# Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0: Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere

> Die Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0 steht für Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90011090900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9001.10.90.90.0
- Drittlandszollsatz: 2,9 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
    - 9001.10 optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern
      - 9001.10.90 andere
        - 9001.10.90.90 andere
          - 9001.10.90.90.0 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 5A001c, 6A002, 8A002a, 8A002c, 5A001

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI40034/24-1** (DE): Sog. Lichtgewebe (polymere optische Faser - POF) als Rollenware, in Form einer zusammengesetzten Ware als Gewebe aus 50 % Polyethersulfon PES-Multifilament (Type Trevira FR) dtex 750, 50 % als Kettfäden und 50 % Garn aus polymeren optischen Fasern (Kern aus PMMA = Polymethylmethacrylat 0,25 mm/ Ummantelung: Fluorpolymere 0,015 mm) als Schussfäden, mit einer Warenbreite von 800 +30/-0 mm und einem Flächengewicht von 320 +/-30 g/m². Das Lichtgewebe wird als Rollenware geliefert und bildet nach dem anschließenden Herstellungsprozess eine Zwischenlage einer mehrlagig bearbeiteten Türinnenseiten-Verkleidung (Gegenstand der vZTA-Entscheidungen DEBTI-3466/22-1 & DEBTI-14278/22-1) für bestimmte Kraftfahrzeuge. In dem Prozess werden die polymeren optischen Fasern des Gewebes zu fünf bis 15 cm langen sog. Tentakeln zusammengeführt, die zum Einspeisen von Licht in LED-Module (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dienen sollen. Die optischen Fasern aus Kunststoff bilden aufgrund des Verwendungszwecks als Lichtleiter den charakterverleihenden Bestandteil der Ware. Zur äußeren Form siehe Abbildung inAnlage. Die Ware wird als "optische Faser, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 10 genannt" eingereiht.
- **DEBTI37291/23-1** (DE): "Lichtleitfasern", in Form von Faserbündeln aus Glasfasern mit einer numerischen Apertur von 0,54 und einem Faserdurchmesser je nach Ausführung von 30, 50 oder 70 µm. Die Bündellänge beträgt zwischen einem und zehn Metern. Die Lichtleitfasern dienen zur spektralen Übertragung von Signalen in unterschiedlichen Wellenlängenbereichen. Sie werden u.a. in der Endoskopie, Spektroskopie, Mikroskopie, maschinellen Beleuchtung oder für Sensoren verwendet. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Bündel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 10 genannt" eingereiht.
- **DEBTI23340/23-1** (DE): Sog. flexible Lichtleiter 1- und 2-armig, in Form eines ein- oder zweiarmigen Kabels aus je einem Bündel aus nicht einzeln umhüllten optischen Glasfasern (Kerndurchmesser: 66 µm; Cladding: 2 µm), das mit einem PVC- oder einem flexiblen Metallschlauch ummantelt ist. Metallhülsen bilden die Endstücke. Die Oberflächen der Glasfaserenden sind verklebt und poliert. Die Lichtleiter dienen der punktuellen Beleuchtung von Proben in der Stereomikroskopie, wobei sie das von einer LED oder Halogenlampe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingekoppelte Licht auf die zu untersuchende Probe richten. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 10 genannt" eingereiht.
- **DEBTI15671/23-1** (DE): Sog. Schwanenhals-Lichtleiter, in Form eines ein-, zwei- oder dreiarmigen, biegsamen Kabels aus je einem Bündel aus nicht einzeln umhüllten optischen Glasfasern (Kerndurchmesser: 66 μm; Cladding: 2 μm), das mit einem PVC-Schlauch und einem stützenden Metallmantel umhüllt ist. Metallhülsen bilden die Endstücke. Die Oberflächen der Glasfaserenden sind verklebt und poliert. Die Lichtleiter werden zur punktuellen Beleuchtung von Proben in der Stereomikroskopie eingesetzt. Dazu wird das eine Ende in eine Lichtquelle (LED oder Halogen) eingekoppelt, das andere Ende wird auf die Probenfläche gerichtet und dient zum Transfer des Lichts auf die Probenfläche. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544, nicht zur Bildübertragung, kein Lichtwellenumkehrleiter" eingereiht.
- **DEBTI7707/25-1** (DE): "Aktive optische Kabel QSFPDD mit Steckverbinder", Artikelnummern 1837150007 QSFPDD 200G NRZ AOC 5M C STD S0713 , 1837150008 QSFPDD 200G NRZ AOC 3M C STD S0713, 1837150009 QSFPDD 200G NRZ AOC 10M C STD S0713, 1837150025 QSFPDD 200G NRZ AOC 2M C STD S0713. 1837150026 QSFPDD 200G NRZ AOC 4M C STD S0713, 1837150027 40G QSFP-DD to 4x10G SFP+ AOC 10M, 1837150068 QSFP+ 40G SR4 850nm 100m C STD S0761, im Wesentlichen bestehend aus einem Kabel, das ein Bündel aus 16 nicht einzeln umhüllten Glasfaser-Lichtleitern (multimode) enthält, in unterschiedlichen Längen (2/3/4/5/10/100 m), beidseits mit QSFP-Steckverbindern mit Transceivern versehen. Die Abbildung in Anlage zeigt den QSFP-Steckverbinder. Die Einreihung in Position 8544 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um einzeln umhüllte optische Fasern handelt. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, kein Kabel zur Bildübertragung, keine Ware der Unterposition (TARIC) 9001 1090 10" eingereiht.
- **DEBTI21319/20-1** (DE): So genannte Lichtleitfasern in Form von Faserbündeln aus Glasfasern mit einer numerischen Apertur von 0,54 und einem Faserdurchmesser von je nach Ausführung 30, 50 oder 70 µm. Die Bündellänge beträgt zwischen einem und zehn Metern (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Lichtleitfasern dienen zur spektralen Übertragung von Signalen in unterschiedlichen Wellenlängenbereichen. Die Ware wird als"Bündel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 40 genannt " eingereiht.
- **DEBTI55965/19-1** (DE): Sog. flexible Lichtleiter 1- und 2-armig, in Form eines ein- oder zweiarmigen Kabels aus je einem Bündel aus nicht einzeln umhüllten optischen Glasfasern (Kerndurchmesser: 66 µm; Cladding: 2 µm), das mit einem PVC- oder einem flexiblen Metallschlauch ummantelt ist. Metallhülsen bilden die Endstücke. Die Oberflächen der Glasfaserenden sind verklebt und poliert. Die Lichtleiter dienen der punktuellen Beleuchtung von Proben in der Stereomikroskopie, wobei sie das von einer LED -oder Halogenlampe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingekoppelte Licht auf die zu untersuchende Probe richten. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 40 genannt " eingereiht.
- **DEBTI56477/19-1** (DE): Sog. Schwanenhals-Lichtleiter, in Form eines ein-, zwei- oder dreiarmigen, biegsamen Kabels aus je einem Bündel aus nicht einzeln umhüllten optischen Glasfasern (Kerndurchmesser: 66 µm; Cladding: 2 µm), das mit einem PVC-Schlauch und einem stützenden Metallmantel umhüllt ist. Metallhülsen bilden die Endstücke. Die Oberflächen der Glasfaserenden sind verklebt und poliert. Die Lichtleiter dienen der punktuellen Beleuchtung von Proben in der Stereomikroskopie, wobei sie das von einer LED oder Halogenlampe (nicht Gegenstand dieser Auskunft) eingekoppelte Licht auf die zu untersuchende Probe richten. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544, nicht zur Bildübertragung, anderes als von den Unterpositionen (TARIC) 9001 1090 10 bis 9001 1090 40 erfasst" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9001

Zu Unterpositionen 9001 10 10 und 9001 10 90: Nicht zu diesen Unterpositionen gehören ebenfalls Stecker und Kupplungen zum Verbinden von optischen Fasern sowie von Bündeln und Kabeln aus optischen Fasern. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8536 70 00.

### Pos. 9001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 477/2009 der Kommission vom 5. Juni 2009 (ABl. EU Nr. L 144, Seite 15) (RV L477/09): 1. Ein Erzeugnis, bestehend aus einer rechteckigen Platte aus teilvorgespanntem Glas, das mit mehreren anti-reflektierenden und absorbierenden Kunststoffschichten verbunden ist. Das Erzeugnis ist nicht gerahmt. Es wird bei der Herstellung von Plasmamonitoren verwendet. Unterposition 9001 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9001 und 9001 90 00. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. …

### Pos. 9001

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-168/23: Tenor 1. Die Unterposition 8544 70 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 der Kommission vom 12. Oktober 2017 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie ein Kabel aus optischen Fasern, das aus einem optischen Kern und einem optischen Mantel besteht, die von einer ersten inneren Lage aus weichem Acrylat und einer zweiten Lage aus farbigem hartem Acrylat umgeben sind, nicht erfasst.

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0 umfasst Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9001.10.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9001.10.90.90.0 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9001.10.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0?

9001.10.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9001.10.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9001.10.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900110 optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern > 90011090 andere > 9001109090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9001.10.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9001.10.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI40034/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9001.10.90.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9001.10.90.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 5A001c, 6A002, 8A002a, 8A002c, 5A001. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0?

Warennummer 9001.10.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90011090900 verlinken.
