# Zolltarifnummer 9018.13.00.00.0: Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für…

> Die Zolltarifnummer 9018.13.00.00.0 steht für Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), Magnetresonanzgeräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90181300000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9018.13.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  - 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
    - 9018.13 Magnetresonanzgeräte
      - 9018.13.00.00.0 Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), Magnetresonanzgeräte

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A502

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI50257/22-1** (DE): Sog. gedruckte Schaltung, in Form einer flexiblen gedruckten Schaltung in verschiedenen Ausführungen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einem isolierenden Träger mit Leiterbahnen und Kontakten und ggf. passiven Bauelementen (Kondensatoren) sowie einem oder mehreren Kunststoffrahmenelementen, die zur Aufnahme von anderen Bauelementen bzw. anderen Platinen mit Bauelementen, zur Verbindung mit dem Computer des MRT dienen sowie zum Schutz und zur Stabilität der gedruckten Schaltung. Diese wird in eine Spule eines medizinischen Magnetresonanzgeräts eingebaut und dient dort dem Empfang von Signalen innerhalb des Systems. Zur äußeren Form siehe beispielhafte Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein medizinisches Magnetresonanzgerät bestimmt" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 13: Magnetresonanzgeräte (MRI) beruhen auf dem Prinzip, dass die Kerne der Wasserstoffatome sich in einer Reihe anordnen, wenn sie einem starken Magnetfeld ausgesetzt werden. Wird dann eine Radiofrequenz auf diese Atome gerichtet, so ändert sich die Anordnung der Atomkerne. Werden die Radiowellen nicht mehr ausgesandt, so kehren die Atomkerne wieder in die alte Anordnung zurück, wobei sie ein schwaches elektrisches Signal aussenden. Da der menschliche Körper hauptsächlich aus Wasserstoffatomen besteht, können die zurückgesandten Impulse ein Bild von praktisch jedem Bereich des Körpers liefern. Da der Wasserstoff einen Gehalt an Wasser repräsentiert, lassen sich die zurückgesandten Impulse zur Unterscheidung von Geweben verwenden. Man erhält so ein Bild des Knochenmarks und der Gewebe. …

### Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

### Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.13.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9018.13.00.00.0 umfasst Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), Magnetresonanzgeräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.13.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9018.13.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9018.13.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901813. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.13.00.00.0?

9018.13.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9018.13.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9018.13.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901813 Magnetresonanzgeräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.13.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.13.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50257/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 9018.13.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9018.13.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A502. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.13.00.00.0?

Warennummer 9018.13.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/90181300000 verlinken.
