# Zolltarifnummer 8716.90.30: Karosserien und Aufbauten

> Die Zolltarifnummer 8716.90.30 steht für Karosserien und Aufbauten. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87169030
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8716.90.30
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
    - 8716.90 Teile
      - 8716.90.30 Karosserien und Aufbauten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI631/25-1** (DE): Aufbauten, sog. Schiebebügel, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen bestehend aus einem Stahlrohrahmen mit verschraubter Horizontalstrebe, - in der Mitte leicht abgebogen um als Schiebegriff zu dienen, - werden an einer Schmalseite der Plattform eines Handwagens (sog. Magazinwagen) angeschraubt, - inklusive Befestigungsmaterial (Schrauben), - stellen sich aufgrund der Gestaltung und Abmessungen als erkennbare Teile für nicht selbstfahrende Fahrzeuge dar. "Teile (Aufbauten) für andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716"
- **DEBTI43582/24-1** (DE): Teile für nicht selbstfahrende Fahrzeuge, sog. Drahtstirnwand, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - Stirnwände (Aufbauten) in verschiedenen Breiten (500 mm bis 800 mm) für von Hand zu schiebende Fahrzeuge (sog. Stirnwandlwagen), - - jeweils bestehend aus einem Stahlrohrrahmen mit einem eingeschweißten Drahtgitter, - - werden an einer Schmalseite der Plattform eines Stirnwandwagens angeschraubt, - im oberen Bereich des Stahlrohrrahmens leicht abgebogen um als Schiebegriff zu dienen, - schützt die jeweils schiebende Person vor herunterfallender Ladung von dem von Hand zu schiebenden Fahrzeug, - stellen sich aufgrund der Gestaltung und Abmessungen als erkennbare Teile für nicht selbstfahrende Fahrzeuge dar. "Teile (Aufbauten) für andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716"
- **DEBTI20135/24-1** (DE): Seitengitter, Foto siehe Anlage, - seitliche Wand (Aufbau) für von Hand zu schiebende Fahrzeuge (sog. Rollbehälter), - laut Antrag in unterschiedlichen Höhen und mit einer Breite von 790 mm, - laut technischer Zeichnung aus Stahl (St 37-2) - bestehend aus einem Rohrrahmen mit dazwischen horizontal und vertikal verlaufenden Gitterstreben, - werden am Kunststoffboden der Plattform aufgesteckt, - ermöglicht das Schieben und schützt die jeweils schiebende Person vor herunterfallender Ladung von dem von Hand zu schiebenden Fahrzeug, - stellt sich aufgrund der Gestaltung und Abmessungen als erkennbares Teil für nicht selbstfahrende Fahrzeuge dar. "Teil (Aufbau) für andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716"
- **DEBTI40043/23-1** (DE): Körbe aus Kunststoff für Einkaufswagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - nahezu rechteckige Körbe aus Kunststoff, nach vorne hin schmaler werdend, - - mit einem Griff zum Schieben, - - mit einem klappbarem hinteren Bereich, damit mehrere Einkaufswagen platzsparend ineinandergeschoben werden können, - - in verschiedenen Farben und Größen, - - mit speziellen Aufnahmevorrichtungen im hinteren Bereich zur Montage an das Fahrgestell eines Einkaufswagens, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für Einkaufswagen der Position 8716 bestimmt. „Teile von nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, Aufbauten“
- **DEBTI8287/22-1** (DE): Aufbauten, sog. Schiebebügel, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen bestehend aus einem Stahlrohrahmen mit verschraubter Horizontalstrebe, - in der Mitte leicht abgebogen um als Schiebegriff zu dienen, - werden an einer Schmalseite der Plattform eines Handwagens (sog. Magazinwagen) angeschraubt, - inklusive Befestigungsmaterial (Schrauben), - stellen sich aufgrund der Gestaltung und Abmessungen als erkennbare Teile für nicht selbstfahrende Fahrzeuge dar. "Teile (Aufbauten) für andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716"
- **DEBTI40914/21-1** (DE): Teile für nicht selbstfahrende Fahrzeuge, sog. Drahtstirnwand, Foto siehe Anlage, - Stirnwände (Aufbauten) in verschiedenen Breiten (500 mm bis 800 mm) für von Hand zu schiebende Fahrzeuge (sog. Stirnwandlwagen), - jeweils bestehend aus einem Stahlrohrrahmen mit einem eingeschweißten Drahtgitter, - werden an einer Schmalseite der Plattform eines Stirnwandwagens angeschraubt, - im oberen Bereich des Stahlrohrrahmens leicht abgeborgen um als Schiebegriff zu dienen, - schützt die jeweils schiebende Person vor herunterfallender Ladung von dem von Hand zu schiebenden Fahrzeug, - stellen sich aufgrund der Gestaltung und Abmessungen als erkennbare Teile für nicht selbstfahrende Fahrzeuge dar. "Teile (Aufbauten) für andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716"
- **DEBTI37460/20-1** (DE): Körbe aus Kunststoff für Einkaufswagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - nahezu rechteckige Körbe aus Kunststoff, nach vorne hin schmaler werdend, - - mit einem Griff zum Schieben, - - mit einem klappbarem hinteren Bereich, damit mehrere Einkaufswagen platzsparend ineinandergeschoben werden können, - - in verschiedenen Farben und Größen, - - mit speziellen Aufnahmevorrichtungen im hinteren Bereich zur Montage an das Fahrgestell eines Einkaufswagens, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für Einkaufswagen der Position 8716 bestimmt. „Teile von nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, Aufbauten“
- **DE19762/17-1** (DE): Körbe aus Kunststoff für Einkaufswagen, Typ "Tango" und "Salsa", Foto siehe Anlage, - nahezu rechteckige Körbe aus Kunststoff, nach vorne hin schmaler werdend, - mit einem Griff zum Schieben, - mit klappbarem hinteren Bereich, damit mehrere Einkaufswagen platzsparend ineinander geschoben werden können, - in verschiedenen Farben, - mit speziellen Aufnahmevorrichtungen im hinteren Bereich zur Montage an das Fahrgestell eines Einkaufswagens, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für einen Einkaufswagen der Position 8716 bestimmt. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs, Aufbauten (Korb)"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8716

Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …

### Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

### Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

### Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8716.90.30.00.0 Karosserien und Aufbauten

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.90.30?

Die Zolltarifnummer 8716.90.30 umfasst Karosserien und Aufbauten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.90.30?

Der Drittlandszollsatz für 8716.90.30 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8716.90.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.90.30?

8716.90.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8716.90.30 im Zolltarif eingeordnet?

8716.90.30 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871690 Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.90.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.90.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI631/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.90.30?

KN-Code 8716.90.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/87169030 verlinken.
