den Sitzstreben eines Fahrrades montiert und stellt sich als spezifisch gefertigte Befestigungsvorrichtung für einen Fahrradgepäckträger dar, - aufgrund der Konzeption (Form und Abmessungen ) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern bestimmt. "Anderes Zubehör (Befestigungselement) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
- **DEBTI33659/25-1** (DE): Achskupplung für Fahrräder, Foto siehe Anlage, - spezifisch gebogenes, flaches Erzeugnis mit einer Bohrung zur Befestigung und einem Kugelkopf, - aus laut Antrag Stahl, - wird am Hinterrad eines Fahrrads befestigt und dient als Verbindungsstück zwischen Fahrrad und Anhänger (über die Anhängerdeichsel), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Achskupplung) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
- **DEBTI33656/25-1** (DE): Achskupplung, Foto siehe Anlage, - spezifisch gefertigtes Erzeugnis aus einer annähernd ovalen Grundplatte mit einer Lochung und einer auf der Grundplatte aufgebrachten Erhöhung mit einer Lochung aus Stahl, - wird am Hinterrad eines Fahrrads befestigt und dient als Verbindungsstück zwischen Fahrrad und Anhänger (über die Anhängerdeichsel), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Achskupplung) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
- **DEBTI45696/25-1** (DE): Schaltwerksauge, sog. Schaltauge, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch für die Einbausituation gefertigten, länglichen Erzeugnisses, - im Wesentlichen aus (laut Antrag) Aluminium, - am oberen Ende mit einer Verschraubung (mit Innensechskantantrieb) mit Unterlegscheibe, - am unteren Ende mit einer Gewindebohrung, - wird am rechten, hinteren Ende des Fahrradrahmens montiert, - dient u. a. der präzisen Befestigung des Schaltwerks, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Schaltwerksauge) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
- **DEBTI29209/25-1** (DE): Felgenband, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, an den Enden zu einem Ring verklebten Bandes, - aus (lt. Antrag) mit Kunststoff versehenem Spinnstoff, - mit einer Breite von ca. 3 , 2 cm und einem Durchmesser des Rings von ca. 85 cm, - am verklebten Teil mittig gelocht (als Durchlass für das Ventil), - wird in das Felgenbett der Radfelge von Fahrrädern gelegt, - dient dazu, die Speichenbohrungen in der Radfelge abzudecken und so den Fahrrad- schlauch vor einem Zerreißen an den Lochkanten der Speichenlöcher zu schützen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Felgenband) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 99 90 Hierher gehören z. B. Kindersitze für die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern von Erwachsenen. Sie können entweder auf dem Gepäckträger, am Rahmen oder auf bzw. an der Lenkstange befestigt werden. Diese Sitze sind hauptsächlich zur Verwendung mit Fahrrädern geeignet und gelten daher als Zubehör für Fahrräder.

### Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

### Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8714.99.90.11 mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt
- 8714.99.90.19 andere
- 8714.99.90.30 Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)
- 8714.99.90.40 Vorbau für Fahrradlenker zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)
- 8714.99.90.50 Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich Elektrofahrrädern
- 8714.99.90.89 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.99.90?

Die Zolltarifnummer 8714.99.90 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere; Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.99.90?

Der Drittlandszollsatz für 8714.99.90 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8714.99.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.99.90?

8714.99.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8714.99.90 im Zolltarif eingeordnet?

8714.99.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871499 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.99.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.99.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI4073/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.99.90?

KN-Code 8714.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87149990 verlinken.
