# Zolltarifnummer 9003.90.00.90.0: Teile, andere

> Die Zolltarifnummer 9003.90.00.90.0 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90039000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9003.90.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 2,2 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9003 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon
    - 9003.90 Teile
      - 9003.90.00 Teile
        - 9003.90.00.90 andere
          - 9003.90.00.90.0 Teile, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI21069/25-1** (DE): "Ersatzteile aus Polyamid für eine Reinraum-Schutzbrille", 1. Belüftungsclip, Maße: 9,5 cm x 2,4 cm x 1,2 cm; 4,9 g, aus Polyamid, in Form eines leicht gebogenen Kunststoffteils, mit drei Ausstülpungen zum Einsetzen am oberen Rand der Fassung, mit seitlichen Belüftungsschlitzen. Diese dienen dazu, ein Beschlagen der Brillenscheibe zu vermeiden und gleichzeitig die Übertragung von Partikeln in den Reinraum zu verhindern. 2. Gelenkscharnier, in Form eines halbrunden Clips mit schlitzförmiger Öse zum Einfädeln des Kopfbands sowie mit einer zentralen, zylindrischen Ausstülpung mit kleinem (Schlüssel)Bart zur Befestigung am Rahmen, Maße: 3 cm x 2,5 cm x 2 cm; 1,8 g, aus Polyamid. Das Scharnier bildet das Verbindungsstück zwischen Brillenrahmen und Kopfband der Brille (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Waren werden als "Teile, erkennbar hauptsächlich für Brillenfassungen bestimmt, nicht von Unterposition (TARIC) 9003 9000 20 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI21088/25-1** (DE): "Ersatzteile für eine Reinraum-Schutzbrille", drei Belüftungsclips aus Kunststoff, in zwei Ausführungen: Maße:16,3 cm x 2,2 cm x 0,9 cm bzw. 6,6 cm x 1,2 cm x 0,6 cm, Gesamtgewicht: 13,2 g, aus thermoplastischem Elastomer aus PP/EPDM, in Form eines größeren, konvex gebogenen Kunststoffteils, mit acht Ausstülpungen zum Einsetzen am oberen Rand einer Schutzbrillenfassung, mit zahlreichen seitlichen Öffnungen zur Belüftung. Diese dienen dazu, ein Beschlagen der Brillenscheibe zu vermeiden und gleichzeitig die Übertragung von Partikeln in den Reinraum zu verhindern. Die zwei kleineren Teile besitzen je vier Ausstülpungen zum Einsetzen am inneren, unteren Rahmen einer Schutzbrillenfassung, ebenfalls mit seitlichen Öffnungen zur Belüftung. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Waren werden als "Teile, erkennbar hauptsächlich für Brillenfassungen bestimmt, nicht von Unterposition (TARIC) 9003 9000 20 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI7072/20-1** (DE): Sog. Schaumstoffdichtrahmen für Schutzbrille, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Einsatz für eine Korrektionsschutzbrille (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), der in diese eingesetzt wird (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ermöglicht den Schutz der Augen gegen eindringende Partikel aufgrund seiner dichtschließenden Passform im Augenrandbereich. Die Ware wird als "Teile von Brillenfassungen" eingereiht.
- **DE25981/15-1** (DE): Sog. "Brillenbügel aus Kunststoff, Art. 9010 998", im Wesentlichen bestehend aus zwei ca. 13,5 cm langen Brillenbügeln aus Kunststoff. Sie sind an einem Ende gebogen und mit einer Schlaufe zur Aufnahme eines Brillenbandes versehen. Die Bügel sind Teil einer Fassung für eine Arbeitsschutzbrille. äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage Die Ware wird als "Teile von Brillenfassungen" eingereiht.
- **DE7632/14-1** (DE): Sog. Brillenbügel aus Metall, in Form von zwei blauen Brillenbügeln aus unedlem Metall mit jeweils einem Seitenschutz aus Kunststoff, einem schwarzen Kunststoffüberzug am gebogenen Ende und einer Öse am anderen Ende zur Befestigung am Brillenrahmen (Abbildung siehe Anlage). Die Brillenbügel sind Teil einer Schutzbrillenfassung und dienen zum Tragen der Brille mithilfe der Ohren sowie dem Schutz des Auges durch den Seitenschutz. Die Ware wir als "Teil für eine Brillenfassung, andere als in der Unterposition (TARIC) 9003 9000 10 genannt" eingereiht.
- **DE7624/14-1** (DE): Sog. Brillenbügel aus Metall, in Form von zwei bronzefarbenen Brillenbügeln aus unedlem Metall mit jeweils einem Seitenschutz aus Kunststoff, einem schwarzen Kunststoffüberzug am gebogenen Ende und einer Öse am anderen Ende zur Befestigung am Brillenrahmen (Abbildung siehe Anlage). Die Brillenbügel sind Teil einer Schutzbrillenfassung und dienen zum Tragen der Brille mithilfe der Ohren sowie dem Schutz des Auges durch den Seitenschutz. Die Ware wir als "Teil für eine Brillenfassung, andere als in der Unterposition (TARIC) 9003 9000 10 genannt" eingereiht.
- **DE7633/14-1** (DE): Sog. Brillenbügel aus Metall, in Form von zwei silberfarbenen Brillenbügeln aus unedlem Metall mit jeweils einem Seitenschutz aus Kunststoff, einem schwarzen Kunststoffüberzug am gebogenen Ende und einer Öse am anderen Ende zur Befestigung am Brillenrahmen (Abbildung siehe Anlage). Die Brillenbügel sind Teil einer Schutzbrillenfassung und dienen zum Tragen der Brille mithilfe der Ohren sowie dem Schutz des Auges durch den Seitenschutz. Die Ware wir als "Teil für eine Brillenfassung, andere als in der Unterposition (TARIC) 9003 9000 10 genannt" eingereiht.
- **DE7620/14-1** (DE): Sog. Brillenbügel aus Metall, in Form von zwei braunen Brillenbügeln aus unedlem Metall mit jeweils einem Seitenschutz aus Kunststoff, einem schwarzen Kunststoffüberzug am gebogenen Ende und einer Öse am anderen Ende zur Befestigung am Brillenrahmen (Abbildung siehe Anlage). Die Brillenbügel sind Teil einer Schutzbrillenfassung und dienen zum Tragen der Brille mithilfe der Ohren sowie dem Schutz des Auges durch den Seitenschutz. Die Ware wir als "Teil für eine Brillenfassung, andere als in der Unterposition (TARIC) 9003 9000 10 genannt" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fassungen und Teile davon, für Brillen und andere Waren der Pos. 9004 (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Diese Waren sind im Allgemeinen aus unedlen Metallen, Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, Kunststoffen, Schildpatt oder Perlmutter. Sie können auch aus Leder, Gummi oder sogar aus Gewebe sein, insbesondere, wenn es sich um Fassungen für Spezialbrillen handelt. Zu den Teilen von Fassungen gehören Brillenbügel und die Teile zum Befestigen dieser Bügel, Scharniere, Gläserfassungen, Brücken, Stege, Federvorrichtungen für Klemmer, Handgriffe für Stielbrillen usw. Schrauben, Kettchen (ohne Befestigungsvorrichtung) und Federn aus unedlen Metallen gelten nicht als Teile von Fassungen und sind nach ihrer eigenen Beschaffenheit einzureihen (s. Anmerkung 1 f) zu diesem Kapitel). …

### Pos. 9003

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.09.2015, 4 K 206/14: Zolltarif: Vorliegen eines in die Position der fertigen Waren einzureihenden Warenrohlings - Konische Titanstäbe sog. Reduzierbügel keine unfertigen Teile von Brillenfassungen Leitsatz 1. Unfertige Waren müssen die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware aufweisen (AV 2a) KN) (Rn.29) (Rn.30). 2. Soweit die Erläuterung Nr. 03.1 zur AV 2 a) HS die AV 2 a) auf Warenrohlinge für anwendbar erklärt, bedeutet dies lediglich, dass Rohlinge unfertige oder unvollständige Waren sind. Rohlinge müssen daher auch die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware im Sinne der AV 2 a) KN aufweisen, um wie diese Waren behandelt zu werden (Rn.29) (Rn.30). Orientierungssatz 1. Konische Titanstäbe sog. …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9003.90.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 9003.90.00.90.0 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9003.90.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9003.90.00.90.0 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9003.90.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9003.90.00.90.0?

9003.90.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9003.90.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9003.90.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9003 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon > 900390 Teile > 90039000 Teile > 9003900090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9003.90.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9003.90.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21069/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9003.90.00.90.0?

Warennummer 9003.90.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90039000900 verlinken.
