# Zolltarifnummer 8804.00.00: Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme…

> Die Zolltarifnummer 8804.00.00 steht für Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/88040000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8804.00.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  - 8804 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör
    - 8804.00.00 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **PLPL-WIT-2013-01595** (PL): Zaopatrzeniowe systemy spadochronowe tzw. tary desantowe, przeznaczone do zrzutów zaopatrzeniowych wykonywanych ze statków powietrznych. Kompletna tara desantowa składa się ze spadochronu lub systemu spadochronów (czaszy spadochronów oraz odpowiedniej i właściwej dla nich ilości i rodzaju: linek, taśm, uprzęży, klamer, szekli, łączników, urządzeń otwierających czasze), oraz z platformy nośnej, lub zasobnika - służących do umieszczenia, zamocowania i zabezpieczenia zrzucanego ładunku. Zaopatrzeniowe systemy desantowe, stanowiące funkcjonalną całość, są w stanie niezmontowanym.
- **DE14061/12-1** (DE): Teil eines (Rettungs-)Fallschirms, sog. Raketenmotor, Artikel-Nrn.: BRS-301, -440, -601, -901, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Größen, aber im Wesentlichen bestehend aus: - einem zylinderförmigen Gehäuse, einer (An-)Zündeinheit, einem Festtreibstoff und einer Düse, - mit speziellen Vorrichtungen zum Befestigen am Gehäuse des Rettungsfallschirms, - die Antriebseinheit wird ausschließlich gemeinsam mit einem Spezial-/Rettungsfallschirm (nicht Gegenstand des Gutachtens) in einem Flugzeug verbaut, - hierbei dient der "Raketenmotor" dem Durchstoßen der Flugzeughülle und (vergleichbar einer "Reißleine") dem Herauskatapultieren des Rettungsfallschirmes aus dem in Not geratenen Flugzeug, - keine Ware des Kapitels 36, da keine pyrotechnische Reaktion im Sinne dieses Kapitels erzeugt wird. "Teil eine (Rettungs-)Fallschirms"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8804

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fallschirme, die für den Absprung von Personen oder für den Abwurf von militärischer Ausrüstung und sonstigem militärischem Gerät, meteorologischen Instrumenten, Leuchtraketen usw. oder zum Bremsen von Düsenflugzeugen verwendet werden. Je nach Verwendungszweck haben die Fallschirme verschiedene Größen und können aus Seide, synthetischen Spinnstoffen, Leinen, Baumwolle, Papier usw. hergestellt sein. Die übliche, von Fallschirmspringern benutzte Fallschirmart besitzt gewöhnlich in ihrem oberen Teil einen kleinen Hilfsfallschirm, der sich durch Ziehen an der Reißleine öffnet. Der Hilfsfallschirm bewirkt die Entfaltung des Hauptschirms, an der eine Anzahl Fangleinen befestigt ist. …

### Pos. 8804

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) lenkbare Fallschirme (Paraglider), die für das Abspringen von einem Berghang, einer Felswand usw., bestehend aus einem zusammenfaltbaren Schirm oder einer Hülle, geflochtenen Leinen für die Steuerung in den Luftströmungen und einem Gurtzeug für den Piloten. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, das eine derartige Ware in die Position 8804 einzureihen ist (HSC/10, Dok. 37700 F/22, 37533).

### Kapitel 88

1. Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ jedes Luftfahrzeug, außer jene der Position 8801, die dazu bestimmt sind, ohne einen Piloten an Bord geflogen zu werden. Sie können so konstruiert sein, dass sie eine Nutzlast tragen oder mit fest eingebauten Digitalkameras oder anderen Geräten ausgerüstet werden können, sodass sie in der Lage sind, während des Flugs funktionellen Zwecken zu dienen. Der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ umfasst jedoch kein Flugspielzeug, das ausschließlich zur Unterhaltung dient (Position 9503). (RV E8801000) Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist (RV F8801000). 2. …

### Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8804.00.00.00.0 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8804.00.00?

Die Zolltarifnummer 8804.00.00 umfasst Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8804.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8804.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8804.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 880400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8804.00.00?

8804.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8804.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8804.00.00 steht in dieser Hierarchie: 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON > 8804 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8804.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8804.00.00 erfasst, zum Beispiel PLPL-WIT-2013-01595. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8804.00.00?

KN-Code 8804.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/88040000 verlinken.
