# Zolltarifnummer 8807.30.00.10: Teile von Waren der Position 8801, für zivile Luftfahrzeuge

> Die Zolltarifnummer 8807.30.00.10 steht für Teile von Waren der Position 8801, für zivile Luftfahrzeuge. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8807300010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8807.30.00.10
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  - 8807 Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806
    - 8807.30 andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen
      - 8807.30.00 andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen
        - 8807.30.00.10 Teile von Waren der Position 8801, für zivile Luftfahrzeuge

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A001a, 9A101, 9A110, 9A116b, 9A117, 9A119, 1A001, 1A102

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2023-03700** (FR): Partie d’avions civils, se présentant sous la forme d’un système d’évacuation (toboggan ou radeau), composé de : - d’une glissière gonflable - d’un réservoir de gaz - d’une valve de gonflage - d'une couverture rigide légère en résine phénolique renforcée de Kevlar - de tubes de fixation et de support - d’un aspirateur - de tuyaux.
- **FRBTIFR-BTI-2023-01366** (FR): Partie d’avion civil, sous la forme d’une porte de soute en structure composite en tôle contenant un mécanisme de verrouillage et des composants hydrauliques et/ou électriques. La porte est construite à partir de tôles fabriquées et de pièces usinées. Les éléments de bord verticaux et horizontaux, les cadres, les poutres longitudinales, les pièces d'angle et les revêtements intérieurs et extérieurs sont rivetés ensemble pour former une porte résistante à la torsion. Le mouvement d'ouverture et de fermeture de la porte est commandé par des vannes de séquence hydrauliques ou un commutateur de commande de porte électrique. Une poignée de commande utilisable de l'extérieur uniquement est installée. Deux matelas isolants sont fixés au revêtement intérieur de la porte à l'aide de ruban velcro, de rondelles et de vis. L'utilisation du code TARIC "8807 30 00 10", est conditionnée à des mesures de politique commerciale.
- **FRBTIFR-BTI-2021-07786** (FR): Parties destinées à des aéronefs civils. Ces articles seront intégrés dans un cockpit d'avion, en tant qu'élément de plafonnier pour gaine de ventilation, ils sont constitués par un matériau composite et sont recouverts d'une couche de polyuréthane.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8807

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile von Waren der Pos. 8801, 8802 oder 8806, die beide nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: 1) Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der vorgenannten Positionen bestimmt sein. 2) Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen dieser Position gehören: I Teile von Ballonen und Luftschiffen, z. B.: 1) Gondeln. 2) Hüllen und Hüllenteile (in Streifen oder Bahnen). 3) Tragringe. 4) Luftsäcke (Ballonette). 5) Starre Gerippe und Abschnitte davon. 6) Stabilisierungsvorrichtungen und Ruder. 7) Propeller für Luftschiffe. II Teile von bemannten oder unbemannten Luftfahrzeugen einschließlich Segelflugzeugen und Drachen, z. …

### Pos. 8807

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 1) Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …

### Kapitel 88

1. Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ jedes Luftfahrzeug, außer jene der Position 8801, die dazu bestimmt sind, ohne einen Piloten an Bord geflogen zu werden. Sie können so konstruiert sein, dass sie eine Nutzlast tragen oder mit fest eingebauten Digitalkameras oder anderen Geräten ausgerüstet werden können, sodass sie in der Lage sind, während des Flugs funktionellen Zwecken zu dienen. Der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ umfasst jedoch kein Flugspielzeug, das ausschließlich zur Unterhaltung dient (Position 9503). (RV E8801000) Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist (RV F8801000). 2. …

### Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8807.30.00.10.0 für zivile Luftfahrzeuge

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8807.30.00.10?

Die Zolltarifnummer 8807.30.00.10 umfasst Teile von Waren der Position 8801, für zivile Luftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8807.30.00.10?

Für 8807.30.00.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 8807.30.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 880730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8807.30.00.10?

8807.30.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8807.30.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

8807.30.00.10 steht in dieser Hierarchie: 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON > 8807 Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806 > 880730 andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen > 88073000 andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8807.30.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8807.30.00.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-03700. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8807.30.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8807.30.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A001a, 9A101, 9A110, 9A116b, 9A117, 9A119, 1A001, 1A102. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8807.30.00.10?

TARIC-Code 8807.30.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8807300010 verlinken.
