# Zolltarifnummer 8801.00.10.90.0: Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter, andere

> Die Zolltarifnummer 8801.00.10.90.0 steht für Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/88010010900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8801.00.10.90.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  - 8801 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
    - 8801.00 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
      - 8801.00.10 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter
        - 8801.00.10.90 andere
          - 8801.00.10.90.0 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 9A012, 9A012, 9A112, 9B010

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8801

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Ballone und Luftschiffe Zu dieser Gruppe gehören Luftfahrzeuge, die leichter als Luft sind, ohne Rücksicht auf ihren Verwendungszweck (z. B. zu militärischen, sportlichen, wissenschaftlichen Zwecken oder Werbezwecken). Dies umfasst Freiballone oder Fesselballone (die mit Hilfe eines Seiles am Boden befestigt werden) sowie mechanisch angetriebene Luftschiffe. Zu dieser Gruppe gehören auch die folgenden, in der Luftfahrt und im Wetterdienst verwendeten Arten von Ballonen: 1) Registrierballone, die dazu dienen, Radiosonden in große Höhen zu befördern. Sie können bis zu 4 500 g wiegen, aber ihr übliches Gewicht liegt zwischen 350 und 1 500 g. 2) Pilotballone zum Bestimmen der Windstärke und der Windrichtung. Sie wiegen gewöhnlich zwischen 50 und 100 g. 3) Ballone zum Bestimmen der Wolkenhöhe. …

### Kapitel 88

1. Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ jedes Luftfahrzeug, außer jene der Position 8801, die dazu bestimmt sind, ohne einen Piloten an Bord geflogen zu werden. Sie können so konstruiert sein, dass sie eine Nutzlast tragen oder mit fest eingebauten Digitalkameras oder anderen Geräten ausgerüstet werden können, sodass sie in der Lage sind, während des Flugs funktionellen Zwecken zu dienen. Der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ umfasst jedoch kein Flugspielzeug, das ausschließlich zur Unterhaltung dient (Position 9503). (RV E8801000) Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist (RV F8801000). 2. …

### Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8801.00.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 8801.00.10.90.0 umfasst Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8801.00.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8801.00.10.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8801.00.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 880100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8801.00.10.90.0?

8801.00.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8801.00.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8801.00.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON > 8801 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge > 880100 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge > 88010010 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter > 8801001090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8801.00.10.90.0?

Zu 8801.00.10.90.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8801.00.10.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8801.00.10.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A012, 9A012, 9A112, 9B010. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8801.00.10.90.0?

Warennummer 8801.00.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/88010010900 verlinken.
