# Zolltarifnummer 8715.00.90.00.0: Teile

> Die Zolltarifnummer 8715.00.90.00.0 steht für Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87150090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8715.00.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8715 Kinderwagen und Teile davon
    - 8715.00 Kinderwagen und Teile davon
      - 8715.00.90 Teile
        - 8715.00.90.00.0 Teile

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI7338/26-1** (DE): Kinderwagenrahmen, Foto siehe Anlagen - laut Antrag im Wesentlichen bestehend aus: - - einem faltbaren Rahmen aus überwiegend Aluminium und Kunststoff, - - vier Rädern, - - einer Batterie als Unterstützung, - - einem Fahrwerk, - dient dem Transport von Kindern mit einem Gewicht von laut Antrag bis zu 22 kg, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kinderwagen des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kinderwagen (Rahmen)"
- **DE15292/15-1** (DE): Teil für Kinderwagen, sog. Kinderwagenaufsatz, Carry Cot M, - ovale Kinderwagenwanne, die sich mit einer Vorrichtung aus Kunststoff an einem Kinderwagengestell befestigen lässt, - mit ausziehbarem Sonnendach, - laut Antrag für Babys / Kinder bis 9 kg geeignet. - die Ware ist erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Aufsatz für einen Kinderwagen bestimmt. "Teil für Kinderwagen, Kinderwagenaufsatz"
- **DEBTI15292/15-1** (DE): Teil für Kinderwagen, sog. Kinderwagenaufsatz, Carry Cot M, - ovale Kinderwagenwanne, die sich mit einer Vorrichtung aus Kunststoff an einem Kinderwagengestell befestigen lässt, - mit ausziehbarem Sonnendach, - laut Antrag für Babys / Kinder bis 9 kg geeignet. - die Ware ist erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Aufsatz für einen Kinderwagen bestimmt. "Teil für Kinderwagen, Kinderwagenaufsatz"
- **DE23161/14-1** (DE): Teil für Kinderwagen, sog. Kinderwagenrahmen (Priam Frame), Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus: - einem stabilem Rahmen aus Aluminium, - vier Gummireifen, - einer Federung - einer Fußbremse, - einem höhenverstellbarem Teleskopgriff und - einem zentralem Adapter, passend für alle Aufsätze (Kinderwagen, Babyschalen und Kindersitz), - durch die spezifische Form und Ausstattung erkennbar ausschließlich für Kinderwagen bestimmt. "Teil für Kinderwagen (Rahmen)"
- **DE23162/14-1** (DE): Teil für Kinderwagen, sog. Sitzaufsatz, Priam 2-in-1 Light Seat, Foto siehe Anlage, - Sitzaufsatz / Sitzeinheit für einen Kinderwagenrahmen (Priam Frame). - mit Schutzbügel in Lederoptik. - mit ausziehbarem Sonnendach. - weich gepoltesterter und strapazierfähiger Komfort-Sitzbezug. - der Aufsatz unterstützt eine sitzende sowie eine liegende Position des Kindes, - wird unmittelbar auf den Kinderwagenrahmen aufgesetzt. - durch die spezifische Form und Ausstattung erkennbar ausschließlich für Kinderwagen bestimmt. "Teil für Kinderwagen, Sitzaufsatz"
- **DE23160/14-1** (DE): Teil für Kinderwagen, sog. Sitzaufsatz, Priam Lux Seat, Foto siehe Anlage, - Sitzaufsatz/Sitzeinheit für einen Kinderwagenrahmen (Priam Frame), - mit Schutzbügel in Lederoptik, - mit ausziehbarem Sonnendach, - mit Gurt- und Schlosspolster sowie individuell einstellbarer Beinauflage, - wird unmittelbar auf den Kinderwagenrahmen aufgesetzt, - durch die spezifische Form und Ausstattung erkennbar ausschließlich für Kinderwagen bestimmt. "Teil für Kinderwagen, Sitzaufsatz"
- **DE23163/14-1** (DE): Teil für Kinderwagen, sog. Kinderwagenaufsatz, Priam Carry Cot, Foto siehe Anlage, - Kinderwagenaufsatz für einen Kinderwagenrahmen (Priam Frame), - mit abnehmbaren Haltegriff in Lederoptik, - mit ausziehbarem Sonnendach, - mit einer Matratze mit Memory Funktion, - wird unmittelbar auf den Kinderwagenrahmen aufgesetzt, - laut Antrag für Babys / Kinder bis 9 kg geeignet. - durch die spezifische Form und Ausstattung erkennbar ausschließlich für Kinderwagen bestimmt. "Teil für Kinderwagen, Kinderwagenaufsatz"
- **DEBTI23546/17-1** (DE): Vorderrad für Kinderwagen, Art. 95601E0073, Foto siehe Anlage, bestehend aus: - einem Doppelrad mit einer Breite von ca. 12 cm, - - aus laut Antrag Kunststoff und Gummi, - - mit je einem Rad auf der linken und rechten Seite, - - mit einem Durchmesser je Rad von ca. 14,3 cm und einer Breite von ca. 2,1 cm, - - jedes Rad mit einer dreispeichigen Kunststofffelge, - - beide Räder sind mit einer Achse verbunden auf der sich eine rohrförmige Vorrichtung aus Kunststoff zum Aufstecken auf das Kinderwagengestell befindet, - mit einem Hebel zur Arretierung der Laufrichtung des Rades ausgestattet, - aufgrund der speziellen Abmessungen, der Bauweise als Doppelrad, der Arretiervorrichtung für die Laufrichtung und der Steckachse erkennbar für Kinderwagen (Buggy Easylife Art. 5601.*) bestimmt. "Teil eines Kinderwagens"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8715

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: I) Zwei- oder mehrrädrige Kinderwagen, auch zusammenklappbar, die im Allgemeinen mit der Hand geschoben werden (z. B. Kindersportwagen und Kastenkinderwagen). II) Teile der vorstehend aufgeführten Fahrzeuge, vorausgesetzt, sie erfüllen beide nachfolgenden Bedingungen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Wagen dieser Position bestimmt sein; 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines), Zu den Teilen dieser Position gehören: 1) Aufbauten zum Befestigen auf dem Fahrgestell sowie abnehmbare, auch als Wiegen benutzbare Aufbauten von Kinderwagen. 2) Fahrgestelle und Teile davon. 3) Räder, auch mit Bereifung, und Teile davon.

### Pos. 8715

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 17. Februar 2015, Az.:RS 4 K 156/14 (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Oktober 2015 - VII B 37/15) Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin führt eine Ware mit der Handelsbezeichnung "BuggyBoard" ein, für die sie die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft beantragte und eine Einreihung in die Unterposition 8715 00 90 vorschlug. Zur Warenbeschreibung führte sie unter anderem aus, es handele sich um ein zweirädriges Rollbrett, das als Mitfahrgelegenheit für ein Kleinkind zum Anbau an einen Kinderwagen konstruiert worden sei. Eine andere Verwendung sei nicht möglich. Es könne über zwei flexible Kupplungen und die Befestigungsarme an viele unterschiedliche Kinderwagenmodelle angepasst und befestigt werden. Das "BuggyBoard" bestehe zu 95 % aus Kunststoff und zu 5 % aus Metall. …

### Pos. 8715

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Diese Position erfasst lediglich Kinderwagen und Teile davon. Drahtkörbe, Einkaufnetze, Sonnenschirme oder Ähnliches stellt sich als Zubehör dar und ist entsprechend der jeweiligen Beschaffenheit einzureihen (z.B. Pos. 6601, 6307). (vgl. auch Ergebnis der 375. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Juli 2005).

### Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8715.00.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 8715.00.90.00.0 umfasst Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8715.00.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8715.00.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8715.00.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8715.00.90.00.0?

8715.00.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8715.00.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8715.00.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8715 Kinderwagen und Teile davon > 871500 Kinderwagen und Teile davon > 87150090 Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8715.00.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8715.00.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7338/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8715.00.90.00.0?

Warennummer 8715.00.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87150090000 verlinken.
