# Zolltarifnummer 9013.80.40.00: Flüssigkristallvorrichtungen, passive optische Splitter, ohne elektrische oder…

> Die Zolltarifnummer 9013.80.40.00 steht für Flüssigkristallvorrichtungen, passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9013804000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9013.80.40.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
    - 9013.80 andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
      - 9013.80.40 passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation
        - 9013.80.40.00 Flüssigkristallvorrichtungen, passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-02782** (FR): Séparateur/répartiteur optique, se présentant sous la forme d’un boîtier en acier inoxydable et de câbles de fibres optiques destiné à être utilisé dans un réseau de télécommunication. Il permet de séparer ou distribuer de manière passive un faisceau de signal lumineux en plusieurs faisceaux lumineux. Il comprend un substrat à base de quartz, un guide d’onde lumineuse (qui assurent la séparation ou la distribution de manière passive) et des câbles de fibres optiques gainés individuellement, dont un en entrée, et plusieurs en sortie (4, 8, 16 ou 32), munis ou non de connecteurs (selon les modèles). Selon les références, le séparateur peut être équipé de raccords optiques (de type LCAP duplex) et de porte-raccords (en matière plastique ABS) pour permettre leur intégration dans des boîtiers de raccordement optique (non repris dans ce RTC).
- **DEBTI3128/26-1** (DE): Passiver optischer Splitter, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (109 x 35 x 118 mm) aus unedlem Metall mit Befestigungselementen und insgesamt 12 LC Duplex-Anschlüssen, Lichtwellenleiterkomponenten sowie weiteren optischen Geräteteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient dem Empfangen und Aufteilen (Split-Verhältnis: 70/30) optischer Eingangssignale auf mehrere Signalausgänge für die drahtgebundene Datenübertragung in optischen Netzwerken in einem Wellenlängenbereich von 1310 oder 1550 nm. Hierzu wird sie zwischen ankommenden Glasfasern und der Informationsweiterverarbeitung positioniert. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.
- **DEBTI31294/25-1** (DE): Sog. faseroptischer Splitter mit Singlemodefaser, im Wesentlichen bestehend in einem zylindrischen Metallgehäuse (Ø 3 x 70 mm), das mit einer Eingangsfaser und zwei Ausgangsfasern mit FC/APC-Anschlüssen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist ein passiver optischer Splitter. Dieser dient zum Aufteilen eines optischen Eingangssignals (Wellenlänge: 650 nm) auf zwei gleiche Ausgangssignale. Eine Einreihung in die Position 8517 kommt nicht in Betracht, da die Ware durch DVO(EU) 2024/1998 der Kommission vom 16. Juli 2024 der Unterposition (KN) 9013 8040 zugewiesen wird. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.
- **DEBTI31297/25-1** (DE): Sog. optischer Splitter mit Singlemodefaser, im Wesentlichen bestehend in einem zylindrischen Gehäuse, das mit einer Eingangsfaser und zwei Ausgangsfasern mit FC/APC-Anschlüssen ausgestattet ist. Die Ware ist ein passiver optischer Splitter. Dieser dient zum Aufteilen eines optischen Eingangssignals (Wellenlänge: 1.310-1.550 nm) auf zwei gleiche Ausgangssignale. Eine Einreihung in die Position 8517 kommt nicht in Betracht, da die Ware durch DVO(EU) 2024/1998 der Kommission vom 16. Juli 2024 der Unterposition (KN) 9013 8040 zugewiesen wird. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.
- **ITBTIIT922104-2024-BTI0850** (IT): Ripartitore ottico passivo, dispositivo utilizzato nelle reti in fibra ottica per la suddivisione fisica di un segnale ottico in più segnali di uscita Il prodotto è basato su tecnologia PLC (Planar Lightwave Circuit) ed è costituito da una fibra ottica di ingresso e da 2 a 64 fibre ottiche di uscita, alloggiate in un contenitore protettivo in metallo o materiale plastico. Le fibre ottiche possono essere fornite nude oppure terminate con connettori ottici. Il dispositivo utilizza fibre ottiche monomodali, conformi agli standard ITU-T.
- **FRBTIFR-BTI-2025-02337** (FR): Splitter séparateur PLC 1x32 G657A pour fibre optique, avec câbles et connecteurs de type SC/APC.
- **FRBTIFR-BTI-2025-01830** (FR): Splitter séparateur PLC 1x4 SM G657A2 pour fibre optique, avec câbles et connecteurs de type SC/APC.
- **SEBTITV-2024-16143** (SE): Bakpanel av plast, enligt uppgift försedd med förmonterad PLC-splitter, skarvkassetter, pigtails och slingkorg. PLC-splittern arbetar passivt med optik för att dela en inkommande ljussignal i flera utgående ljussignaler. Varan är avsedd för hantering av optisk fiber och för användning i ett passivt optiskt nätverk (PON). Den innehåller inga elektriska eller elektroniska komponenter. Varan har måtten 875 x 530 x 185 mm och väger 6,5 kg.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 5 zu diesem Kapitel sind optische Instrumente, Apparate und Maschinen zum Messen oder Prüfen von dieser Position ausgenommen und gehören in die Pos. 9031. Anmerkung 4 zu diesem Kapitel weist jedoch bestimmte Fernrohre dieser Position zu und nicht der Pos. 9005. Da andererseits außer den Pos. 9001 bis 9012 auch andere Positionen dieses Kapitels optische Apparate und Instrumente erfassen (insbesondere Pos. 9015, 9018 oder 9027) gehören zu dieser Position: (entfallen) 1) Laser. Diese erzeugen oder verstärken eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 1 nm und 1 mm (ultravioletter, sichtbarer und infraroter Bereich des Lichts) durch stimulierte und kontrollierte Strahlungsemission. Wenn das Lasermedium (z. B. …

### Pos. 9013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 3. Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen. Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird. Unterposition: 9013 80 90 1 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 9013 80 und 9013 80 90 1. Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt. …

### Pos. 9013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45)(Rn.47)(Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9013.80.40.00.0 passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9013.80.40.00?

Die Zolltarifnummer 9013.80.40.00 umfasst Flüssigkristallvorrichtungen, passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9013.80.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 9013.80.40.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9013.80.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901380. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9013.80.40.00?

9013.80.40.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9013.80.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

9013.80.40.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte > 901380 andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte > 90138040 passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9013.80.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9013.80.40.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02782. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9013.80.40.00?

TARIC-Code 9013.80.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/9013804000 verlinken.
