# Zolltarifnummer 9013.90.05.00.0: Teile und Zubehör, für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope

> Die Zolltarifnummer 9013.90.05.00.0 steht für Teile und Zubehör, für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90139005000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9013.90.05.00.0
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
    - 9013.90 Teile und Zubehör
      - 9013.90.05 für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope
        - 9013.90.05.00.0 Teile und Zubehör, für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A501, 6A005, 0001d, 0002c, 0005a

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 5 zu diesem Kapitel sind optische Instrumente, Apparate und Maschinen zum Messen oder Prüfen von dieser Position ausgenommen und gehören in die Pos. 9031. Anmerkung 4 zu diesem Kapitel weist jedoch bestimmte Fernrohre dieser Position zu und nicht der Pos. 9005. Da andererseits außer den Pos. 9001 bis 9012 auch andere Positionen dieses Kapitels optische Apparate und Instrumente erfassen (insbesondere Pos. 9015, 9018 oder 9027) gehören zu dieser Position: (entfallen) 1) Laser. Diese erzeugen oder verstärken eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 1 nm und 1 mm (ultravioletter, sichtbarer und infraroter Bereich des Lichts) durch stimulierte und kontrollierte Strahlungsemission. Wenn das Lasermedium (z. B. …

### Pos. 9013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 3. Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen. Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird. Unterposition: 9013 80 90 1 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 9013 80 und 9013 80 90 1. Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt. …

### Pos. 9013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45)(Rn.47)(Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9013.90.05.00.0?

Die Zolltarifnummer 9013.90.05.00.0 umfasst Teile und Zubehör, für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9013.90.05.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9013.90.05.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9013.90.05.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9013.90.05.00.0?

9013.90.05.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9013.90.05.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9013.90.05.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte > 901390 Teile und Zubehör > 90139005 für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9013.90.05.00.0?

Zu 9013.90.05.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9013.90.05.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9013.90.05.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 6A005, 0001d, 0002c, 0005a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9013.90.05.00.0?

Warennummer 9013.90.05.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90139005000 verlinken.
