# Zolltarifnummer 9001.10.90: Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere

> Die Zolltarifnummer 9001.10.90 steht für Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90011090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9001.10.90
- Drittlandszollsatz: 2,9 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
    - 9001.10 optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern
      - 9001.10.90 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 5A001c, 6A002, 8A002a, 8A002c, 5A001

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ROBTI2025/005160** (RO): Conform descrierii solicitantului și a fotografiilor încărcate în baza de date, produsele reprezintă cabluri din fibre optice. Fibrele optice sunt izolate individual dar nu sunt acoperite individual. Se prezintă sub formă de ribbon-uri (panglici) constituite din 48 de fibre (4 panglici a 12 fibre), 72 de fibre (6 panglici a 12 fibre) sau 96 de fibre (8 panglici a 12 fibre). Diametrul fibrei optice este de 250 µm. Sunt combinate cu fire din poliester (kevlar) care conferă rezistență cablului. Fasciculul de fibre este îmbrăcat într-o teacă din plastic cu un diametru de 6 mm. Cablurile sunt comandate și recepționate pe tamburi de lemn. Ulterior importului vor fi tăiate la dimensiunile solicitate de client și asamblate cu conectori discreti LC sau conectori MPO rezultând produsul final și anume cablul de rețea.
- **LTBTI2025-DEC-00047/14** (LT): Vienmodis vienos gijos, nepadengtas išoriniu apsauginiu apvalkalu optinis kabelis su abiejuose galuose pritvirtintomis jungtimis, sumontuotas ritėje. Optinis kabelis skirtas nuotoliniu būdu valdyti bepiločius įrenginius sunkiai prieinamose vietose pavadėlio principu. Optinis kabelis sudarytas iš skaidrios stiklo šerdies (skersmuo - 8 μm), apgaubtos stiklo sluoksniu (skersmuo - 125 μm) ir akrilato sluoksniu (skersmuo – 240-250 μm). Optinis kabelis su atskirai galuose sumontuotomis jungtimis suvyniotas į juodą cilindro formos ritę. Optinio kabelio ilgis ritėje gali būti 5, 10, 15 arba 20 km.
- **DEBTI23125/25-1** (DE): Sog. Glaslichtleiter, in Form eines Bündels aus nicht einzeln umhüllten, optischen Glasfasern, ummantelt mit einem flexiblen Edelstahlschlauch, mit Fühler-Endhülse aus Messing mit Gewinde (Maße: 1829 mm Länge, 3,2 mm Bündel-Durchmesser). Der Lichtleiter ist bestimmt zur Montage an einen optischen Sensor als Bestandteil einer Einweglichtschranke (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Auskunft). Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, kein Kabel zur Bildübertragung" eingereiht.
- **DEBTI13402/23-1** (DE): Sog. „Fiberglas Lichtträger“, in vier verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Bündel aus nicht einzeln umhüllten optischen Glasfasern (Stufenindex-Multimode-Fasern ohne Coating) in einer gebogenen Stahlfassung, die mit einem Anschlussstück aus Stahl zum Anschluss an ein Lichtkabel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und einem sog. Schließkopf zur Fixierung versehen ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird mit einem Laryngoskop bzw. ggf. einem Divertikuloskop oder einem Oesophagoskop verbunden und dient der Weiterleitung des Lichtstrahls von der Kaltlichtquelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur distalen Beleuchtung des Operationsfeldes in der Chirurgie. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544, nicht von der Unterposition (KN) 9001 1010 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI13405/23-1** (DE): Sog. Fiberglas Lichtträger, in zwei verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Bündel aus nicht einzeln umhüllten optischen Glasfasern (Stufenindex-Mulitmode-Fasern ohne Coating) in einer gebogenen Stahlfassung, die mit einem Anschlussstück aus Stahl zum Anschluss an ein Lichtkabel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und ggf. einer fähnchenähnlichen Befestigungsvorrichtung versehen ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird mit einem medizinischen Gerät (z.B. einem optischen Retraktor oder einem Nasenspekulum) verbunden und dient der Weiterleitung des Lichtstrahls von der Kaltlichtquelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur distalen Beleuchtung des Operationsfeldes in der Chirurgie. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544, nicht von der Unterposition (KN) 9001 1010 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI27114/20-1** (DE): Sog. optische Fasern aus Glas, in Form von Glasfasern mit einer numerischen Apertur (Öffnungsweite) von 0,14 und einem Faserdurchmesser von 8,2 µm. Die Faserlänge beträgt bis zu 63 km pro Spule. Die Lichtleitfasern dienen zur spektralen Übertragung von Signalen in unterschiedlichen Wellenlängenbereichen. Die zu Transportzwecken auf Spulen aufgewickelte Ware wird als "optische Faser, nicht von der Unterposition (KN) 9001 1010 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI29893/18-1** (DE): Sog. Lichtwellenleiter, im Wesentlichen bestehend aus Quarzglas, mit einem zweischichtigen UV-Acrylat beschichtet, mit einem Kerndurchmesser von 50 µm, mit einem Beschichtungsdurchmesser entsprechend der Spezifikation von 242 µm bzw. von 500 µm, mit einer Länge entsprechend der Spezifikation von bis zu 8,8 km und auf der Außenseite nicht mit einer Farbschicht versehen (siehe exemplarische Abbildung in der Anlage). Die Ware ist für eine Bandbreite von 500 MHz / km, die Wellenlängen von 850 nm und 1300 nm ausgelegt und wird als Komponente bei der Herstellung von Glasfaserkabeln verwendet. Die Ware wird als "optische Faser, nicht von der Unterposition (KN) 9001 1010 erfasst" eingereiht.
- **FR-RTC-2015-005062** (FR): Ensemble complet de 2 fibres optiques, pour détecteur photoélectrique/amplificateur utilisé dans les systèmes de barrage ou de proximité (détection à distance d'un objet par rayon lumineux). Ces fibres sont en plastique et comportent des connecteurs. Elles sont destinées à la transmission de la lumière.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9001

Zu Unterpositionen 9001 10 10 und 9001 10 90: Nicht zu diesen Unterpositionen gehören ebenfalls Stecker und Kupplungen zum Verbinden von optischen Fasern sowie von Bündeln und Kabeln aus optischen Fasern. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8536 70 00.

### Pos. 9001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 477/2009 der Kommission vom 5. Juni 2009 (ABl. EU Nr. L 144, Seite 15) (RV L477/09): 1. Ein Erzeugnis, bestehend aus einer rechteckigen Platte aus teilvorgespanntem Glas, das mit mehreren anti-reflektierenden und absorbierenden Kunststoffschichten verbunden ist. Das Erzeugnis ist nicht gerahmt. Es wird bei der Herstellung von Plasmamonitoren verwendet. Unterposition 9001 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9001 und 9001 90 00. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. …

### Pos. 9001

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-168/23: Tenor 1. Die Unterposition 8544 70 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 der Kommission vom 12. Oktober 2017 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie ein Kabel aus optischen Fasern, das aus einem optischen Kern und einem optischen Mantel besteht, die von einer ersten inneren Lage aus weichem Acrylat und einer zweiten Lage aus farbigem hartem Acrylat umgeben sind, nicht erfasst.

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9001.10.90.10 Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern
- 9001.10.90.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9001.10.90?

Die Zolltarifnummer 9001.10.90 umfasst Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9001.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 9001.10.90 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9001.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9001.10.90?

9001.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9001.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

9001.10.90 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900110 optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9001.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9001.10.90 erfasst, zum Beispiel ROBTI2025/005160. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9001.10.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9001.10.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 5A001c, 6A002, 8A002a, 8A002c, 5A001. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9001.10.90?

KN-Code 9001.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90011090 verlinken.
