# Zolltarifnummer 8716.90.30.00: Karosserien und Aufbauten

> Die Zolltarifnummer 8716.90.30.00 steht für Karosserien und Aufbauten. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8716903000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8716.90.30.00
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  - 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
    - 8716.90 Teile
      - 8716.90.30 Karosserien und Aufbauten
        - 8716.90.30.00 Karosserien und Aufbauten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14652/24-1** (DE): Verdecke (Bodies), Foto siehe Anlage, - unvollständige Aufbauten (ohne Metallgestelle); weisen jedoch bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale von vollständigen Aufbauten auf, - aus Polyester und PP, - mit verschiedenen Abmessungen, - werden auf dem Metallgestell von Fahrradanhängern angebracht, - dienen bei der Fahrt dem Schutz vor Insekten oder Steinen bzw. dem Schutz des Transportgutes, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile von nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, Aufbauten"
- **DEBTI14473/24-1** (DE): Verdecke (Bodies), Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - unvollständige Aufbauten (ohne Metallgestelle); weisen jedoch bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale von vollständigen Aufbauten auf, - - aus Polyester, PP und PVC, - - mit verschiedenen Abmessungen, - - werden auf dem Metallgestell von Fahrradanhängern angebracht, - - dienen bei der Fahrt dem Schutz des Kindes vor Insekten oder Steinen, - - mit einem Stofftunnel und einer verschließbaren Innentasche, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile von nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, Aufbauten"
- **DEBTI5593/21-1** (DE): Verdecke (Bodies), Foto siehe Anlage, - unvollständige Aufbauten (ohne Metallgestelle); weisen jedoch bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale von vollständigen Aufbauten auf, - aus Polyester, PP und PVC, - mit verschiedenen Abmessungen, - werden auf dem Metallgestell von Fahrradanhängern angebracht, - dienen bei der Fahrt dem Schutz des Kindes vor Insekten oder Steinen, - mit einem Stofftunnel und einer verschließbaren Innentasche, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. „Teile von nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, Aufbauten“
- **DEB/2970/08-1** (DE): Erkennbares Karosserieteil eines Anhängers sog. Rungen im Wesentlichen bestehend aus einem Schienensystem aus Metall, das am unteren Ende eine spezielle Befestigungsvorrichtung mit einem Sicherungshebel und am oberen Ende einen sog. Laufwagen besitzt. Die Rungen haben eine Länge von 2380 mm bis 3237 mm, sie können in unterschiedlichen Längen vorkommen und sind zum Teil höhenverstellbar. Die Rungen werden in speziellen Lagern (nicht Gegenstand der vZTA) verankert und ermöglichen einen Aufbau hauptsächlich auf der Ladefläche eines Anhängers oder LKW's. Sie werden z.B. zum Transport von Holz oder zum Herstellen eines Planenaufbaus benötigt. Ein Hauptverwendungszweck in Bezug auf die Verwendung der Ware auf einem Anhänger oder LKW ist nicht feststellbar. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.
- **DEB/2969/08-1** (DE): Erkennbares Karosserieteil eines Anhängers sog. Ladebalken im Wesentlichen bestehend aus, einem Schienensystem aus Aluminiumlegierung mit rechteckigem Querschnitt, das an beiden Seiten mit speziellen, ausziehbaren Endstücken aus Stahl versehen ist. Die Ladebalken haben eine Länge von 2400 mm bis 2670 mm und ein Querschnittsmaß von 66 x 83 mm. Sie besitzen eine Tragfähigkeit von 900 kg bis 1350 kg. Die Ladebalken werden in sog. Ankerschienen (nicht Gegenstand der vZTA) eingehakt und ermöglichen das Einfügen einer zweiten Ladefläche oberhalb der ursprünglichen Ladefläche hauptsächlich bei Anhängern oder LKW. Die Ladebalken können auch zur Ladungssicherung verwendet werden. Ein Hauptverwendungszweck in Bezug auf die Verwendung der Ware auf einem Anhänger oder LKW ist nicht feststellbar. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.
- **DEB/2968/08-1** (DE): Erkennbares Karosserieteil eines Anhängers sog. Zwischenwandverschluss im Wesentlichen bestehend aus einem Schienensystem aus Metall (laut Antragsangaben Aluminium oder Stahl), das an beiden Enden eine spezielle Befestigungsvorrichtung mit Klemmhebel besitzt. Der Zwischenwandverschluss hat eine einstellbare Länge von ca. 2400 mm bis 2700 mm sowie einen rechteckigen Querschnitt von 125 x 30 mm. Der Zwischenwandverschluss wird rechtwinklig auf Bordwände oder das Spriegelgestell von Pritschenfahrzeugen oder Anhängern geklemmt. Die Ware dient hauptsächlich zur Unterteilung der Ladefläche in unterschiedliche Ladezonen. Ein Hauptverwendungszweck in Bezug auf die Verwendung der Ware auf einem Anhänger oder LKW ist nicht feststellbar. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8716

Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …

### Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

### Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

### Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8716.90.30.00.0 Karosserien und Aufbauten

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.90.30.00?

Die Zolltarifnummer 8716.90.30.00 umfasst Karosserien und Aufbauten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.90.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 8716.90.30.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8716.90.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.90.30.00?

8716.90.30.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8716.90.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

8716.90.30.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871690 Teile > 87169030 Karosserien und Aufbauten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.90.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.90.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14652/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.90.30.00?

TARIC-Code 8716.90.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8716903000 verlinken.
