# Zolltarifnummer 8716.39.50.00: Anhänger, andere

> Die Zolltarifnummer 8716.39.50.00 steht für Anhänger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8716395000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8716.39.50.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
    - 8716.39 andere Anhänger zum Befördern von Gütern, andere
      - 8716.39.50 andere
        - 8716.39.50.00 Anhänger, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 9A991a

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI13463/26-1** (DE): Fahrradanhänger, Foto siehe Anlage, - aus einem pulverbeschichteten Stahlrohrrahmen, - in den Abmessungen: Höhe ca. 50 cm, Breite ca. 61 cm, Gesamtlänge mit Deichsel ca. 153 cm, Länge ohne Deichsel ca. 78 cm, - gefertigt zur Aufnahme einer herausnehmbaren Kunststoffwanne (Polypropylen, sog. Transportbox), - - in den Abmessungen ca. 71 cm x 50 cm x 31 cm, - - mit einem Volumen von 90 Litern, - - zum Abdecken des Transportgutes mit einer Abdeckplane versehen, - mit einer Deichsel mit - - zwei Handgriffen, - - einer verzinkten Sicherheitsdrehkupplung zur Montage an der Sattelstütze des Fahrrades, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 80 kg, - mit zwei 16-Zoll-Räder mit Kunststofffelgen. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, kein Wohnanhänger, nicht für landwirtschaftliche Zwecke, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität, neu, kein Sattelanhänger (Fahrradanhänger)"
- **DEBTI43583/24-1** (DE): Lenkbares Fahrwerk, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in Form eines zweiachsigen Fahrwerks: - - mit den Abmessungen von 640 mm x 534 mm x 115 mm, - - beide Achsen befinden sich in einer stabilen Stahlkonstruktion und nehmen jeweils 4 Rollen auf; mit Handgriffen, - - die Achsen sind seitlich mit zwei Streben sowie mittig mit einer Tragplatte (Abmessung 400 mm x 220 mm) mit rutschhemmender Gummiauflage verbunden, - - mit einer Zug- bzw. Schleppstange mit Handgriff und Anhängeöse (Kupplung), - dient dem Transport von Gütern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 6.000 kg, - zum Anhängen an ein Zugfahrzeug bestimmt. "Anhänger (Fahrwerk), anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"
- **DEBTI47923/24-1** (DE): Anhänger, sog. 64356 Kippanhänger, Foto siehe Anlage, - kippbarer, einachsiger Anhänger, - mit abnehmbaren Seitenwänden und abnehmbaren Gitteraufsatz, - in den Abmessungen: 216 cm x 120 cm 63,5 cm, - mit zwei luftbereiften Rädern, - mit einer Anhängerdeichsel mit Anhängevorrichtung, - kann u. a. an Rasentraktoren, Aufsitzmähern, ATVs und Quads angekuppelt werden, - zum Transport von Rasenschnitt, Laub, Dünger oder Kompost geeignet. "Anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"
- **DEBTI47922/24-1** (DE): Anhänger, sog. 64357 Kippanhänger, Foto siehe Anlage, - kippbarer, einachsiger Anhänger, - mit abnehmbaren Seitenwänden und abnehmbaren Gitteraufsatz, - in den Abmessungen: 216 cm x 122 cm 76,2 cm, - mit zwei luftbereiften Rädern, - mit einer Anhängerdeichsel mit Anhängevorrichtung, - kann u. a. an Rasentraktoren, Aufsitzmähern, ATVs und Quads angekuppelt werden, - zum Transport von Rasenschnitt, Laub, Dünger oder Kompost geeignet. "Anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"
- **DEBTI43588/24-1** (DE): Lenkbares Fahrwerk, Foto siehe Anlage, - in Form eines zweiachsigen Fahrwerks: - laut Antrag: - - mit den Abmessungen von ca. 640 mm x 566 mm x 115 mm, - - befinden sich beide Achsen in einer stabilen Stahl-/Schweißkonstruktion und nehmen jeweils vier Rollen auf; mit Handgriffen, - - sind die Achsen seitlich mit zwei Streben sowie mittig mit einer Tragplatte (Abmessungen: ca. 400 mm x 220 mm) mit rutschhemmender Gummiauflage verbunden, - - mit einer Zug- bzw. Schleppstange mit Handgriff und Anhängeöse (Kupplung), - dient dem Transport von schweren Gütern, - zum Anhängen an ein Zugfahrzeug bestimmt, somit keine Ware der Unterposition 8716 8000. "Anhänger (Fahrwerk), anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"
- **DEBTI24654/24-1** (DE): Transportanhänger für Fahrräder, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - zusammenklappbar, - - mit einem Rahmen aus Aluminium, - - mit einer Länge von ca. 71 cm bis 81 cm, einer Breite von ca. 64 cm bis 75 cm und einer Höhe von ca. 54 cm bis 63 cm, - - mit einem Gewicht von ca. 8 kg bis 10,6 kg, - - mit einem Verdeck, - - mit jeweils zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit Reflexstreifen, - - mit einer Deichsel, - für die Beförderung von Gütern bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"
- **DEBTI22647/24-1** (DE): Anhänger, sog. Triebwerksstände, Transportstände, Fotos siehe Anlage, - jeweils im Wesentlichen bestehend aus - einem annähernd rechteckigen Grundrahmen aus Stahl, - - mit insgesamt vier ausklappbare Laufrollen an den Enden, - einem Aufnahmerahmen, dessen Längsstreben auf Spiralfedern gelagert und über den Längsstreben des Grundrahmens angebracht sind, - - mit nach unten abgewinkelten, wannenartigen Querstreben, - - mit bewegliche Auslegern (Schutzbügel) an den Enden, - - zur Aufnahme eines Turbostrahltiebwerks mit verschieden Anbauteilen versehen, - einer Ankupplungsvorrichtung, sog. Towbar, - - aus zwei Metallstangen mit jeweils einer Ringöse an beiden Stangenenden, - - - einerseits zur beweglichen Befestigung am Triebwerksständer, - - - andererseits zum Einhängen am Zugfahrzeug, - neu, - dient der Beförderung eines Turbostrahltriebwerkes. „Anhänger, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger“
- **DEBTI7928/24-1** (DE): Fahrradanhänger für Hunde, sog. Hunde Fahrradanhänger, Art.-Nr.: 60935 / 4251548124628, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in einem festen, braunen Karton mit Aufdruck für den Einzelverkauf aufgemacht, - - aus Stahl und Kunststoffen gefertigt, - - zusammenklappbar (Abmessungen: 780 mm x 590 mm x 240 mm), - - mit den Abmessungen von 2200 mm x 700 mm x 780 mm, - - mit einer maximalen Zuladung von 40 kg, - - mit einem vorderen und hinteren Zugang, - - im Bereich der Zugänge und an den Seiten mit Netzen aus Spinnstoffen ausgestattet, - - mit zwei luftbereiften Speichenlaufrädern, - - mit einer Deichsel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8716

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. Die Fahrzeuge dieser Position sind dazu gebaut, von anderen Fahrzeugen (Zugmaschinen, Kraftwagen, Kraftkarren, Krafträdern, Fahrrädern usw.) gezogen, mit der Hand gezogen oder geschoben, mit dem Fuß angeschoben oder von Tieren gezogen zu werden. …

### Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

### Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

### Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8716.39.50.00.0 andere, neu, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.39.50.00?

Die Zolltarifnummer 8716.39.50.00 umfasst Anhänger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.39.50.00?

Der Drittlandszollsatz für 8716.39.50.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8716.39.50.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871639. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.39.50.00?

8716.39.50.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8716.39.50.00 im Zolltarif eingeordnet?

8716.39.50.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871639 andere Anhänger zum Befördern von Gütern, andere > 87163950 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.39.50.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.39.50.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13463/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8716.39.50.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8716.39.50.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A991a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.39.50.00?

TARIC-Code 8716.39.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8716395000 verlinken.
