# Zolltarifnummer 9001.50.41.40: Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig…

> Die Zolltarifnummer 9001.50.41.40 steht für Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9001504140
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9001.50.41.40
- Drittlandszollsatz: 2,9 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
    - 9001.50 Brillengläser aus anderen Stoffen
      - 9001.50.41 mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet, Einstärkengläser (unifokal)
        - 9001.50.41.40 Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI56095/24-1** (DE): Einstärken-Brillengläser aus Kunststoff, in Form von Unifokalgläsern mit den Brechungsindexen 1,5 , 1,6, 1,67 oder 1,74 und in den Durchmessern 55, 60, 65, 70, und 75 mm, mit Korrektionswirkung, beidseitig fertig bearbeitet, rohkantig und rund, auch zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen. Die Brillengläser sind in etikettierten Tüten verpackt. Die Waren werden als "organische rohkantige Brillengläser aus anderen Stoffen als Glas, mit Korrektionswirkung, Einstärkengläser (unifokal), beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen" eingereiht.
- **DEBTI44735/21-1** (DE): Einstärken-Brillengläser aus Kunststoff, in Form von Unifokalgläsern mit den Brechungsindexen 1,5, 1,6 oder 1,74 und in den Durchmessern 55, 60, 65, 70 und 75 mm, mit Korrektionswirkung, beidseitig fertig bearbeitet, rohkantig und rund, auch zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen. Die Brillengläser sind in etikettierten Tüten verpackt (siehe Abbildungen in Anlage). Die Waren werden als "organische rohkantige Brillengläser aus anderen Stoffen als Glas, mit Korrektionswirkung, Einstärkengläser (unifokal), beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen" eingereiht.
- **DEBTI8245/18-1** (DE): Organische, rohkantige Brillengläser, FSV Lens, mit dem Brechungsindex 1.498 oder 1.6, in den Durchmessern 55, 60, 65, 70 oder 75 mm, aus Kunststoff, beide Flächen fertig bearbeitet, rohrund, zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung oder zum Einfassen in eine Brillenfassung. Die Brillengläser sind ggfs. bereits gefärbt und/oder beschichtet (z. B. Hartschicht oder Entspiegelung), wobei mindestens ein wesentliches Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen an den Gläsern noch vorzunehmen ist. Die Brillengläser sind einzeln verpackt in Papiertüten mit Aufdruck der dioptrischen Stärke und des Durchmessers, chargenweise verpackt in Kartons aus Flachpappe, die wiederum in Transportkartons aus Wellpappe gepackt sind. Die Ware wird als "organisches rohkantiges Brillenglas aus Kunststoff mit Korrektionswirkung, Einstärkengläser (unifokal), beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen" eingereiht. Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der besonderen Verwendung gemäß des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9001

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern sowie Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544. Optische Fasern bestehen aus konzentrischen Glas- oder Kunststoffschichten mit unterschiedlichen Brechungsindizes. Fasern aus Glas sind mit einer sehr dünnen, mit bloßem Auge nicht erkennbaren Kunststoffschicht überzogen, die ihnen eine gewisse Flexibilität verleiht. Optische Fasern werden gewöhnlich in Rollen gestellt und können eine Länge von mehreren Kilometern haben. Sie werden zum Herstellen von Bündeln und Kabeln aus optischen Fasern verwendet. Bündel aus optischen Fasern können starr sein, in diesem Fall sind sie in ihrer gesamten Länge mit einem Bindemittel agglomeriert, oder flexibel sein, in diesem Fall sind sie nur an ihren Enden verbunden. …

### Pos. 9001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 477/2009 der Kommission vom 5. Juni 2009 (ABl. EU Nr. L 144, Seite 15) (RV L477/09): 1. Ein Erzeugnis, bestehend aus einer rechteckigen Platte aus teilvorgespanntem Glas, das mit mehreren anti-reflektierenden und absorbierenden Kunststoffschichten verbunden ist. Das Erzeugnis ist nicht gerahmt. Es wird bei der Herstellung von Plasmamonitoren verwendet. Unterposition 9001 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9001 und 9001 90 00. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. …

### Pos. 9001

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-168/23: Tenor 1. Die Unterposition 8544 70 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 der Kommission vom 12. Oktober 2017 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie ein Kabel aus optischen Fasern, das aus einem optischen Kern und einem optischen Mantel besteht, die von einer ersten inneren Lage aus weichem Acrylat und einer zweiten Lage aus farbigem hartem Acrylat umgeben sind, nicht erfasst.

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9001.50.41.40.0 Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9001.50.41.40?

Die Zolltarifnummer 9001.50.41.40 umfasst Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9001.50.41.40?

Der Drittlandszollsatz für 9001.50.41.40 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9001.50.41.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900150. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9001.50.41.40?

9001.50.41.40 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9001.50.41.40 im Zolltarif eingeordnet?

9001.50.41.40 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900150 Brillengläser aus anderen Stoffen > 90015041 mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet, Einstärkengläser (unifokal). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9001.50.41.40?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9001.50.41.40 erfasst, zum Beispiel DEBTI56095/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9001.50.41.40?

TARIC-Code 9001.50.41.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9001504140 verlinken.
