# Zolltarifnummer 9017.80: Zeichen-, andere Instrumente und Geräte

> Die Zolltarifnummer 9017.80 steht für Zeichen-, andere Instrumente und Geräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/901780
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9017.80
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 9017.80 Zeichen-, andere Instrumente und Geräte

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEB/2025/06-1** (DE): Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Mikrometer, keine Schieblehre, keine andere Lehre, kein Eichmaß, sog. Screw Cutting Guide (Art.-Nrn. AR-4161J, AR-4162J bzw. AR-4163J), in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Längenmessinstrument in Form eines Quaders aus unedlem Metall (Größe ca. je nach Ausführung 6,2 x 1,8 x 2,5 cm bzw. 5,2 x 1,8 x 2,5 cm), der mittig mit einer Aussparung mit Maßeinteilung versehen ist, die wiederum der Aufnahme einer Schraube dient, und einer an der Oberseite aufgeschraubten Vorrichtung, die eine Bohrung und eine mit einer Schraube befestigte Klinge aufweist. Die Ware dient gleichermaßen dazu, die Länge einer Schraube festzustellen, um diese anschließend mit einer heißen Drahtschlinge (nicht Gegenstand dieser VZTA) zu kürzen, sowie eine gekürzte Schraube mittels der mit Klinge versehenen Vorrichtung anzuspitzen. Die Ware befindet sich mit anderen Geräten zum Einbringen von Schrauben bei Gelenkoperationen in einem speziell hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis aus Kunststoff.
- **DEB/23/05-1** (DE): Längenmessinstrument für den Handgebrauch in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem 3 m Maßband (charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung), einer Wasserwaage, einem Haftnotizblock und einem Minikugelschreiber in einem gemeinsamen Gehäuse.
- **DEB/2025/06-3** (DE): Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Mikrometer, keine Schieblehre, keine andere Lehre, kein Eichmaß, sog. Depth Gauge (Art.-Nrn. AR-4166), im Wesentlichen bestehend aus einer insgesamt ca. 16 cm langen, ineinadergeschobenen Vorrichtung aus unedlem Metall, die an einem Ende spitz geformt ist und am anderen Ende mit einer Maßeinteilung versehen ist. Die Ware dient der Ermittlung der Bohrlochtiefe bei Gelenkoperationen. Sie befindet sich mit anderen Geräten zum Einbringen von Schrauben bei derartigen Operationen in einem speziell hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis aus Kunststoff.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9017

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte. Hierher gehören auch Längenmessinstrumente und -geräte für den Handgebrauch. Nicht hierher gehören jedoch: a) Gehrungsschablonen und im grafischen Gewerbe verwendete Werkzeuge (z.B. Stichel, Gutschen, Radiernadeln) (Kap.82). b) Grafiktabletts und Digitalisierer (Pos. 8471). c) Pattern-Generatoren zur Herstellung von Masken und Reticles aus mit Fotolack beschichteten Substraten (wie z.B. optische, oder mit Elektronenstrahlen, gebündelte Ionenstrahlen, Röntgenstrahlen oder Laserstrahlen arbeitende Apparate usw.) (Pos. 8486). d) Koordinatografen von der in der Fotogrammetrie verwendeten Art (Pos. 9015). …

### Pos. 9017

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 19921) (RV L 396/92): 5. Autonomes System, mit dem der Benutzer grafische Symbole in zwei oder drei Abmessungen (Dimensionen) entwerfen kann. Es hat keine andere Funktion und ist für eine andere Verwendung als Grafik-Prozessor nicht programmierbar. Es besteht aus folgenden Elementen: - einer Verarbeitungseinheit einschließlich eines Mikroprozessors, eines Grafik-Prozessors und einer spezifischen Speichereinheit, - Steuerelementen: Tastatur, Maus, Tastenevaluator, Digitalisiertablett, - einem Sichtgerät mit so genannten stereoskopischem Bildschirm. …

### Pos. 9017

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 217. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. März 2021: Ein Abakus (sog. „Spielzeugrechenrahmen"), bestehend aus einem Holzrahmen mit Ständer und zehn horizontalen Stahldrähten, auf denen jeweils zehn bunte bewegliche Kugeln aus Holz angebracht sind, wird in den KN-Code 9503 00 99 eingereiht. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 99. …

### Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9017.80.10 Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung
- 9017.80.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9017.80?

Die Zolltarifnummer 9017.80 umfasst Zeichen-, andere Instrumente und Geräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9017.80?

Der Drittlandszollsatz für 9017.80 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9017.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901780. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9017.80?

9017.80 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9017.80 im Zolltarif eingeordnet?

9017.80 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9017.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9017.80 erfasst, zum Beispiel DEB/2025/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9017.80?

HS-Unterposition 9017.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/901780 verlinken.
