# Zolltarifnummer 8904.00.91: Schubschiffe, für die Seeschifffahrt

> Die Zolltarifnummer 8904.00.91 steht für Schubschiffe, für die Seeschifffahrt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/89040091
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8904.00.91
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 89 WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
  - 8904 Schlepper und Schubschiffe
    - 8904.00 Schlepper und Schubschiffe
      - 8904.00.91 Schubschiffe, für die Seeschifffahrt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8904

Zu Unterpositionen 8904 0091 und 8904 0099: Die in den Erläuterungen zu Pos. 8904 des HS, zweiter Absatz, beschriebenen Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach sowohl Schubschiffe als auch Schlepper sind, gehören in jedem Fall hierher.

### Pos. 8904

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Schlepper. Das sind Schiffe, die speziell zum Ziehen von anderen Einheiten konstruiert sind. Es gibt Schlepper für die Seeschifffahrt und Schlepper für die Binnenschifffahrt. Sie unterscheiden sich von anderen Wasserfahrzeugen durch ihren stabilen, besonders geformten Rumpf, ihre im Verhältnis zu ihrer Größe unproportional starken Maschinen und verschiedene Deckseinrichtungen zum Handhaben und Befestigen der Schlepptrossen, Schiffshaltetaue usw. B) Schubschiffe. Das sind Wasserfahrzeuge, die speziell zum Schieben von Barken, Leichtern usw. konstruiert sind. Erkennbar sind sie vor allem an ihrem abgeplatteten, zum Schieben eingerichteten Bug sowie an ihrem hoch gelegten Ruderhaus, das teleskopartig heb- und senkbar sein kann. …

### Kapitel 89

1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen (RV E8901000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 22 10, 8903 23 10, 8903 32 10, 8903 33 10, 8904 00 91 und 8906 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt (RV G8901000). 2. …

### Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8904.00.91.00.1 dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt
- 8904.00.91.00.9 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8904.00.91?

Die Zolltarifnummer 8904.00.91 umfasst Schubschiffe, für die Seeschifffahrt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8904.00.91?

Der Drittlandszollsatz für 8904.00.91 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8904.00.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 890400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8904.00.91?

8904.00.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8904.00.91 im Zolltarif eingeordnet?

8904.00.91 steht in dieser Hierarchie: 89 WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN > 8904 Schlepper und Schubschiffe > 890400 Schlepper und Schubschiffe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8904.00.91?

Zu 8904.00.91 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8904.00.91?

KN-Code 8904.00.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/89040091 verlinken.
